[Update] Apple vs. Samsung: Verhandlung wird am 25. August fortgesetzt

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Das Landgericht Düsseldorf hatte am Dienstag auf Antrag von Apple ein Verkaufsverbot gegen das Galaxy Tab 10.1 von Samsung verhängt. Das Verkaufsverbot gilt für alle Länder der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande. Samsung legte kurz darauf Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein. Nun wurde bekannt, dass über den Widerspruch am 25. August verhandelt werden soll. Die einstweilige Verfügung richtet sich aktuell nur gegen Samsung selbst, sodass das Galaxy Tab 10.1 von bereits belieferten Händlern weiterhin verkauft werden darf.

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Quelle: http://www.lg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen_ab_2009/11-09.pdf
 
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Mit Spannung wurde die heutige Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf erwartet. In Anbetracht der Tatsache, daß bei der gestrigen Entscheidung zum Verkaufsverbot für mehrere Samsung-Smartphones vor einem niederländischen Gericht in Den Haag die Richter dort lediglich die Verletzung eines Apple-Patents (hier: die Fotogalerie-App) bemängelten und hingegen die sog. "Geschmacksmuster"-Verletzung verwarfen, gingen viele Experten davon aus, daß Apples Klage in Düsseldorf ebenfalls abgewiesen werden würde.

Nach einer mehrstündigen Sitzung, in der beide Seiten ihre Argumente vorbringen konnten, entschied die Richterin, daß die von Apple erwirkte Einstweilige Verfügung gegen Samsung vorerst bestehen bleibt - für das Galaxy Tab 10.1 darf also bis zur Hauptverhandlung, die für den 9. September terminiert wurde, weder geworben werden, noch darf das Android-Tablet in Deutschland verkauft werden. Samsung versuchte zwar noch (vermutlich im Hinblick auf die am 1. September in Berlin startende IFA), eine frühere Entscheidung zu forcieren, diesem Antrag wurde jedoch nicht stattgegeben.

Quellen: AllAboutSamsung, heise.de
 
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