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Samsung darf das Samsung Galaxy Tab 10.1 nun doch, mit Ausnahme von Deutschland, in Europa vertreiben. Das Landgericht in Düsseldorf schwächte seine Einstweilige Verfügung gegen Samsung ab, sodass das Vertriebsverbot nicht mehr für die Muttergesellschaft Samsung Korea, mit Ausnahme von Deutschland, gelte. Für die deutsche Samsung-Tochter bestünde das Vertriebsverbot aber nach wie vor europaweit, so ein Gerichtssprecher. Die weitere Verhandlung soll wie geplant am 25. August stattfinden.
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