Luemel
Dauer-User
- 124
Nabend, ich habe eben folgende Aussage gelesen: Das Rebranden hinterlässt Spuren im Bootloader, womit sich der Vorgang des debranden und rebranden nachvollziehen lassen kann.
Ist diese Aussage korrekt? Sprich könnte der Händler im Garantiefall nachvollziehen das ich mein Gerät debrandet habe, jedoch vorm einschicken wieder rebrandet habe?
Konkret ging es eigentlich um das Wildfire, aber da es ja viele Android Handys anwendbar ist habe ich es hier gepostet.
Ist diese Aussage korrekt? Sprich könnte der Händler im Garantiefall nachvollziehen das ich mein Gerät debrandet habe, jedoch vorm einschicken wieder rebrandet habe?
Konkret ging es eigentlich um das Wildfire, aber da es ja viele Android Handys anwendbar ist habe ich es hier gepostet.