m-j-e
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Der eine oder andere aufmerksame Leser erinnert sich sicher noch an die Klage der VZBV, es ging um die Weitergabe von Nutzerdaten an Facebook, damit waren die Behörden gar nicht einverstanden. Doch das war nicht das erste und sicher auch nicht das letzte Mal, dass Facebook und deutsche Behörden aneinander geraten sind.
Facebook musste nun vor dem Hamburger Verwaltungsgericht eine Niederlage einstecken, der Antrag gegen die Vollziehung einer Verwaltungsanordnung wurde abgelehnt. Das bedeutet also: Die Weitergabe von Telefonnummern und Kontaktdaten an Facebook ist weiterhin untersagt. Das Gericht begründete diese Entscheidung damit, dass die Datenschutzinteressen der Nutzer wichtiger sind als Facebook's wirtschaftliche Absichten. Allerdings muss Facebook bereits gesammelte Daten nicht löschen. Doch Facebook gibt sich natürlich nicht geschlagen, man plant gegen das Urteil vorzugehen. Eins der Hauptargumente von Facebook ist, dass das deutsche Recht gar nicht auf die Firma zutrifft, da die Europazentrale in Irland liegt. Demnach möchte Facebook gern unter irischem Recht agieren, doch das Argument des Hamburger Gerichtes ist, dass Facebook sich dennoch an das EU-Datenschutzrecht halten muss.
Lange Rede kurzer Sinn: Die WhatsApp-Daten dürfen vorerst nicht von Facebook verwendet werden. Doch was denkt ihr? Ist das viel Wind um wenig, oder ein wichtiger Sieg für die Privatsphäre?
Diskussion zum Beitrag
(im Forum "Whatsapp")
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[newsquelle]http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-04/facebook-datenschutz-urteil-hamburg[/newsquelle]
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