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Wie nun bekannt wurde erhielt Apple vom US-Patentamt das alleinige Nutzungsrecht auf die weit verbreitete Wischbewegung zur Entsperrung von Tochscreen-Displays. Der Antrag wurde bereits 2005 eingereicht, fast zwei Jahre vor Erscheinen des ersten iPhones. Die etwas umständliche Formulierung: "A device with a touch-sensitive display may be unlocked via gestures performed on the touch-sensitive display." könnte die Konkurrenz vor neue Herausforderungen stellen. Das Patent ist so allgemein formuliert, dass darunter quasi alle Geräte fallen die mittels Geste auf dem Touchscreen entsperrt werden können. Ob Apple nun Lizenzgebühren für die weitere Nutzung verlangen wird oder die Technik zu einem alleinigen Markenzeichen seiner Produkte nutzen möchte bleibt abzuwarten. An dieser Stelle könnte sich das neue Feature "Face-Unlock" von Android 4.0 bezahlt machen.
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