Rechtliche Frage: Veröffentlichen von Rom mit proprietären Komponenten

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U

u.k-f

Gast
Hallo

Ich wollte mich gerne mal erkundigen, wie wohl die rechtliche Lage bei CustomROMs mit proprietären Komponenten bezüglich des Veröffentlichens aussieht.

Wenn man eine ROM wie AOSP oder CM baut, muss man gewisse Komponenten seiner StockROM einfügen, bei einer modifizierten StockROM sogar fast alles.

Nun ist es zwar so, dass die User dieser neuen ROM zwar schon diese Komponenten selbst haben (denn auf ihrem Gerät war ja die StockROM drauf), aber prinzipiell liegt das Copyright an den Komponenten der StockROM ja nicht bei demjeneigen, der das CustomROM veröffentlicht.

Gab es schon Fälle, wo der Author der CustomROM deswegen belangt wurde, oder gibt es irgendwelche Regeln die da greifen?

Ich möchte nähmlich eine CustomROM veröffentlichen, bin mir aber der juristischen Situation nicht sicher.

Grüsse Uwe
 
Ich habe nur mal gehört das sich HTC mit XDA Developers ins gehege bekommen haben :glare: Da HTC´s Sense ne Eigenentwicklung ist.
Die haben auch prompt ihr Opens Sense eingestellt :glare:

Wie das ganz genau war weiß ich nicht mehr. Gab da mal nen Artikel zu.
 
Danke Dir!

Sowas habe ich befürchtet und habe mir jetzt eine Alternative ersonnen:

Ich verteile die proprietären Dateien nicht mit der ROM, sondern baue ein updater-script, das alles ausser den benötigten Dateien vom StockROM löscht und dann seine Komponenten hinzufügt...

Und was zu löschen kann ja wohl nicht verboten sein...

Grüsse Uwe
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi

es kommt auf die Lizenzen an die die Software verwenden, Android per se kannst du umstricken verbreiten und weis der Geier was mit machen, da Android unter der GPLv2 liegt. Anders sieht es dann bei den Sachen aus die die diversen Hersteller mitbringen, wie die Sense-Oberfläche oder das TouchWiz von Samsung, diese werden eine eigene Lizenz haben. Das müsste aber normalerweise auch irgendwo stehen.

Wichtig ist nur das du dich an den Lizenzbedingungen hälst.

MfG
 
Das Problem ist, dass es auch in AOSP (was wohl M.E. die Basis von den meisten StockROMs ist) eine gewisse Menge an Dateien drin ist, die man vom Hersteller braucht (im AOSP-Syntax Vendor-BLOBs genannt). Das sind meist Gerätespezifische, Hardware-nahe Treiber, HAL-Libs und Firmware-bin's

Diese brauche ich vom Gerät selbst. Da (in meinem Fall) Acer in seiner ROM Copyright-Hinweise auf diese Dateien hat, werde ich die nicht mit meiner ROM verteilen, um keinen Ärger kriegen zu können.

Ich könnte zwar Acer anfragen, aber ich habe keinen Bock wochenlang auf eine Antwort zu warten.

Daher die o.a. Methode. Soll doch jeder Nutzer meinerROM einfach die copyright-geschützten Dateien von seinem eigen StockROM behalten, ist für den Nutzer kein Unterschied, nur das Updater-Script dauert 5 Sekunden länger...

Grüsse Uwe
 
Das-Ich schrieb:
...da Android unter der GPLv2 liegt....

Die GPL gilt für den Kernel. AOSP und CM liegen unter der Apache-Lizense (die einen nicht ganz so einnehmenden Charakter hat...).

Grüsse Uwe
 
  • Danke
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