GooglePlayStore und Datenschutzerklärung (Hilfe für Anfänger)

D

daveCrhis

Neues Mitglied
1
Hallo zusammen,

ich habe in meiner Freizeit eine kleine App entwickelt (ein kleiner Dateimanager).
Diese würde ich gerne im PlayStore kostenlos ohne jegliche Monetarisierung zur Verfügung stellen.
Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert noch irgendwelche Werbung genutzt.

Ich schrecke aber leider trotzdem ein bisschen vor dem ganzen Datenschutz-Kram zurück.

Gibt es eine einfache Vorgehensweise eine App zu veröffentlichen und zu 100% sicher zu gehen das alles rechtlich abgesichert ist (das es keinen Angriffspunkt für Abmahnanwälte gibt).
Scheinbar muss man bei einer Datenschutzerklärung als Privatperson auch vollständig seine private Adresse angeben, was auch nicht so toll ist.

Wie geht ihr grundsätzlich bei sowas vor?
Ist euch das Wert oder denke ich zu kompliziert?

Vielen Dank für eure Tipps und Hilfe

Viele Grüße
Dave
 
Gibt es eine einfache Vorgehensweise eine App zu veröffentlichen und zu 100% sicher zu gehen das alles rechtlich abgesichert ist (das es keinen Angriffspunkt für Abmahnanwälte gibt).

Kurz und Bündig : Nein -

Google hat ab Anfang 2023 die Richtlinien sehr verschärft - ohne Transparenz geht dort gar nichts mehr.

Allerdings hat dein "Problem" nichts mit Google an sich zu tun - sondern mit der Gesetzeslage.

Grundsätzlich du bist Produktanbieter also haftest du automatisch für Dieses - auch wenn es kostenfrei ist.
Google wäre in dem Falle nur dein Händler und haftet nicht für dein Produkt - möchte also sicher stellen , dass du die gesetzlichen Auflagen erfüllst.

Das Ganze gilt dann auch, wenn du die App anstatt dem Playstore nur auf einer Webseite als APK anbietest.

ein kleiner Dateimanager Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert noch irgendwelche Werbung genutzt.
Das ist nicht richtig, denn Du benutzt schon eine Permission , die nach DSVGO dem Datenschutz unterliegt.
Ergo : Auch Personenbezogen, da die App nach DSVGO bereits Userdaten bearbeiten kann -> Das Bild von Oma



Daher - Ohne Datenschutzklausel , ladungsfähige Adresse und Vielem mehr kannst du die App mit diesen Funktionen nirgendwo veröffentlichen - Erst recht nicht, wenn du rechtlich abgesichert sein möchtest.
Du musst nämlich im Zweifelsfalle darlegen, dass das Bild von Oma durch die App unangetastet bleibt - das muss rechtlich auf sicheren Füssen stehen - und selbst das ist kostspielig und schützt vor Abmahnversuchen nicht.




Wie geht ihr grundsätzlich bei sowas vor?
Na all die Anforderungen erfüllen , egal ob als Privatperson , oder als Unternehmen.


Die Zeiten , in denen man eine App auf dem Markt "so mal eben" vertreiben kann , sind leider vorbei .
Aus diesem Grunde siebt auch Google derzeit rigoros aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anonym veröffentlichen geht meines Wissens nicht. Schau dir einfach (mehrere) andere Datenschutzerklärungen an und du solltest relativ sicher sein. Wenn du irgendwelche Bibliotheken verwendest, dann solltest du auch diese checken und verwendete Berechtigungen o.ä. erwähnen.
 
@koje71 @swa00 Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich dachte mir schon, dass es nicht so einfach wird.

Hilft nichts. Dann werde ich mich da mal rein arbeiten.
Alternativ wäre auch eine OpenSource-Veröffentlichung bei GitHub denkbar.

Viele Grüße
Dave
 
  • Danke
Reaktionen: swa00
Man braucht grundsätzlich nicht immer eine Datenschutzerklärung, nur wenn personenbezogene Daten verarbeitet (lesen, schreiben, löschen, ...) werden. Das ist bei dir aber sicherlich der Fall.
Aber selbst wenn man keine Datenschutzerklärung benötigt, greift meistens § 5 TMG mit der Impressumspflicht. Spätestens da müsste man genaugenommen dann seinen Namen, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlichen.
Eventuell kommen für dich "Impressums-Dienste" in Frage, wo du gegen Geld eine ladungsfähige Adresse mieten kannst. Dein Name bleibt aber öffentlich.
§ 5 TMG greift bei "geschäftsmäßigen [...] Telemedien". Das betrifft in jedem Fall kommerzielle Projekte, aber nach meiner Recherche auch schon Hobbyprojekte, sobald man versucht, Fremde mit seinem Projekt zu erreichen - also eigentlich immer, auch bei einem GitHub-Repo.
LG
Michi
 

Ähnliche Themen

D
Antworten
17
Aufrufe
687
datNeMo
D
S
Antworten
2
Aufrufe
397
swa00
swa00
R
  • RudolfHagen
Antworten
1
Aufrufe
722
koje71
koje71
Zurück
Oben Unten