Hamburger Datenschützer nimmt Google an die Kette - Apple folgt

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Philosoph
17.610
Im Zuge der Google Home-Affäre um die Auswertung von Mitschnitten durch menschliche Mitarbeiter, hat Google zugesagt, diese für die kommenden drei Monate in der Europäischen Union auszusetzen. Wie es danach weiter geht, hat Google auf unsere Anfrage hin noch nicht gesagt. Unterdessen hat Apple angekündigt, bis auf Weiteres ganz auf diese Praxis zu verzichten.

Für Siri wird es demnach in Zukunft ein Update geben, nach dessen Installation die Nutzer ausdrücklich um Erlaubnis gebeten werden, dass Mitschnitte zur Verbesserung des Sprachassistenten auch von Menschen angehört werden dürfen. Das hat Apple gegenüber TechCrunch geäußert. Ob nun der iPhone-Konzern, Google oder auch Amazon mit seinem Echo - alle Anbieter der inzwischen weit verbreiteten Sprachassistenten hatten in der ersten Jahreshälfte mit Leaks zu tun, die offen gelegt haben, dass Mitarbeiter teilweise Sprachaufzeichnungen angehört haben - teilweise auch solche, bei denen die smart home-Geräte gar nicht angesprochen wurden. Stattdessen sollen sie Kindergespräche und auch den einen oder anderen häuslichen Streit gespeichert haben.

Dass sie laut eines Whistleblowers aus Belgien dadurch im Einzelfall auch einwandfrei identifiziert worden sein konnten, verletzt nach Ansicht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar die Persönlichkeitsrechte. Er ist wegen des Deutschlandsitzes für Google zuständig und hat ein formelles Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Der Einsatz von Sprachassistenzsystemen in der EU muss den Datenschutzvorgaben der DSGVO folgen. Im Fall des Google Assistant bestehen daran gegenwärtig erhebliche Zweifel. Die Nutzung von Sprachassistenzsystemen muss in einer transparenten Weise erfolgen, so dass eine informierte Einwilligung der Nutzer möglich ist. Dabei geht es insbesondere um die Bereitstellung ausreichender Informationen und um eine transparente Aufklärung Betroffener über die Verarbeitung der Sprachbefehle, aber auch über die Häufigkeit und die Risiken von Fehlaktivierungen. Schließlich muss dem Erfordernis des Schutzes Dritter, die von den Sprachaufnahmen betroffen sind, hinreichend Rechnung getragen werden. Zunächst sind nun weitere Fragen über die Funktionsweise des Sprachanalysesystems zu klären. Die Datenschutzbehörden werden dann über endgültige Maßnahmen zu entscheiden haben, die für einen datenschutzkonformen Betrieb erforderlich sind.“ - Johannes Caspar, Hamburgischer Datenschutzbeauftragter

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