Links auslesen von einem Spiel

Skogtroll

Skogtroll

Erfahrenes Mitglied
83
Moin Ihr Android'ler!

Ich spiele gerne ab und zu Spiele. Kann man Links innerhalb der Spiele auslesen, welche hauseigene Werbung der Spiele ins Spiel holen?

Screenshot-Solitaire_AI-Factory.jpg

Diese beiden Einblendungen im Spiel kommen doch irgendwo her. Kann man die Links auslesen?

Danke Euch!
 
@Skogtroll Wozu möchtest du das?

Das Einfachste wäre, draufzutippen und dann die Adresse im Browser auszulesen (evtl. gab es jedoch eine serverseitige Weiterleitung, dann geht es nicht).

Die untere Werbung könnte eh ein Link zum Play Store sein.

Da es hauseigene Werbung ist, ist es vermutlich kein normales Trackingmodul...

Ansonsten kannst du über externe App wie Adguard die aufgerufenen Adressen sehen und ggf. auch blockieren.
 
Bedenkt aber, das ohne Werbung die Spiel irgent wann nicht mehr gibt, weil die Verdienen ja meistens Durch Werbung.
 
  • Danke
Reaktionen: swa00
@SirMarc Wenn das hauseigene Werbung ist, verdienen die daran erstmal gar nichts.

Nur wenn es externe Werbung wäre oder jemand für ein beworbenes Spiel zahlt.

Die grundsätzliche Diskussion über die Art der Werbung, des leider zugehörigen Tracking heutzutage lasse ich mal weg hier.
 
Gelöscht. Da mir im Folgepost eine Straftat unterstellt wird. Ich habe mir den besagten Paragraphen angesehn und durchdacht. Das hat ja nun mit dem Recht das zu sehen und hören was mensch will, absolut nichts zu tun. Da wird aber was ganz gewaltig "wervechselt".

Ich danke Euch für Eure bisherigen Antworten. Ich bin jetzt hier raus und werde mich nicht mehr an diesem meinem Thread beteiligen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bearbeitet von: Skogtroll - Grund: Indirekte Drohung
Ob irgend was finanziert wird durch Werbung, ist mir sehr egal. Denn, was wiegt höher: Das finanziert wird ODER mein Wohlbefinden. "Normale" Werbung beleidigt meine Intelligenz, weil es mir nicht zugetraut wird, selber das Beworbene beurteilen zu können.

Nun, Werbung aus Apps technisch ohne Vergütung zu unterbinden ist und bleibt aber eine Straftat nach StGB §265a - Deine blumigen Worte machen dich also nicht gerade dadurch zum Helden, sondern eher das Gegenteil.
- Erst recht ,wenn Du öffentlich damit prahlst :)


Zum Thema :

Die "Werbung" ist keine und auch keine Provider authorisiere, sondern eine hauseigene Einblendung , sie müsste sonst einen anderen (DSVGO/GDPR) Content beinhalten.
Und das kann ein Entwickler lt. Google Richtlinie einblenden, solange er wiederum auf den Playstore mit gleichem Developer-Account verweist.
Ob er das im HauptContent macht (post#1) , oder z.b. im Setup eine Liste mit "Unsere weiteren Produkte" aufführt, ist egal.

Zum Link :
Das ist Hardcoded - oder RemoteConfig gesteuert
 
Zuletzt bearbeitet:
@swa00 Eine Spiele-App fällt nicht unter "Leistung eines [...] öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes".

Was ich runterlade ist meine Entscheidung. Und wenn ich keine Verbindungen von IP xyz akzeptiere, dann ist das nicht illegal. Außerdem würde das die Nutzung vom Flugmodus oder Firewalls auch illegal machen, weil ich so ja die Verbindung zu Servern ebenfalls unterbreche und die Werbung daher nicht geladen werden kann. Es ist maximal moralisch fragwürdig ob man die Entwickler nicht unterstützen will oder nicht.

Aber um die Frage von @Skogtroll zu beantworten:
Es gibt Firewalls die mit loggen wo sich die einzelnen Apps hin verbinden.
 
Eine Spiele-App fällt nicht unter "Leistung eines [...] öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes".
Du bist Dir schon bewusst darüber, dass Du dich eben um Kopf und Kragen redest und krampfhaft versuchst, dein (falsches) Verständnis (Dir) zurecht zu biegen ? :)

Nochmal : Wenn eine App Werbung beinhaltet und dies zur Monetarisierung des Betreibers beiträgt , dann ist jegliche technische Einrichtung , die zur Unterbindung dieser Funktion beiträgt, eine Erschleichung einer Leistung nach §265 a StGB.


Und wenn ich keine Verbindungen von IP xyz akzeptiere, dann ist das nicht illegal.
Dient sie dazu, die Monetisierung einer App zu unterbinden - Sehr wohl.

Beides stellt eine Unterbindung seines Urheberrechtes (Mental Propertiers) dar, denn mit der Installation (auch dem Kauf) hast du als Nutzer lediglich das Nutzungsrecht erhalten , aber kein Eigentum .


Außerdem würde das die Nutzung vom Flugmodus oder Firewalls auch illegal machen, weil ich so ja die Verbindung zu Servern ebenfalls unterbreche und die Werbung daher nicht geladen werden kann.
Dann obliegt es dem "Hersteller", Funktionen einzuschränken. - Was oft der Fall ist.


Ich finde es sehr amüsant , dass du einem hauptberuflichen App Entwickler auch noch beibringen möchtest, wie sein Metier funktioniert .... :)

Die Popcorn-Tüte ist ausgepackt ...
 
Zuletzt bearbeitet:
@swa00 Gern geschehen. Ich denke du beziehst dich auf einen anderen Paragraphen, denn der von dir genannte enthält das von dir Gesagte nicht. Hab vorher extra nachgelesen bevor ich den obigen Post geschrieben habe. Nachtrag: Maximal, dass man es so dreht, dass die angezeigte Werbung laut AGB als "Entlohnung" gesehen wird, dann kann man es so sehen.

Der Knackpunkt ist eben das mit dem Flugmodus. Wie du richtig sagtest obliegt es dem Entwickler da was zu unternehmen. Wenn er das nicht tut ist er selber schuld. Und ob ich die Werbung jetzt nicht sehe weil GAR KEINE Verbindungen eingehen oder eben nur die werbe relevanten spielt für den Entwickler keine Rolle, da er so oder so kein Geld sieht. Kann sein, dass das Gesetz das anders sieht, ändert aber nichts daran, dass es auch legale Wege gibt die Werbung zu unterbinden, wie zB eine Firewall, weil hier ja nicht speziell eine IP geblockt wird, sondern die quasi ein Flugmodus ist (nur halt für eine App) und gegen den Flugmodus hast du ja nichts gesagt. ;)
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@swa00
Hier noch ein interessanter Artikel dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gern geschehen. Ich denke du beziehst dich auf einen anderen Paragraphen, denn der von dir genannte enthält das von dir Gesagte nicht. Hab vorher extra nachgelesen bevor ich den obigen Post geschrieben habe.
Nein , ganz und gar nicht - Es geht hier um das Erschleichen einer Leistung - §265 (Übergeordnet) und daraus Folgend §263ff (Betrug) im Nachgang , je nach Beweislast.

Und da wir tagtäglich damit konfrontiert werden, weis ich auch wovon ich spreche.


b)
Und zu deinem Link :
Bitte GENAU lesen ,was dort steht (Werbeblocker für Webseiten)

Es geht hier einzig und alleine um eine monetarisierte App (Mental Property) - nicht um eine Webseite
Bitte auch hier differenzieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da müsste man einen Jurist befragen, aber auch eine Webseite lebt von Werbeeinahmen und auch die Webseite nutze ich - genau wie eine App. Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Unterschied.
 
Dann bitte um einen Link. Selbst Google findet da keinen Unterschied. Ich finde ausschließlich was zu Werbeblockern in Bezug aufs Internet.

OT: Ich hab btw auch nur begrenzt Mitleid mit den Herstellern. Ich bin gerne bereit für eine App zu zahlen, wenn diese eine EINMALKAUF Option haben. Deswegen habe ich auch am PC Vegas statt Premiere gekauft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
Ein ein Service (z.b. Daten-Infrastruktur) für eine App ist nicht mit einer Webseite zu Vergleichen.
Und genau dort liegt der entscheidende technische Unterschied.


Und zur Begründung kommen wir dann hiermit zurück ( Ich gebe mir Mühe :)

Webseite :
Eine Webseite ist ein Server + Inhalt der erstellt wurde und global an jeden Browser ausgeliefert wird.
I.d.R. kann man auf einer Web Alles lesen ( es sei denn ein persönlicher Abo Zugang ist erforderlich) - gespickt mit Werbung. (z.b. Zeitungen/ welt.de etc. machen das oft)


App:
Nehmen wir hingegen z.b. eine Wetter-App :

Dort geht der Betreiber hin, und baut eine komplette Infrastruktur auf (mehrere Server) , um die Daten aufzubereiten, damit eine App sie dort abholen kann. ( es ist i.dR. keine öffentliche Webseite - damit funktioniert das technisch nicht)
(Es gibt Ausnahmen : Wetter.com - das ist aber wieder "nur" eine Webseite (Webview) also kein App Inhalt)



Diese Infrastruktur verursacht monatlich - nicht nur einmalig - Kosten, die der Betreiber in irgend einer Form zumindest gedeckt haben möchte.
(Unabhängig davon, muss er die eigentliche Entwicklung / Weiterentwicklung und Support auch irgendwie finanzieren)

Da jeder App-Aufruf des Wetters für den Betreiber Geld kostet, deckt er die Kosten entweder durch Werbeinblendungen oder durch ein Abo ab.

Ich bin gerne bereit für eine App zu zahlen, wenn diese eine EINMALKAUF Option haben.

Abo/Werbung deshalb - und das beantwortet deinen "einmalig" Wunsch.
Kein Mensch auf der Welt wird dir für eine einmalige Zahlung von X lifetime diesen Service bereitstellen - denn dann würde er Verlust schreiben und die App vom Markt nehmen ( siehe auch Post #3)

Das ist bei jedem Fahrzeug so , dort musst du auch für einen Zusatzservice bezahlen - Dort gehst du auch nicht hin und "trickst".


Und nun kommen wir auf deinen gewünschten Link zurück :

Dein gewünschter Link ist die Gesetzeslage :
Unterbindest du die Monetarisierung des oben genannten Service - lädst Dir also trotzdem lustig die Wetterdaten herunter - hast du einen Diebstahl begangen - Punkt und daran gibt es nichts zu rütteln.

Und das ist wahrlich kein Kavaliersdelikt.


Anmerkung : Mir ist schon bewusst , dass das so Einige tun - ( wie der TE )
Man sollte jedoch dann öffentlich die Klappe halten und nicht noch damit prahlen (Post#5), was man für ein toller Hecht ist :)
 
Zuletzt bearbeitet:
swa00 schrieb:
Google hat damit erst mal gar nichts zu tun
Ich meinte, dass ich die Suchmaschine genutzt habe um dazu was zu finden und zwar erfolglos.

Wie das mit der Monetarisierung funktioniert ist mir klar. Darum ging es mir nicht.

swa00 schrieb:
Unterbindest du die Monetarisierung des oben genannten Service - lädst Dir also trotzdem lustig die Wetterdaten herunter - hast du einen Diebstahl begangen - Punkt und daran gibt es nichts zu rütteln.
Leider gibt es da doch was zu rütteln. Solang es keinen eindeutigen Gesetzestext gibt, ist das in DIESEM Fall eine fragwürdige Sache, denn die App ist ja erstmal gratis und man kann nichts stehlen, was gratis angeboten wird. Wie sich der Betreiber im Hintergrund finanziert steht auf einem anderen Blatt. ABER: ...

... das Ganze führt eh zu nichts. So wie ich eben argumentiert habe, könnte auch ein Anwalt argumentieren. Mir gehts auch nicht darum den Leuten Geld vorzuenthalten - es soll jeder fair entlohnt werden. Ich weiß halt nur aus Erfahrung, dass "AGBs" und Gerichtsentscheide nicht immer d´accord gehen müssen. Kleines Beispiel:

Ein Freund von mir hat eine Hausratsversicherung die auch Einbrüche OHNE Einbruchsspuren abdeckt. Dann wurde mal tatsächlich bei ihm eingebrochen und die Versicherung wollte nicht zahlen. Der Knackpunkt: Im Polizeibericht sind die Einbruchspuren klar erwähnt und selbst wenn nicht, wärs laut Vertrag ja auch egal. Der Fall ist seit über 5 Jahren (!!!) vor Gericht. Also was ein Unternehmen gerne hätte und was das Gericht / Gesetz dann am Ende des Tages sagt sind 2 Paar Schuhe.

Aber lassen wir das, wir kommen eh nicht auf einen grünen Zweig. Zumal es mich eh nicht betrifft, da ich GrapheneOS und F-Droid, also 100% open source Apps ohne Werbung nutze. ;)
 
Leider gibt es da doch was zu rütteln. Solang es keinen eindeutigen Gesetzestext gibt, ist das in DIESEM Fall eine fragwürdige Sache, denn die App ist ja erstmal gratis und man kann nichts stehlen, was gratis angeboten wird.
Reden wir aneinander vorbei ? :)

Sie ist gratis für die Installation - der Betrieb kostet allerdings Geld .
Der Kunde kann sich entscheiden ob er Werbung anschaut oder ob er ein Abo abschließt .
 
Zuletzt bearbeitet:
Und deswegen sollten sie auch Systeme einbauen, die die Nutzung ohne Werbeanzeigen verhindern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: hagex - Grund: Direktzitat entfernt. Gruß von hagex
swa00 schrieb:
Dein gewünschter Link ist die Gesetzeslage :
Unterbindest du die Monetarisierung des oben genannten Service - lädst Dir also trotzdem lustig die Wetterdaten herunter - hast du einen Diebstahl begangen - Punkt und daran gibt es nichts zu rütteln.

Und das ist wahrlich kein Kavaliersdelikt.
Den Teil kann ich nicht nachvollziehen. Ist das deine philosophische Interpretation der Sache oder gibt es hier wirklich konkrete Gesetzestexte und Urteile?
swa00 schrieb:
Man sollte jedoch dann öffentlich die Klappe halten und nicht noch damit prahlen (Post#5), was man für ein toller Hecht ist :)
Sehe ich nicht so. Wenn Werbung unverhältnismäßig wird, sollten Verbraucher darauf reagieren können.
Den TE haben wir durch unnötige Anschuldigungen von Straftaten ja leider schon verloren. Schade.
 
Toronto schrieb:
Den Teil kann ich nicht nachvollziehen. Ist das deine philosophische Interpretation der Sache oder gibt es hier wirklich konkrete Gesetzestexte und Urteile?
Ich denke nicht, denn bislang konnte nur ein Verweis auf StGB §265a erbracht werden und seine Aussage hört sich für mich nach seiner Auslegung an, wie du es hier schreibst. Und selbst Google konnte dazu nichts finden. Auch wenns mich nicht betrifft würde ich dennoch gerne die offizielle rechtliche Seite lesen wollen, nicht nur - und bitte nimm das jetzt nicht persönlich @swa00 - "Dude, trust me.".
 
@Toronto

Lieber Ex-Kollege -

Den TE haben wir durch unnötige Anschuldigungen von Straftaten ja leider schon verloren. Schade.

a)
Wo bitteschön wurde eine "unnötige" Anschuldigung verfasst ?

b)
Hast du dir auch schon mal als Mod seinen selbst gelöschten Beitrag durchgelesen , auf den mein Beitrag beruhte ?


Sehe ich nicht so. Wenn Werbung unverhältnismäßig wird, sollten Verbraucher darauf reagieren können.
Indem er lieber unrechtmäßig Leistung erschleicht ? Er hat die Möglichkeit zu zahlen , oder die App zu de-installieren.
Ich bringe auch keinen um , nur weil er mir nicht passt , dann gehe ich ihm aus dem Wege :)


Ist das deine philosophische Interpretation der Sache oder gibt es hier wirklich konkrete Gesetzestexte und Urteile?
Immer noch nicht verstanden :
Die Leistung eines Betreiber möchte er bezahlt haben - Dafür stellt er verschiedene Optionen ( in dem Falle zwei) für seinen Service zur Verfügung - KEINE Dritte.
Der Betreiber entscheidet selbst, wie er was verkaufen möchte (AGB) - Es ist sein Hausrecht - denn er ist Urheber.

Da kann der Nutzer mit Nichten hingehen und den Service mit Tricks dennoch umgehen nur weil ihm das gerade in den Kram passt.. (Diebstahl) Wozu bedarf es an dieser Rechtslage eine gesonderte Richtlinie ?

Es ist unser täglich Brot und ich berichte aus Erfahrung und nicht "philisophisch"


Und zu Unnötig :

Nur weil hier aus offensichtlich fehlender Kenntnis eine andere Meinung herrscht , ist dennoch der Einwand nicht als unnötig zu beziffern. Denn das ist er wahrlich nicht .

Wer grundsätzlich technische Veränderungen eines fremden Gesamtwerks vornimmt oder durch Manipulation sich einen Vorteil verschafft, handelt nun mal leider gesetzeswidrig.
 
Zuletzt bearbeitet:

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