don_giovanni
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- 18.810
Zuerst das Wichtigste: Die folgenden Angaben sind ohne Gewähr und bieten keine absolute Rechtssicherheit. Wer tatsächlich Probleme mit der Gewährleistung hat, ist in der professionellen Rechtsberatung am Besten aufgehoben. Die hier beschriebenen Infos dienen lediglich der allgemeinen Information.
Es geht im Folgenden um die gesetzlich garantierte Gewährleistung, die etwas anderes ist als die Hersteller-Garantie. Soviel im Vorfeld. Umfassende Informationen zu den Unterschieden von Garantie und Gewährleistung lest ihr beispielweise hier:
Was ist Root? - Was, wie, warum, für wen: Root unter Android
[OFFURL="https://www.android-hilfe.de/root-hacking-modding-fuer-htc-desire-hd/59207-root-garantie-licht-im-dunkel.html"]Root und Garantie - Licht im Dunkel - Android-Hilfe.de[/OFFURL]
Android-Fachbegriffe Wiki
Beeinträchtigt das Rooten eines Android-Gerätes bzw. das Ersetzen des Betriebssystems die gesetzliche Gewährleistung eines Endkunden?
(Grundlage für die Antwort ist das Europäische Verbraucherrecht.)
Kurze Antwort: Nein. Das bloße Modifizieren oder Ändern der Software ist kein ausreichender Grund zum Verfall der Gewährleistung. Dies gilt, solange das betreffende Gerät von einem Endverbraucher in der Europäischen Union gekauft wurde.
Lange Antwort: Die Directive 1999/44/CE bestimmt, dass ein Objekt mit bestimmten Kriterien (beispielsweise Telefone, Computer etc.), welches an einen Endverbraucher innerhalb der Europäischen Union verkauft wird, eine Gewährleistung des Verkäufers bezüglich der zu erwartenden Qualität über einen Zeitraum von zwei Jahren zu stellen hat. Ein Smartphone ist ein solches Objekt. Zudem besteht es aus einer ganzen Reihe von Einzelteilen, welche über einen Zeitraum von zwei Jahren einwandfrei funktionieren müssen. Andernfalls muss der Verkäufer für Reparatur oder Austausch sorgen. Die Kosten hierfür dürfen nicht dem Verbraucher auferlegt werden, sie sind vollständig vom Verkäufer zu tragen (Directive 1999/44/CE, §3). Muss dieser das betreffende Gerät aus irgendeinem Grund an den Hersteller schicken, so hat der Endkunde keinerlei Kosten hierfür zu tragen. Wird das Gerät innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb defekt, so wird von einem Produktionsfehler ausgegangen und der Kunde wird in der Regel nichts beweisen müssen. (Ausnahmen wie immer möglich.) Tritt ein Defekt nach mehr als sechs Monaten, aber noch innerhalb der Zweijahresfrist auf, so sind nicht durch den Verbraucher verursachte Schäden zwar generell gedeckt, doch kann der Verkäufer nun behaupten, der Defekt/Schaden sei durch unsachgemäße Handhabe entstanden. Um nun Reparieren oder Austauschen zu können, muss der Käufer beweisen, dass seine Handlung nicht den Defekt ausgelöst hat, insofern trifft ihn die Beweislast. Die europäische Rechtsprechung geht aber generell davon aus, dass ein defektes Gerät ohne Anzeichen von Einwirkung durch den Verbraucher innerhalb des Gewährleistungszeitraums schon von vornherein defekt verkauft worden ist. Doch kann es grade an dieser Stelle (Beweislast) schnell zu Problemen kommen.
Kommen wir zum Rooten, Flashen, etc: Solange der Verkäufer nicht beweisen kann, dass die Modifizierung der Software den am Gerät aufgetretenen Schaden verursacht hat, bleibt die Gewährleistung unberührt. Ein guter Test hierfür ist das Zurückflashen auf Stock Firmware und die Überprüfung, ob der Defekt dann auch auftritt. Ist dies der Fall, so ist der Fehler nicht durch die Modifizierung entstanden. Tatsächlich gibt es nur sehr wenige Hardware-Fehler, die durch Software ausgelöst werden können. Man kann vielleicht die Lautsprecher "kaputtknallen", aber viel mehr sollte im Regelfall nicht passieren können. Doch viele Hersteller schreiben in die Begleitbücher ihrer Geräte, dass eine Änderung an der Software die Garantie beinträchtigt. Diese Information bezieht jedoch nicht auf die gesetzliche Gewährleistung, welche nach EU Verbraucherrecht existiert. Die freiwillige Herstellergarantie kann durch die veränderte Software tatsächlich sehr wohl beinträchtigt werden.
Vielen Dank an DerMächtigeSchmops für den Hinweis auf diese News.
Diskussion zum Beitrag
(im Forum "Android Allgemein")
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Quellen:
Does rooting your phone invalidate its warranty? (In EU) | Carlo Piana :: Law is Freedom ::
http://smsbackupandroid.com/wp-content/uploads/2011/02/rooting1.png
Es geht im Folgenden um die gesetzlich garantierte Gewährleistung, die etwas anderes ist als die Hersteller-Garantie. Soviel im Vorfeld. Umfassende Informationen zu den Unterschieden von Garantie und Gewährleistung lest ihr beispielweise hier:
Was ist Root? - Was, wie, warum, für wen: Root unter Android
[OFFURL="https://www.android-hilfe.de/root-hacking-modding-fuer-htc-desire-hd/59207-root-garantie-licht-im-dunkel.html"]Root und Garantie - Licht im Dunkel - Android-Hilfe.de[/OFFURL]
Android-Fachbegriffe Wiki
Beeinträchtigt das Rooten eines Android-Gerätes bzw. das Ersetzen des Betriebssystems die gesetzliche Gewährleistung eines Endkunden?
(Grundlage für die Antwort ist das Europäische Verbraucherrecht.)
Kurze Antwort: Nein. Das bloße Modifizieren oder Ändern der Software ist kein ausreichender Grund zum Verfall der Gewährleistung. Dies gilt, solange das betreffende Gerät von einem Endverbraucher in der Europäischen Union gekauft wurde.
Lange Antwort: Die Directive 1999/44/CE bestimmt, dass ein Objekt mit bestimmten Kriterien (beispielsweise Telefone, Computer etc.), welches an einen Endverbraucher innerhalb der Europäischen Union verkauft wird, eine Gewährleistung des Verkäufers bezüglich der zu erwartenden Qualität über einen Zeitraum von zwei Jahren zu stellen hat. Ein Smartphone ist ein solches Objekt. Zudem besteht es aus einer ganzen Reihe von Einzelteilen, welche über einen Zeitraum von zwei Jahren einwandfrei funktionieren müssen. Andernfalls muss der Verkäufer für Reparatur oder Austausch sorgen. Die Kosten hierfür dürfen nicht dem Verbraucher auferlegt werden, sie sind vollständig vom Verkäufer zu tragen (Directive 1999/44/CE, §3). Muss dieser das betreffende Gerät aus irgendeinem Grund an den Hersteller schicken, so hat der Endkunde keinerlei Kosten hierfür zu tragen. Wird das Gerät innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb defekt, so wird von einem Produktionsfehler ausgegangen und der Kunde wird in der Regel nichts beweisen müssen. (Ausnahmen wie immer möglich.) Tritt ein Defekt nach mehr als sechs Monaten, aber noch innerhalb der Zweijahresfrist auf, so sind nicht durch den Verbraucher verursachte Schäden zwar generell gedeckt, doch kann der Verkäufer nun behaupten, der Defekt/Schaden sei durch unsachgemäße Handhabe entstanden. Um nun Reparieren oder Austauschen zu können, muss der Käufer beweisen, dass seine Handlung nicht den Defekt ausgelöst hat, insofern trifft ihn die Beweislast. Die europäische Rechtsprechung geht aber generell davon aus, dass ein defektes Gerät ohne Anzeichen von Einwirkung durch den Verbraucher innerhalb des Gewährleistungszeitraums schon von vornherein defekt verkauft worden ist. Doch kann es grade an dieser Stelle (Beweislast) schnell zu Problemen kommen.
Kommen wir zum Rooten, Flashen, etc: Solange der Verkäufer nicht beweisen kann, dass die Modifizierung der Software den am Gerät aufgetretenen Schaden verursacht hat, bleibt die Gewährleistung unberührt. Ein guter Test hierfür ist das Zurückflashen auf Stock Firmware und die Überprüfung, ob der Defekt dann auch auftritt. Ist dies der Fall, so ist der Fehler nicht durch die Modifizierung entstanden. Tatsächlich gibt es nur sehr wenige Hardware-Fehler, die durch Software ausgelöst werden können. Man kann vielleicht die Lautsprecher "kaputtknallen", aber viel mehr sollte im Regelfall nicht passieren können. Doch viele Hersteller schreiben in die Begleitbücher ihrer Geräte, dass eine Änderung an der Software die Garantie beinträchtigt. Diese Information bezieht jedoch nicht auf die gesetzliche Gewährleistung, welche nach EU Verbraucherrecht existiert. Die freiwillige Herstellergarantie kann durch die veränderte Software tatsächlich sehr wohl beinträchtigt werden.
Vielen Dank an DerMächtigeSchmops für den Hinweis auf diese News.
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(im Forum "Android Allgemein")
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Quellen:
Does rooting your phone invalidate its warranty? (In EU) | Carlo Piana :: Law is Freedom ::
http://smsbackupandroid.com/wp-content/uploads/2011/02/rooting1.png
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