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Das Landgericht Düsseldorf hatte am Dienstag auf Antrag von Apple ein Verkaufsverbot gegen das Galaxy Tab 10.1 von Samsung verhängt. Das Verkaufsverbot gilt für alle Länder der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande. Samsung legte kurz darauf Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein. Nun wurde bekannt, dass über den Widerspruch am 25. August verhandelt werden soll. Die einstweilige Verfügung richtet sich aktuell nur gegen Samsung selbst, sodass das Galaxy Tab 10.1 von bereits belieferten Händlern weiterhin verkauft werden darf.
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Quelle: http://www.lg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen_ab_2009/11-09.pdf
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