Unterhaltungselektronik FTW: Europäische Luftsicherheitsbehörde lockert Richtlinien

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don_giovanni

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Es ist dieser magische Satz, der uns Kinder der Neuzeit immer ganz wuschig macht: "Bitte schalten Sie nun auch Ihre elektronischen Geräte aus." Kein Landeanflug in Deutschland kommt ohne diesen Spruch aus. Ähnlich wie in vielen Krankenhäuser auch außerhalb von Radiologie und Kardiologie Handyverbotsschilder hängen, war es bislang bei den allermeisten Fluggesellschaften - auch international - die Norm, vor der Landung darum zu bitten, die elektronischen Geräte (Laptop, Smartphone, Tablet, etc.) auszuschalten, damit die Bordelektronik nicht beeinträchtigt wird. Ich erinnere mich noch gut an meinen letzten Landeanflug auf Düsseldorf, bei dem (nach der o.g. Ansage) eine sympathische Dame in den 50ern seelenruhig ihren Camcorder aus der Tasche nahm, um entgegen eben jener Anweisung, einen total tollen, wunderbar verwackelten und damit ziemlich sinnfreien Kurzfilm des Landeanflugs aufzunehmen. Vielleicht war sie schwerhörig. Oder dreist. Oder irgend etwas anderes, das sie gehindert hat, sich korrekt zu verhalten. Aber egal, welche dieser Optionen zutreffend sein mochte - ab Ende November darf sie, je nach Fluggesellschaft, so viele Landeanflüge mitscheiden, wie sie nur möchte: Die Europäische Behörde für Luftfahrtsicherheit (EASA) hat am gestrigen Tag in Köln mitgeteilt, dass die Erlaubnis zum Gebrauch von Smartphones, Tablets, tragbaren Videospielgeräten oder E-Book-Readern im Flugzeug erheblich ausgeweitet werden soll.

"Gemäß neuen Sicherheitsempfehlungen für Fluggesellschaften und nationale Aufsichtsbehörden, die noch vor Ende November offiziell veröffentlicht werden sollen, werden Flugreisende ihre elektronischen Geräte nun in allen Flugphasen, also auch in der Start- und Landephase, im so genannten "Flugzeugmodus" nutzen dürfen. Bis die entsprechenden Sicherheitsprüfungen abgeschlossen sind, bleibt das Telefonieren und das Surfen im Internet, also die Nutzung elektronischer Geräte im Onlinemodus, in Europa verboten", berichtet die Süddeutsche Zeitung. Weiterhin heißt es dort, der Chef der EASA, Patrick Ky, sei mit der neuen Empfehlung sehr zufrieden und sehe darin eine erhebliche Stärkung der Freiheit, elektronische Geräte im Flugzeug zu nutzen. Wie wir ja wohl alle wissen, erlaubt der s.g. Flug- bzw. Offlinemodus unserer Smartphones und Tablets uns so ziemlich jede Aktion auszuführen, außer jenen, die Datenverbindungen erfordern, wie etwa Telefonieren oder im Internet surfen. Das aktuell geltende Verbot, die Geräte beim Start und bei der Landung überhaupt zu nutzen, war bislang so begründet worden, dass es Sicherheitsbedenken gebe, ob die Funksignale nicht die Flugzeugsteuerung behindern könnten. Nach Ansicht der EASA halten jedoch heutige Verkehrsflugzeuge diese Funkstrahlen problemlos aus.

Bereits Ende Oktober war die US-Amerikanische Luftfahrtbehörde FAA mit den gleichen Lockerungsmaßnahmen wie die EASA auf den Plan getreten. Sie hatte die Lockerung des Verbot damit begründet, dass die technischen Erkenntnisse, auf denen es basierte, aus den 1960er-Jahren stammen. Aus einer Zeit also, in der mobile Telefonie noch nicht einmal denkbar war. In Europa wird jede einzelne Fluglinie selbst entscheiden können, ob sie am alten Modell festhalten will oder sich der Empfehlung der EASA anpasst. Für diejenigen Fluggesellschaften, die die neue Richtlinie umsetzen wollen, wird es Übergangsphasen geben: Schließlich muss man erst einmal die Crew umschulen und die Hinweise in alle Bordsprachen sinnvoll übersetzen. Laptops müssen derweil auch nach der neuen Empfehlung der EASA bei Start und Landung verpackt werden. Der Grund: Sie sind zu groß und zu sperrig. Und was ist dann mit Netbooks, hm?! Oder mit einem 13 Zoll Tablet?

laptop_flugzeug.jpg
Pics: livingathome.de

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(im Forum "Plauderecke")

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Quellen:
Europe to allow gate-to-gate electronics use by the end of November
Neue Regeln für Elektrogeräte in Flugzeugen - Daddeln beim Landeanflug - Reise - Süddeutsche.de
http://www.livingathome.de/images/lebensart/reise-trends/laptop_flugzeug.jpg
 
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