[Sammelthread] Was ist beim Verkauf des Smartphones zu beachten? (Daten löschen usw.)

  • 51 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Guten Abend,
ich möchte demnächst mein Samsung verkaufen. Aber ich habe festgestellt das nach einem Full Wipe zwar fast alles gelöscht ist aber nicht die Ordner auf der Interne Sd Karte! So jetzt meine Frage kann ich doch ohne Probleme alle Ordner löschen !so das die interne karte komplett leer ist und ich danach nochmal ein Full Wipe mache? Oder muss ich auf bestimmte Ordner achten das die erhalten bleiben?

MFG
 
Du brauchst doch lediglich die interne Speicherkarte neu zu formatieren und anschließend noch einmal mit Müll zu beschreiben, damit auch eine allfällige Wiederherstellung nicht mehr klappt. Ist ja ein Datenträger wie jeder andere auch. ;)
 
Hallo,
ich möchte mein IONIK Tablet 1500 metal verkaufen, einschliesslich aller gekauften Apps.
Wie kann ich mich wirksam davor schützen, dass der Nachfolger fröhlich auf meine Kosten mit dem Tablet oder sogar von seinem PC auf meine Kosten einkauft?

Wo muss ich was exakt ändern, wenn ich das Gerät nicht auf Werkszustand zurücksetzen will?

Vielen Dank für Hilfe.

t.
 
Was der Nachfolger mit Deinem ehemaligen Gerät macht kannst Du ohnedies nicht beeinflussen. Aber Deinen Google-Account solltest Du vor dem Verkauf löschen. Dazu gibt's natürlich auch schon zwei Threads im Unterforum für allgemeinem Android-Fragen. Soll der Account jedoch mit dem Gerät abgegeben werden, solltest Du zuvor im Wallet die Kreditkarte löschen.

Ach ja, und ein factory reset kann nicht schaden. Dieser formatiert allerdings die Datenpartition und löscht damit natürlich auch alle dort eingebunkerten Apps. Also vorab sichern oder in der Systempartition integrieren, wenn man sich den neuerlichen Download ersparen will.
 
Du musst nicht nur deinen Google Account löschen, sondern auch alle die darauf befindlichen Apps, die durch dich erworben wurden, sonst ist das strafbar, da Du gegen allgemeines Urheberrecht (hier Verkauf von bezahlten Apps -> Warez) verstösst!
 
Naja, da reicht doch ein simpler Werksreset aus, dann ist alles weg sein.

Aber müssten nicht EIGENTLICH alle Daten beim entfernen des Hauptkontos entfernt werden? Zumindest bekomme ich auf meinem Gerät eine entsprechende Warnung.
 
SavanTorian schrieb:
Du musst nicht nur deinen Google Account löschen, sondern auch alle die darauf befindlichen Apps, die durch dich erworben wurden, sonst ist das strafbar, da Du gegen allgemeines Urheberrecht (hier Verkauf von bezahlten Apps -> Warez) verstösst!

***
Das geht auch in einem anderen Ton? ST
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist hier jemand nicht auf dem neuesten Stand?
 
schön, dass ihr hier vage Andeutungen macht...

@Ohrensausen: was wäre dann "Wissen"?

@SavanTorian: Aus welchem Teil des "allgemeinen" Urheberrechts ergibt sich, dass eine legale Kopie einer Software durch Weitergabe/Verkauf an Dritte "illegal" wird? Und jetzt bitte kein Hinweis auf die Google-AGB/Lizenzbedingungen - Du hast explizit über das allgemeine Urheberrecht gesprochen.

Die Weitergabe und Nutzung von Apps, welche über den Play-Store bezogen wurden, dürfte gem. der dortigen Lizenzbedingungen m.E. nicht erlaubt sein (ob damit dann auch strafbare, steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt).

Nach kürzlich im Board geführter Diskussion wäre u.U. auch das Rückspielen von Backups (Apps) schon rechtswidrig und ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen. Zumindest nach dieser Ansicht wäre ein Werksreset und Rücksicherung von zuvor gesicherten Apps (auch hier wieder: egal ob bezahlte oder kostenlose) schon rechtswidrig.
 
Ich hätte allgemein in "" schreiben sollen. Nähere Infos folgen in Kürze.

EDIT: Informationen dazu findet man in

  • Berger, Die Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts als Ausprägung der Eigentumstheorie des BGB, AcP 2001, 412;
  • Grützmacher, Gebrauchtsoftware und Übertragbarkeit von Lizenzen – Zu den Rechtsfragen auch jenseits der Erschöpfungslehre, CR 2007, 549;
  • LG München I, Beschl. v. 30.4.2007 – 33 O 7340/08, CR 2008, 414 m. Anm. Moritz.
  • LG Hamburg, Urt. v. 29.6.2006 – 315 O 343/06, MMR 2006, 827 = CR 2006, 812;
  • OLG Hamburg, Urt. v. 7.2.2007 – 5 U 140/06, MMR 2007, 317 m. Anm. Hüsch/Meuser. Siehe dazu auch Rössel, ITRB 2007, 105. Ähnlich Grützmacher, ZUM 2006, 302; Sosnitza, K&R 2006, 206.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu braucht es kein Gericht, oder ausführliche Recherchen. Ein Blick in die rechtlichen Hinweise auf Google Play hätte vollends ausgereicht, um zu dem Schluß zu kommen, dass die weitergabe, Verleihung oder sharing nicht erlaubt ist:

6. Rechte und Einschränkungen

Veräußerung, Verteilung oder Übertragung an Dritte: Sie dürfen Inhalte nicht ohne Autorisierung veräußern, vermieten, verpachten, weiterverteilen, öffentlich darstellen, übertragen, übermitteln, ändern, unterlizenzieren oder Ihre Rechte daran an Dritte übertragen oder abtreten. Dazu gehören auch alle Downloads von Inhalten, die Sie über Google Play erhalten. Die Nutzung eines Tools oder einer Funktion, das/die als autorisierter Teil von Google Play zur Verfügung gestellt wird (z.B. "Empfehlungen in sozialen Netzwerken") steht dieser Bestimmung nicht entgegen, sofern Sie das Tool/die Funktion exakt in der von Google angegebenen und zugelassenen Art und Weise verwenden.

und

Weitergabe: Inhalte als Teil eines Dienstes dürfen nicht weitergegeben, verliehen, mit mehreren Personen oder für irgendeine andere Einrichtung verwendet werden, ausgenommen exakt in der Art und Weise, wie sie von Google angegeben und zugelassen wurde (z. B. durch "Empfehlungen in sozialen Netzwerken").
 
Zuletzt bearbeitet:
girouno schrieb:
@SavanTorian:[...] Und jetzt bitte kein Hinweis auf die Google-AGB/Lizenzbedingungen - Du hast explizit über das allgemeine Urheberrecht gesprochen.

Natürlich hätte ich auch bei Google schauen können, aber girouno hatte gebeten, dass eben nicht. Lesen hilft manchmal. ;)
 

Ähnliche Themen

A
Antworten
35
Aufrufe
819
Observer
Observer
A
Antworten
4
Aufrufe
1.247
3Komma14
3Komma14
susisunny
Antworten
4
Aufrufe
329
DOT2010
DOT2010
Zurück
Oben Unten