don_giovanni
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- 18.810
Online-Käufe sind ja - zumindest bei Bestellungen von körperlicher/physischer Ware (i.S.v. Schuhen, Jacken, Hosen etc.) - per se relativ sicher: Man bekommt die Ware geliefert, packt sie aus, probiert sie an. Und wer nicht vor Glück schreit, darf sie einfach binnen 14 Tagen nach Erhalt zurückgeben. Manchmal hat er sogar noch länger Zeit, 30 Tage etwa. Dieses s.g. Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag wird dem Kunden beim Online-Kauf deshalb zugebilligt, weil er ja nicht, wie im Ladengeschäft, die Ware auf ihre Beschaffenheit überprüfen kann. Kauft man jedoch Software über das Internet, gestaltet sich die Sache ein wenig anders: Hier kann man natürlich nicht 14 Tage lang herumprobieren, ob einem das neue Spiel von Steam gefällt, denn sonst liefe man Gefahr, vor Ende der Frist schon mit dem Game "durch" zu sein. Sehr unerquicklich für den Anbieter der Ware. Doch auch bei Software gibt es durchaus ein Widerrufsrecht: Wer im Google Play Store eine kostenpflichtige Anwendungen oder ein kostenpflichtiges Spiel (gemeint ist Kaufpreis, nicht In-App-Käufe) erwirbt, kann diesen Kauf binnen 15 Minuten nach Abschluss des Kaufvertrages wieder rückgängig machen, z.B. wenn ihm die Anwendung nicht gefällt. Gründe muss man keine nennen. Gibt es ein Problem mit der App, ist Google sogar noch wesentlich großzügiger bei der Rückerstattung und nimmt auf den sonst üblichen Zeitrahmen keine Rücksicht.
Wie nun Android Police berichtet, scheint jedoch der generell von Google kommunizierte Zeitwert von 15 Minuten nicht das Ende der sprichwörtlichen Fahnenstange zu sein: Angeblich soll der Zeitrahmen aktuell bis zu zwei Stunden betragen, in denen auch ohne Vorliegen eines Problems die gekaufte Anwendung zurückgegeben werden kann. (Genug Zeit also, um den Spaß an manch schrecklichem Flappy Bird-Imitat wieder zu verlieren.) Google kommunizierte zwar in der Vergangenheit, dass es bei Anwendungen mit größerem Download-Aufwand erst mit ein paar Minuten Verzögerung zum Ablauf der Widerrufsfrist käme. Zitat: "[We] only advertise a 15-minute refund window, that is the guaranteed window for a user, but [we] do extend the window in some cases to account for download times". Doch Android Police hat mit mehreren kleineren Anwendungen nachgewiesen, dass auch dort die Erstattung mit bis zu zwei Stunden Zeitrahmen möglich zu sein scheint. Warum Google dies ermöglicht und dieses äußerst kundenfreundliche Gebahren nicht an die große Glocke hängt, wissen wir leider nicht. Verlassen sollte man sich im Zweifelsfall auch lieber nicht darauf, denn es ist eben nicht das, was Google als Regel festgeschrieben hat. Doch da es sich hier eben um eine den Kunden besserstellende Lösung handelt, gibt es sicherlich keinen Grund, sich darüber zu monieren.
Diskussion zum Beitrag
(im Forum "Google Play Store (Android Market)")
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Quellen:
Vielen Dank an kingoftf für den Hinweis auf diese News.
Android Police
Mobilegeeks
Google Play
Wie nun Android Police berichtet, scheint jedoch der generell von Google kommunizierte Zeitwert von 15 Minuten nicht das Ende der sprichwörtlichen Fahnenstange zu sein: Angeblich soll der Zeitrahmen aktuell bis zu zwei Stunden betragen, in denen auch ohne Vorliegen eines Problems die gekaufte Anwendung zurückgegeben werden kann. (Genug Zeit also, um den Spaß an manch schrecklichem Flappy Bird-Imitat wieder zu verlieren.) Google kommunizierte zwar in der Vergangenheit, dass es bei Anwendungen mit größerem Download-Aufwand erst mit ein paar Minuten Verzögerung zum Ablauf der Widerrufsfrist käme. Zitat: "[We] only advertise a 15-minute refund window, that is the guaranteed window for a user, but [we] do extend the window in some cases to account for download times". Doch Android Police hat mit mehreren kleineren Anwendungen nachgewiesen, dass auch dort die Erstattung mit bis zu zwei Stunden Zeitrahmen möglich zu sein scheint. Warum Google dies ermöglicht und dieses äußerst kundenfreundliche Gebahren nicht an die große Glocke hängt, wissen wir leider nicht. Verlassen sollte man sich im Zweifelsfall auch lieber nicht darauf, denn es ist eben nicht das, was Google als Regel festgeschrieben hat. Doch da es sich hier eben um eine den Kunden besserstellende Lösung handelt, gibt es sicherlich keinen Grund, sich darüber zu monieren.
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