P-J-F
Philosoph
- 17.610
Gute Nachrichten für alle Base-Nutzer: Die seit dem 1. Juni gültigen Vertragsklauseln, wonach mobile Datenpakete automatisch gebucht und den Bestandskunden in Rechnung gestellt werden, werden wieder geändert. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gestern mitteilte, war der gemeinnützige Verein mit einer Abmahnung erfolgreich. Base-Kunden wurden bis zu dreimal je 100 Megabyte für zwei Euro in Rechnung gestellt, sobald das vorhandene Basisvolumen ausgereizt war. Die Krux an dem Ganzen: Dies sollte jeweils ohne vorherige Einwilligung des Nutzer geschehen und bei einer Überschreitung in drei aufeinanderfolgenden Monaten hat Base sich erlaubt, den Kunden für den Rest der Vertragslaufzeit automatisch, also wiederum ungefragt, in den jeweils nächsthöheren Mobilfunktarif aufzustocken die Mehrkosten natürlich inklusive.
Base darf sich ab sofort nicht mehr auf die Klauseln berufen und will sie zum 1. August wieder aus den Vertragstexten entfernen. Wer also aktuell in der „Datenpaket-Falle“ steckt, sollte sofort widersprechen. Außerdem können Bestandskunden die automatische Nachbuchung durch einen Anruf beim Kundenservice abschalten lassen. Obacht gilt hier für Neukunden, da die Abmahnung sich auf eine „eigenmächtige Vertragsänderung“ bezieht. Wer also vor hat einen Vertrag bei Base abzuschließen, sollte auf jeden Fall das Kleingedruckte prüfen (Floskel, da dies natürlich immer gilt!) und sich ggf. zusichern lassen, das automatische Buchungssystem ebenfalls abschalten zu können. Auf den Webseiten von Base oder E-Plus finden sich übrigens nirgendwo an prominenter Stelle Informationen zu den Änderungen...
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(im Forum "Mobilfunk, Technik und Tarife")
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https://www.android-hilfe.de/forum/...tloader-entsperren-leicht-gemacht.588177.html
Quellen:
Verbraucherzentrale NRW via ZDNET
Base darf sich ab sofort nicht mehr auf die Klauseln berufen und will sie zum 1. August wieder aus den Vertragstexten entfernen. Wer also aktuell in der „Datenpaket-Falle“ steckt, sollte sofort widersprechen. Außerdem können Bestandskunden die automatische Nachbuchung durch einen Anruf beim Kundenservice abschalten lassen. Obacht gilt hier für Neukunden, da die Abmahnung sich auf eine „eigenmächtige Vertragsänderung“ bezieht. Wer also vor hat einen Vertrag bei Base abzuschließen, sollte auf jeden Fall das Kleingedruckte prüfen (Floskel, da dies natürlich immer gilt!) und sich ggf. zusichern lassen, das automatische Buchungssystem ebenfalls abschalten zu können. Auf den Webseiten von Base oder E-Plus finden sich übrigens nirgendwo an prominenter Stelle Informationen zu den Änderungen...
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Quellen:
Verbraucherzentrale NRW via ZDNET