U
u.k-f
Gast
Hallo
Ich wollte mich gerne mal erkundigen, wie wohl die rechtliche Lage bei CustomROMs mit proprietären Komponenten bezüglich des Veröffentlichens aussieht.
Wenn man eine ROM wie AOSP oder CM baut, muss man gewisse Komponenten seiner StockROM einfügen, bei einer modifizierten StockROM sogar fast alles.
Nun ist es zwar so, dass die User dieser neuen ROM zwar schon diese Komponenten selbst haben (denn auf ihrem Gerät war ja die StockROM drauf), aber prinzipiell liegt das Copyright an den Komponenten der StockROM ja nicht bei demjeneigen, der das CustomROM veröffentlicht.
Gab es schon Fälle, wo der Author der CustomROM deswegen belangt wurde, oder gibt es irgendwelche Regeln die da greifen?
Ich möchte nähmlich eine CustomROM veröffentlichen, bin mir aber der juristischen Situation nicht sicher.
Grüsse Uwe
Ich wollte mich gerne mal erkundigen, wie wohl die rechtliche Lage bei CustomROMs mit proprietären Komponenten bezüglich des Veröffentlichens aussieht.
Wenn man eine ROM wie AOSP oder CM baut, muss man gewisse Komponenten seiner StockROM einfügen, bei einer modifizierten StockROM sogar fast alles.
Nun ist es zwar so, dass die User dieser neuen ROM zwar schon diese Komponenten selbst haben (denn auf ihrem Gerät war ja die StockROM drauf), aber prinzipiell liegt das Copyright an den Komponenten der StockROM ja nicht bei demjeneigen, der das CustomROM veröffentlicht.
Gab es schon Fälle, wo der Author der CustomROM deswegen belangt wurde, oder gibt es irgendwelche Regeln die da greifen?
Ich möchte nähmlich eine CustomROM veröffentlichen, bin mir aber der juristischen Situation nicht sicher.
Grüsse Uwe