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HDMI TV Stick mit infoTMIC iMAPX210 - Update auf ICS möglich
Man kann den o.g. Stick für 30 bekommen. Wenn der Zoll noch Steuer haben möchte dann noch +19%.
An sich sind die Leistungsdaten 1GHz mit 512MB Ram und 4GB Flash recht gut für den Preis. Leider ist nur Gingerbread drauf.
Gibt es für den Chip auch ICS?
Vorsicht: Als Berechnungsbasis für die Einfuhrumsatzsteuer dient nicht der tatsächlich bezahlte Preis sondern der Preis, den das Gerät in Deutschland kostet / kosten würde (wird im Zweifelsfall vom Zoll geschätzt). Da haben schon einige böse Überraschungen erlebt.
Was? Nein, das ist so nicht korrekt. Selbstverständlich zählt der gezahlte Preis inklusive Versandkosten, aber nicht zum Zeitpunkt des Kaufes, sondern zum Zeitpunktes des Auftauchens beim Zoll. Bei extremen Kursschwankungen kann es Dir also durchaus passieren, dass Du das Ding für umgerechnet 25,-€ (also zoll- und steuerfrei) gekauft hast, es beim aktuellen Kurs aber umgerechnet einen Wert von 35,-€ hätte, und schon darfste Zoll, zumindest aber Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. "Geschätzt" wird da gar nichts.
So wie ich es beschrieben habe, hat es mir der Kollege vom Zoll erklärt, als ich ein Paket zur Nachverzollung dort abholen "durfte". Er sagte, dass z.b. eine Markenjeans für 100€ verzollt wird, auch wenn man sie in den USA nachweislich portofrei für 50€ gekauft hat.
Aber vielleicht weiß er ja selbst nicht so recht was Sache ist - ist ja auch nur ein Mensch.
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19%, und der Fälligkeitsbetrag wird zu dem Zeitpunkt und zu dem Umrechnungskurs berechnet, wenn das Ding in D auftaucht oder Du beim Zoll, irgendwie sowas. Hab ich doch oben schon erklärt. Keine Ahnung, was Dein Kollege für ein Typ ist, aber entweder hat er keine Ahnung oder er hat Dich verapplet...
Als Grundlage für die Einfuhrumsatzsteuer dient u.a. der Zollwert. Dieser wird nach der Zollwerttreppe ermittelt. Dazu gehört u.a. ein nach der deduktiven Methode berichtigter Verkaufspreis im Einfuhrland, d.h. es wird geschätzt, was die Ware im Einfuhrland kosten würde - sofern der Transaktionswert nicht direkt ermittelt werden kann, weil z.b. keine (glaubwürdige) Rechnung außen am Paket angebracht wurde. Denn ist keine Rechnung vorhanden oder wirken die Angaben auf der Rechnung unglaubwürdig, tritt Art. 5 GZK in Kraft: es darf geschätzt werden.
Unglaubwürdig wirkt eine Rechnung, wenn z.b. ein 150€ Tablet-PC auf der beiliegenden Rechnung als "Photoframe zu 30€" deklariert wurde, oder ein USB-Stick der (nach Ermessen des Zolls) im Einfuhrland normalerweise 80€ kosten würde, mit 30€ deklariert wurde.
Diese Vorgehensweise trägt u.a. zum Schutz der lokalen Wirtschaft bei - ein nicht zu unterschätzendes Argument (da kennt der Staat nix).
Demzufolge ist meine Aussage in Post#2 vollkommen korrekt.
Übrigens: Wenn das Paket nachverzollt werden muss, kannst du mit der Originalrechnung wedeln bis du blau anläufst - es nützt nichts, der Zoll muss sich da nicht nach richten.
Ich habe die gegenteilige Erfahrung gemacht: Die Rechnung war außen am Paket angebracht und wurde offensichtlich auch vom Zoll begutachtet (die Folie war offen), aber sie wurde nicht als Grundlage für die Einfuhrumsatzsteuer genommen. Die Rechnung wies Ware incl. Porto im Wert von US$90 aus, sie haben aber US$180 als Grundlage genommen. Als ich reklamierte, haben sie mir genau das erklärt was ich hier geschrieben habe.
Das ist mir noch nie passiert. Mein posting bezog sich natürlich darauf, wenn keine Rechnung dran klebte. Bei aussen dranklebender Rechnung wurde immer die als Grundlage verwendet.