Webview-Sicherheitslücke - Mangel im Sinne der Gewährleistung?

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Defier

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Hallo zusammen,

ich wage mal einen kleinen juristischen Exkurs: Ich habe mir vor einem Jahr ein Android-Gerät gekauft, für das der Hersteller nur ein Update auf Android 4.3 herausgebracht hat. Für die 4.3-Version bringt er auch keinen Patch heraus und teilt mit, dass es für das Gerät keine weiteren Updates mehr geben wird.

Die Sicherheitslücke ist doch definitiv ein Mangel, der bereits beim Kauf des Geräts vorlag. Könnte ich nun nicht den Hersteller im Rahmen der Gewährleistung dazu drängen den Mangel zu beseitigen? Wenn der Hersteller behaupten sollte für ihn wäre die Beseitigung des Mangels mit zu hohem Aufwand verbunden, muss er mir dann den (damaligen) Kaufpreis rückerstatten bzw. ein vergleichbares Gerät liefern, das den Mangel nicht aufweist?

Google sagt ja sie schließen die Lücke nicht, da sie in Android 4.4 geschlossen ist, und der Hersteller bietet aber einfach kein Update auf 4.4 an. Streng genommen kann mir auch egal sein wer hier Schuld hat, denn der Ansprechpartner für mich als Käufer ist doch der Hersteller (bzw. der Händler).

Sind Fälle bekannt wo jemand versucht hat hier den Rechtsweg zu beschreiten? Ich glaube wenn es einen Präzedenzfall gäbe könnte sich das nachhaltig positiv auf die Update-Politik der Gerätehersteller auswirken...
 
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