WarnWetter App: Funktionalität muss limitiert werden

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Die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes ist wohl zu gut, so ein Urteil des Landsgerichts Bonn. Der Konkurrent Wetter-Online hatte geklagt, da eine kostenlose Wetter-App mit einer Vielzahl an Features über die eigentliche Aufgabe der Warn-App hinaus geht.

Mit über einer Millionen Downloads und 4,5 Sternen ist die WarnWetter App ein wahrer Erfolg, viele Nutzer lieben die aktuelle Wettervorhersage. Doch die Aufgabe der App war eigentlich deutlich simpler. Unwetterwarnungen sollten ganz einfach auf die Smartphones der Nutzer gesendet werden, damit man jederzeit vorbereitet sein kann und nicht im schlimmen Sturm im Wald festsitzt.


Doch zusätzlich zu der Warnfunktion verfügte die, durch Steuergelder finanzierte, App auch über eine sehr präzise und gute Wettervorhersage. Viele Kunden ließen also ihre Wetter-Online App links liegen, diese finanziert sich schließlich über Werbung oder eine "Pro-Version". Das Gericht hat jetzt entschieden, dass es 'unfair' für den Wettbewerb ist, wenn der DWD so viele Features zur Verfügung stellt, dies gehe über die Aufgaben einer Warnapp hinaus.

Hier gehe es nicht einmal um den Preis, sondern darum, dass der DWD nicht 'als Unternehmen' am Markt handeln darf. Siehe § 6 Abs. 2 S. 1 DWDG
Hierzu ist es unerheblich, dass die App des DWD kostenfrei angeboten wird, denn mit dem Angebot dieser App fördert der DWD sein eigenes Unternehmen, steigert seine Bekanntheit und sein Ansehen auf dem Markt der Wetterdienstleister und damit seine Marktmacht.
Dies lies das Landgericht Bonn verkünden. Die volle Pressemitteilung findet ihr hier.

Der Verband deutscher Wetterdienstleister findet ähnliche Worte:
Der DWD sei mit der App weit über seinen Auftrag hinausgeschossen. Die Behörde solle Daten erheben, aufbereitet zur Verfügung stellen und vor Wettergefahren warnen. Die DWD-Wetter-App tue weit mehr als das.

Eins ist sicher, für Fans der WarnWetter App sind das keine gute Nachrichten, noch ist aber unklar wie der DWD reagieren wird, die Möglichkeit in Berufung zu gehen besteht noch einen Monat.

Diskussion zum Urteil
(im Forum "Wetter-Apps und Widgets")

[newsquelle]http://www.lg-bonn.nrw.de/behoerde/presse/zt_aktuell_020/Aktuelle-Pressemitteilung/index.php[/newsquelle]
 

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