don_giovanni
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- 18.810
Der WhatsApp-Messenger ist so eine Sache für sich: Jeder kennt ihn, gefühlt jeder Zweite nutzt ihn, aber genug Leute haben an irgendeinem Punkt auch über ihn etwas zu meckern. Dass zahlreiche Android-Apps WhatsApp-Chats mitschneiden können, ist da nur einer von vielen Punkten, der dafür sorgt, dass Alternativ-Anwendungen immer mehr Zulauf erhalten. Und trotzdem ist WhatsApp erfolgreicher denn je, hat Hunderte Millionen Nutzer auf der ganzen Welt - und verfügt derweil nur über englischsprachige AGB. Diese letztgenannte Tatsache stieß den Verbraucherschützern von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sauer auf, ebenso wie das schlecht ausgestaltete Impressum der Firmenwebsite, bei dem nur eine Emailadresse als Kontaktanschrift angegeben wird. Der vzbv hat deshalb vor dem Landgericht Berlin geklagt und hat dort jetzt Recht bekommen: WhatsApp muss seine Nutzungsbedingungen (AGB) künftig auf deutscher Sprache formulieren, damit diese in Deutschland Rechtswirkung entfalten (Urteil als PDF-Datei). Das Abfassen der AGB lediglich auf Englisch sei zur Information der Verbraucher nicht ausreichend und bedürfe der Nachbesserung, so der Tenor des Urteils. Auch beim Impressum muss WhatsApp nachbessern: Innerhalb der nächsten zwei Wochen müssen hier ein Ansprechpartner, eine Postanschrift, ein weiterer Kommunikationsweg neben der Email-Adresse, sowie die Daten über die Registereintragungen des Unternehmens vorhanden sein. Leistet WhatsApp diesen Anordnungen nicht Folge, droht ihnen ein Ordnungsgeld, welches im schlimmsten Fall bis zu 250.000 Euro betragen kann. Oder Ordnungshaft. WhatsApp kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen, doch es steht nicht zu erwarten, dass diese Möglichkeit wahrgenommen wird: Denn faktisch dürfte es wesentlich kostengünstiger und zeitunaufwändiger sein, die AGB zu übersetzen, als die Rechtsabteilung/eine Gruppe von Anwälten noch einmal in den Gerichtssaal zu schicken, wo man womöglich erneut verlieren würde. Was haltet ihr von dem Urteil?! Seid ihr auch der Meinung, dass ein in Deutschland tätiges Unternehmen seine AGB entsprechend anpassen muss, um auch von allen Nutzern wirklich verstanden werden zu können?
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Quellen:
Mobilegeeks
law blog
Süddeutsche
vzbv
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Quellen:
Mobilegeeks
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vzbv
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