P-J-F
Philosoph
- 17.610
Keine News-Woche auf Android-Hilfe.de wäre komplett, ohne eine Meldung aus dem Patent-Kriegsgebiet. Im aktuellen Fall führt Apple auf amerikanischen Boden vier Patente gegen Hauptkonkurrent Samsung ins Gefecht. Wobei man schon von einem Stellvertreterkrieg sprechen kann, denn gerichtet ist dieser Schlag gegen das Google Ice Cream Sandwich-Feature Phone Galaxy Nexus. Sollte das zuständige Gericht der Klage entsprechen, fordert Apple ein Verkaufsverbot für den relativ neuen Vorzeige-Androiden.
Im Einzelnen geht es um die automatische Weiterverwendung von Daten, also sog. Hyperlinks, mit denen man zum Beispiel persönliche Daten aus einer Nachricht direkt im Adressbuch des Smartphones speichern kann. Außerdem erhebt Apple Anspruch auf die Suchmaske mehrerer Quellen mittels eines übergeordneten Musters, wie es die neue Suchleiste von Android 4.0 (Ice Cream Sandwich) verwendet.
Ebenfalls mit von der Partie ist die Slide-to-unlock-Funktion, wir berichteten bereits über den Anspruch der Herren aus Cupertino, sowie über die Unterschiede, die eigentlich zwischen dem Google-Verfahren-, und dem auf einem iPhone bestehen. Das vierte Patent von Belang bezieht sich auf die Wörterbuch-Software, die dem Bediener während des Tippens Vervollständigungen oder Begriffsalternativen vorschlägt. Wie ihr seht sind alle beanstandeten Verfahren Software-bezogen, es gibt also keinen Grund anzunehmen, dass Apple die gleichen Ansprüche in Zukunft bei weiteren Android 4.0-Smartphones nicht auch geltend machen wird, bzw. im Erfolgsfall versucht, den Verkauf des Galaxy Nexus auch in anderen Staaten zu verbieten.
[OFFURL="https://www.android-hilfe.de/galaxy-nexus-forum/203267-droht-ein-verkaufsverbot-den-usa.html"]Diskussion zum Beitrag[/OFFURL]
(im Forum "Galaxy Nexus")
Weitere Beiträge auf Android-Hilfe.de
https://www.android-hilfe.de/forum/...ne-vertrag.201183.html?highlight=galaxy+nexus
https://www.android-hilfe.de/forum/...-haendlern.195782.html?highlight=galaxy+nexus
https://www.android-hilfe.de/forum/...ufgetaucht.187503.html?highlight=galaxy+nexus
Quelle: Apple at it again, calling for injunction against the Galaxy Nexus | Android Central
Im Einzelnen geht es um die automatische Weiterverwendung von Daten, also sog. Hyperlinks, mit denen man zum Beispiel persönliche Daten aus einer Nachricht direkt im Adressbuch des Smartphones speichern kann. Außerdem erhebt Apple Anspruch auf die Suchmaske mehrerer Quellen mittels eines übergeordneten Musters, wie es die neue Suchleiste von Android 4.0 (Ice Cream Sandwich) verwendet.
Ebenfalls mit von der Partie ist die Slide-to-unlock-Funktion, wir berichteten bereits über den Anspruch der Herren aus Cupertino, sowie über die Unterschiede, die eigentlich zwischen dem Google-Verfahren-, und dem auf einem iPhone bestehen. Das vierte Patent von Belang bezieht sich auf die Wörterbuch-Software, die dem Bediener während des Tippens Vervollständigungen oder Begriffsalternativen vorschlägt. Wie ihr seht sind alle beanstandeten Verfahren Software-bezogen, es gibt also keinen Grund anzunehmen, dass Apple die gleichen Ansprüche in Zukunft bei weiteren Android 4.0-Smartphones nicht auch geltend machen wird, bzw. im Erfolgsfall versucht, den Verkauf des Galaxy Nexus auch in anderen Staaten zu verbieten.
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