don_giovanni
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- 18.810
Im Mai diesen Jahres erging eine aufsehenerregende Entscheidung des EuGH: In einer Klage gegen die Internetsuchmaschine Google hat die höchste europäische Gerichtsinstanz dem Kläger recht gegeben, dass es in bestimmten Fällen zweckdienlich sein kann, dass Google bestimmte Suchergebnisse nicht anzeigen darf - nämlich dann, wenn es bei einer Interessenabwägung zwischen den Rechten des "Gesuchten" und dem Interesse der Allgemeinheit an dieser Information zu einem Ungleichgewicht (zu Ungusten des Gesuchten) komme. Man spricht seit diesem Urteil auch vom Recht auf Vergessenwerden. Diese Gerichtsentscheidung hat eine Menge Staub aufgewirbelt und wurde vielfach besprochen und diskutiert. Für Google ist das Urteil natürlich ein großer Dorn im Auge, denn der Suchmaschinen-Konzern lebt nun einmal davon, dass er Informationen sammelt, kombiniert und zugänglich macht. Wie die Kollegen von The Verge Ende letzter Woche berichteten, hat sich Googles Chef-Anwalt David Drummond in der renommierten und weltweit gelesenen britischen Zeitung The Guardian ausführlich zum "Recht auf Vergessenwerden" geäußert und der EuGH-Entscheidung im gleichen Zuge unterstellt, gegen die UN-Menschenrechtskonvention zu verstoßen.
Diese garantiere in Artikel 19: "Everyone has the right to freedom of opinion and expression; this right includes freedom to hold opinions without interference and to seek, receive and impart information and ideas through any media and regardless of frontiers." Hiermit sei die Entscheidung des Gerichtes nicht zu vereinbaren, da sie eine Restriktion der dort garantierten Freiheiten darstelle. Zudem sei die Definition, wann ein Suchergebnis entfernt werden müsse, doch extrem vage und einer großen Rechtsunsicherheit zuträglich. Google habe seit Mai mehr als 70.000 Löschungs-Anfragen mit Links auf mehr als 250.000 Website erhalten. Diese hätten die interessantesten Begründungen mitgebracht: "Former politicians wanting posts removed that criticise their policies in office; serious, violent criminals asking for articles about their crimes to be deleted; bad reviews for professionals like architects and teachers; comments that people have written themselves (and now regret)", erklärt Drummond. Google versuche nach besten Möglichkeiten, dieser Anfragen Herr zu werden, entscheide aufgrund von öffentlichem Interesse, der öffentlichen Bedeutung einer Person, der Reputation der zu löschenden Verlinkung, des Veröffentlichungsdatum und dergleichen Grundlagen mehr. Doch auch wenn man sich an diese Vorgaben halte, sei eine differenzierte Entscheidung auf Basis der aktuellen Rechtsgrundlage "difficult and debatable".
Google hatte Ende letzten Monats mit der Lösch-Aktion begonnen und beschäftigt seitdem eine unabhängige Expertenkommission, die das Ganze überwachen soll. Laut Drummond wolle Google in dieser Sache so transparent wie möglich nach außen auftreten, könne jedoch nicht jedwede Einzelentscheidung offenlegen - im besonderen Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen. Google werde die Entscheidung des EuGH zwar umsetzen, jedoch manifestiere dieser Weg eine Art "doppelten Standard" - nämlich dadurch, dass zwar die Google-Suchergebnisse entfernt würden, die Quellen aber nach wie vor im Netz vorhanden sind. Drummond vergleicht diese Situation mit einer Bücherei: Ein gewisses Buch darf zwar im Sortiment bleiben, taucht aber nicht mehr im Katalog der verfügbaren Bücher auf. Dieses Beispiel hat seine Wahrheit, die man anerkennen muss. Auch, wenn man sich ansonsten der Position des Firmen-Anwalts eher nicht anschließen mag. Was haltet ihr vom Recht auf Vergessenwerden? Seht ihr die EuGH-Entscheidung auch so kritisch wie Googles Anwalt?! Sähet ihr lieber eine tiefgreifendere Lösung? Oder seid ihr damit, wie es aktuell geregelt ist, mehr als einverstanden?
Mehr dazu erfahrt ihr hier.
Diskussion zum Beitrag
(im Forum "Allgemeines zu Google")
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Quellen:
The Verge
The Guardian
iRights
CURIA
S&K Rechtsanwalt Berlin
Wikipedia
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Google hatte Ende letzten Monats mit der Lösch-Aktion begonnen und beschäftigt seitdem eine unabhängige Expertenkommission, die das Ganze überwachen soll. Laut Drummond wolle Google in dieser Sache so transparent wie möglich nach außen auftreten, könne jedoch nicht jedwede Einzelentscheidung offenlegen - im besonderen Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen. Google werde die Entscheidung des EuGH zwar umsetzen, jedoch manifestiere dieser Weg eine Art "doppelten Standard" - nämlich dadurch, dass zwar die Google-Suchergebnisse entfernt würden, die Quellen aber nach wie vor im Netz vorhanden sind. Drummond vergleicht diese Situation mit einer Bücherei: Ein gewisses Buch darf zwar im Sortiment bleiben, taucht aber nicht mehr im Katalog der verfügbaren Bücher auf. Dieses Beispiel hat seine Wahrheit, die man anerkennen muss. Auch, wenn man sich ansonsten der Position des Firmen-Anwalts eher nicht anschließen mag. Was haltet ihr vom Recht auf Vergessenwerden? Seht ihr die EuGH-Entscheidung auch so kritisch wie Googles Anwalt?! Sähet ihr lieber eine tiefgreifendere Lösung? Oder seid ihr damit, wie es aktuell geregelt ist, mehr als einverstanden?
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