Melkor
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Ein herber Tag für Samsung:
Das Verkaufs- und Vertriebsverbot für Samsung bzgl. der Galaxy Tabs wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Samsung "unlauter" am Apple Designmuster orientiere. Jedoch wurde der Antrag auf ein europaweites Verkaufsverbot abgelehnt. Somit bleibt das ursprüngliche Verkaufs- und Vertriebsverbot für Samsung Deutschland bestehen.
Samsung Deutschland kann deshalb nur das Galaxy Tab 10.1N offiziell vertreiben - gegen dieses möchte Apple jedoch zeitnah vorgehen.
Größeren Schaden könnte allerdings für Samsung die bisherige Verteidigungsstrategie anrichten:
Die EU-Kommission prüft im Zusammenhang mit den Gegenklagen Samsung, ob ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt.
So hatte Samsung als Reaktion auf die Vielzahl von Apple Klagen selbst Apple verklagt und Patentverstöße angeprangert. Diese Klagen basierten teilweise auf sogenannten "FRAND"-Patente, welche Bestandteile von Industriestandards beschreiben (hier UMTS) und im Gegensatz zu normalen Patenten an alle Konkurrenten zu fairen Preisen lizensiert werden müssen.
Diese Klagen wurden die letzten Wochen in mehreren europäischen Ländern abgewiesen, zuletzt letzte Woche in Mannheim ohne Angabe von Gründen.
Allerdings kommt dies nicht unerwartet, bereits bei Klageeinreichung hatten sich einige Experten sehr überrascht gezeigt, dass Samsung FRAND-Patente zur Verteidigung nutzte.
Durch die Ablehnung aller Ansprüche sah die Kommission wohl einen Anfangsverdacht auf Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Es bleibt also spannend in der Causa "Apple vs. Samsung"
[OFFURL="https://www.android-hilfe.de/samsung-allgemein/164433-der-samsung-vs-apple-patent-geschmacksmusterkrieg-sammelthread-61.html#post2640769"]Diskussion zum Beitrag[/OFFURL]
(im Forum "Android Allgemein")
Weitere Beiträge auf Android-Hilfe.de
https://www.android-hilfe.de/forum/...e-to-unlock-samsung-wird-verklagt.194447.html
https://www.android-hilfe.de/forum/android-news.3/samsung-in-deutschland-schon-wieder-unter-apfel-beschuss.192820.html
https://www.android-hilfe.de/forum/android-news.3/motorola-verstoesst-nicht-gegen-touchscreen-patente.192296.html?
Quelle: Geschmacksmuster-Streit mit Apple - Samsung-Tablet darf in Deutschland nicht verkauft werden - Digital - sueddeutsche.de und Samsung vs. Apple: EU leitet Kartelluntersuchung gegen Samsung ein - Golem.de
Das Verkaufs- und Vertriebsverbot für Samsung bzgl. der Galaxy Tabs wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Samsung "unlauter" am Apple Designmuster orientiere. Jedoch wurde der Antrag auf ein europaweites Verkaufsverbot abgelehnt. Somit bleibt das ursprüngliche Verkaufs- und Vertriebsverbot für Samsung Deutschland bestehen.
Samsung Deutschland kann deshalb nur das Galaxy Tab 10.1N offiziell vertreiben - gegen dieses möchte Apple jedoch zeitnah vorgehen.
Größeren Schaden könnte allerdings für Samsung die bisherige Verteidigungsstrategie anrichten:
Die EU-Kommission prüft im Zusammenhang mit den Gegenklagen Samsung, ob ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt.
So hatte Samsung als Reaktion auf die Vielzahl von Apple Klagen selbst Apple verklagt und Patentverstöße angeprangert. Diese Klagen basierten teilweise auf sogenannten "FRAND"-Patente, welche Bestandteile von Industriestandards beschreiben (hier UMTS) und im Gegensatz zu normalen Patenten an alle Konkurrenten zu fairen Preisen lizensiert werden müssen.
Diese Klagen wurden die letzten Wochen in mehreren europäischen Ländern abgewiesen, zuletzt letzte Woche in Mannheim ohne Angabe von Gründen.
Allerdings kommt dies nicht unerwartet, bereits bei Klageeinreichung hatten sich einige Experten sehr überrascht gezeigt, dass Samsung FRAND-Patente zur Verteidigung nutzte.
Durch die Ablehnung aller Ansprüche sah die Kommission wohl einen Anfangsverdacht auf Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Es bleibt also spannend in der Causa "Apple vs. Samsung"
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