
Androidfan7
Stamm-User
- 132
Guten Abend,
ich bin am überlegen, ob ich eine von mir entwickelte App in den Playstore einstellen soll.
Für mich stellen sich einige Fragen, da es hier im Forum ja auch ein paar Entwickler gibt, habe ich die Hoffnung, dass jemand Bescheid weiß.
Was ich bisher herausgefunden habe:
Google tritt nicht als Vertragspartner auf, sondern das bin immer ich als Entwickler. Dies wird auch dadurch bestätigt, wenn ich mir die Rechnungen im Google PlayStore anschaue. Dort steht immer, dass ich von „xy“ gekauft habe (Vergleichbar mit Amazon Marketplace). Die ausgewiesene Mehrwertsteuer ist stets die deutsche (Land der Leistungserbringung ist der Sitz des Käufers, also in meinem Fall ich).
Darüber hinaus konnte ich recherchieren, dass Google in zahlreichen Ländern (u.a. allen der EU) die Umsatzsteuer für mich abführt. Und zwar jeweils die des Landes, in welchem der Käufer sitzt (vgl. Google Play Info Seite).
Daraus ergeben sich für mich folgende Probleme:
Angenommen ich bin nach der Kleinunternehmerregelung gar nicht verpflichtet Umsatzsteuer in Deutschland abzuführen, kann ich dann in der Steuererklärung die von Google (für mich!) abgeführte Umsatzsteuer zurückfordern. Oder ist es vielmehr so, dass ein App Entwickler gar nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann, weil er ja keine Umsatzsteuer ausweisen darf, er aber nicht verhindern kann, dass Google dies für ihn macht?
Nach alldem, wäre es ziemlich dumm, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Wenn Google die Umsatzsteuer ohnehin für mich abführt, wäre es ja vorteilhaft sich nicht von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, und so die auf Arbeitsmaterialen etc. gezahlte MwSt. am Jahresende zurückzufordern.
Nun habe ich aber mehrfach im Internet gelesen (vgl. Nutzerbeitrag und diesen hier), dass die deutschen Finanzämter eine recht eigenartige Rechtsaufassung zu äußern pflegen. Die wären nämlich der Auffassung, dass die Abführung der Mehrwertsteuer durch Google nicht befreiend für den Unternehmer erfolgt und er daher erneut in Deutschland Umsatzsteuer abführen muss (Es sei den er ist Kleinunternehmer). Ich brauche denke ich nicht auszuführen, dass dies bereits dem Grundgedanken des deutschen Umsatzsteuersystems widerspricht, da die Umsatzsteuer dann mehrfach abgeführt wird.
Wenn das Finanzamt aber nun ebenjenen Einwand erhebt, steht er ja nun erstmal im Raum. Hat da jemand Erfahrungen wie damit umzugehen ist oder hat es vielleicht sogar schon mal jemand ausprozessiert?
Insgesamt bin ich mal wieder schwer erschüttert, welche Berge einem Entwickler im digitalen Entwicklungsland Deutschland in den Weg gelegt werden. Ich würde mich unglaublich freuen, wenn hier jemand bereit wäre, seine Erfahrungen kund zu tun.
Vielen Dank und Viele Grüße!
AndroidFan7
ich bin am überlegen, ob ich eine von mir entwickelte App in den Playstore einstellen soll.
Für mich stellen sich einige Fragen, da es hier im Forum ja auch ein paar Entwickler gibt, habe ich die Hoffnung, dass jemand Bescheid weiß.
Was ich bisher herausgefunden habe:
Google tritt nicht als Vertragspartner auf, sondern das bin immer ich als Entwickler. Dies wird auch dadurch bestätigt, wenn ich mir die Rechnungen im Google PlayStore anschaue. Dort steht immer, dass ich von „xy“ gekauft habe (Vergleichbar mit Amazon Marketplace). Die ausgewiesene Mehrwertsteuer ist stets die deutsche (Land der Leistungserbringung ist der Sitz des Käufers, also in meinem Fall ich).
Darüber hinaus konnte ich recherchieren, dass Google in zahlreichen Ländern (u.a. allen der EU) die Umsatzsteuer für mich abführt. Und zwar jeweils die des Landes, in welchem der Käufer sitzt (vgl. Google Play Info Seite).
Daraus ergeben sich für mich folgende Probleme:
Angenommen ich bin nach der Kleinunternehmerregelung gar nicht verpflichtet Umsatzsteuer in Deutschland abzuführen, kann ich dann in der Steuererklärung die von Google (für mich!) abgeführte Umsatzsteuer zurückfordern. Oder ist es vielmehr so, dass ein App Entwickler gar nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann, weil er ja keine Umsatzsteuer ausweisen darf, er aber nicht verhindern kann, dass Google dies für ihn macht?
Nach alldem, wäre es ziemlich dumm, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Wenn Google die Umsatzsteuer ohnehin für mich abführt, wäre es ja vorteilhaft sich nicht von der Umsatzsteuer befreien zu lassen, und so die auf Arbeitsmaterialen etc. gezahlte MwSt. am Jahresende zurückzufordern.
Nun habe ich aber mehrfach im Internet gelesen (vgl. Nutzerbeitrag und diesen hier), dass die deutschen Finanzämter eine recht eigenartige Rechtsaufassung zu äußern pflegen. Die wären nämlich der Auffassung, dass die Abführung der Mehrwertsteuer durch Google nicht befreiend für den Unternehmer erfolgt und er daher erneut in Deutschland Umsatzsteuer abführen muss (Es sei den er ist Kleinunternehmer). Ich brauche denke ich nicht auszuführen, dass dies bereits dem Grundgedanken des deutschen Umsatzsteuersystems widerspricht, da die Umsatzsteuer dann mehrfach abgeführt wird.
Wenn das Finanzamt aber nun ebenjenen Einwand erhebt, steht er ja nun erstmal im Raum. Hat da jemand Erfahrungen wie damit umzugehen ist oder hat es vielleicht sogar schon mal jemand ausprozessiert?
Insgesamt bin ich mal wieder schwer erschüttert, welche Berge einem Entwickler im digitalen Entwicklungsland Deutschland in den Weg gelegt werden. Ich würde mich unglaublich freuen, wenn hier jemand bereit wäre, seine Erfahrungen kund zu tun.

Vielen Dank und Viele Grüße!
AndroidFan7