WLAN per Bluetooth- oder WiFi-Tethering weiterleiten?

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B

brennbaer

Fortgeschrittenes Mitglied
56
Hi Leute, ist es unter Android überhaupt möglich, ein WLAN-Signal irgendwie weiterzuleiten?
Aktuell Versuche ich, das Signal über ein Xiami Mi A3 weiterzuleiten, dieses also als Hotspot zu verwenden, doch weder über WiFi-Tethering noch Bluetooth-Tethering scheint dies zu funktionieren. Soweit ich mich erinnern kann, hatte ich auch früher mal mit einem anderen Handy keinen Erfolg.
Das WiFi-Tethering nicht funzt, kann ich irgendwie noch nachvollziehen, weil in Handys normalerweise nur ein WiFi-Modul verbaut ist, aber warum klappt es nicht über Bluetooth?
 
danke für die Beiträge, das alles ist mir bereits klar.
Weiß jemand, aus welchem Grund es nicht mit Wlan über Bluetooth klappt?
Das sind doch zwei getrennte Hardwarekomponenten. An welcher Stelle kommen die sich in die Quere?
 
Das ist einfach vom OS nicht vorgesehen, warum auch?
In Geräten die das Internet nutzen können, ist (wenn kabellos) zu 100% WLAN eingebaut, BT erst wenn’s ein Laptop oder Smartphone/Tablet ist.
Darum die Frage, warum WLAN via BT teilen, wenn jedes Gerät schon WLAN hat?
Mit mobilem Internet sieht es dann ganz anders aus, das haben eigentlich nur Smartphone zu 100% ohne Aufpreis verbaut, bei Tablets und Laptops kostet das ordentlich extra. Beim iPad ca 130€, beim Galaxy Tab A T510 52€ und bei einem Thinpad ca. 200€.

Was willst du denn überhaupt damit „anstellen“? 😉
 
mblaster4711 schrieb:
Darum die Frage, warum WLAN via BT teilen, wenn jedes Gerät schon WLAN hat
Beispielsweise dann, wenn man einen auf einen Benutzer eingeschränkten Wlan-Zugang hat. Dann könnte dieser Benutzer mit seinem Smartphone andere Nutzer mit WLAN versorgen
 
Und da muss ich in Funktion als Administrator sagen: gut so, daß das nicht funktioniert. 😁
Bei uns werden MAC-Adressen von Hersteller die WLAN-Accespoint in ihrem Programm haben als Alarm gemeldet und am Switch geblockt. Dann wird versucht Kontakt mit dem betreffenden Kollegen herzustellen und nachgefragt was dort betrieben wird, USB-Printserver und NAS sind erlaubt, Switche nicht gerne gesehen und Accesspoints sind verboten, da wir WLAN im Intranet nur über Zertifikate auf gemanagten Geräten zulassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hmmm, wo sind denn die hitzigen Beiträge nach mblaster4711s Beittag geblieben?

Um eventuelle Neugierden, worum es mir genau geht, zu befriedigen:
eine Person aus dem familiären Umfeld wird sich für längere Zeit im Krankenhaus aufhalten.
Für sie wurde ein entsprechender kostenpflichtiger WLAN-Zugang aktiviert.
Nun wollte ich es für die Begleitperson des Patienten einrichten, dass sie ebenfalls diesen Zugang nutzen kann.
Direkt geht nicht, weil nach Eingabe des Wlan-Zugangscodes die Meldung etscheint, dass man bereits eingeloggt ist.
Da dachte ich eben, wenn es nicht direkt geht, dann halt per Tethering.

Das ist alles.
 
na ja, und somit versuchst Du halt etwas zu realisieren, was dem Betreiber wohl kaum schmecken wird und er es auch nicht erlaubt.

Und daher sollten wir die "Umgehung" dieser Sperre hier auch nicht mehr weiter verfolgen.
Du magst halt den Betreiber veräppeln, das können wir nicht unterstützen .
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles klar, sorry, dass ich mich als Raubmordkopierkinderschändermonster "geoutet" habe.
😄

Zur Strafe habe ich meinen "Smartphone-Wischdaumen" abgehackt...😉
 
  • Wow
Reaktionen: mblaster4711
@mblaster4711
Mein Kommentar war eine überzogene Reaktion auf den unterschwelligen Vorwurf seitens der Moderation, dass ich mit meiner, m.M.n. harmlosen Frage, "höchst kriminelle Machenschaften" verfolge.
Ein paar Tage zu zweit einen WLan-Zugang teilen, der sowieso nicht ansatzweise ausgereizt wird, ist natürlich ein besonders schweres Verbrechen...
Dazu will ich nur dieses eine sagen: wer frei von Online-Sünden ist, der werfe bitteschön den ersten Stein...😉
 
Ich bin seit 2006 offiziell Raubvorspuler 😂
Deine Intension den Zugang der Begleitperson ebenfalls zur Verfügung zu stellen, kann ich vollkommen verstehen und würde ich in dieser Situation vermutlich auch gerne so nutzen wollen. Ob der Betreiber dies laut seiner Nutzungsbedingungen erlaubt oder verbietet, muss du selbst nachlesen. Und schon weißt du ob Steine fliegen oder nicht jehova.gif

Leider sind die Smartphones und Tablets dazu technisch nicht in der Lage (ob gewollt oder weil man es nicht für nötig erachtet).

Aber mein Windows 10 Notebook kann das wunderbar "out of the box" ohne zusätzliche Hard- oder Software 😉
 
mblaster4711 schrieb:
Aber mein Windows 10 Notebook kann das wunderbar "out of the box" ohne zusätzliche Hard- oder Software 😉
Das war jetzt aber ein böser versteckter und total unauffälliger Hinweis 😂
 
Ups 🤷‍♂️ 😇
 

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