HTCDesire
Enthusiast
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nicht bei Helerei, sondern bei GEWERBSMÄßIGER Hehlereidrigg0r schrieb:in § 100a StPO steht aber dass dies bei Helerei der Fall ist.
Aber es handelt sich hier um Fundunterschlagung und nicht um die von dir nun erfundene Hehlerei.
damit also hinfällig, oder hast du Erkenntnisse dass es (bereits) einen Hehler gibt?"Unter Hehlerei versteht man den Handel mit Sachen, die gestohlen [...] wurden" Quelle
Es ist nicht möglich, da nützt auch ein Anwalt nichts, er kann die StPO nicht ändern. Zudem lebt der Anwalt von seinem Beruf, wenn er alle Bekanten kostenlos vertritt, wird er arm. (Auch ein Automechaniker repariert ja nicht alle Autos seiner Bekannten umsonst)Somit wäre es rein theoretisch möglich.
Wenn du einen Anwalt in deinem Bekanntenkreis hast, kannst du ihn ja mal dazu fragen.
Wie schon gesagt, es geht um die Täterermittlung und nicht um das Handy in der StPO. Ein Richter fasst auch keinen Entschluss, sondern erlässt einen Beschluss.Wenn dir das Handy es wert ist solltest du es - am besten nach Absprache mit einem Anwalt zu einem richterlichem Entschluss kommen lassen.
Die Frage nach Rentieren ist falsch. Es gibt keine Kosten für das Opfer, wenn es um die Täterermittlung geht.Wenn dir die Kosten zu hoch sind, der Preis des SGS sinkt in letzter Zeit enorm. Somit wäre die Frage ob es sich rentiert
Einfach nur beleidigend, unsachlich und dumm, was du da erzählst.Btw nicht aufregen über die Bullen Ein Kumpel wurde überfallen und ihm wurde sein neues IPhone gestolen,....... Schließlich musste er es mit seiner Gruppe wiederholen indem er bei den Tätern mit Waffen vor der Tür stand... Die Polizei dein Freund und Helfer... Wers glaubt wird seelig T.T
Wieder falsch, das ist Fundunterschlagung und kein Diebstahl..... Schließlich ist das mitnehmen von gefundenen Gegenständen ohne sie in ein Fundbüro zu geben kein Kavaliersdelikt, sonder Diebstahl.
Es stand zu befürchten, dass das Lesen der Paragrafen durch Laien ins Auge geht und natürlich das Amtsdeutsch schwer zu verstehen ist, zudem muss man die entsprechenden Paragrafen im Kontex mit der gesamten StPO und dem TKG sehen.