Englisch eingerichtetes S21 wird nach Umstellung auf deutsch nicht komplett übersetzt

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SBrand1806

SBrand1806

Neues Mitglied
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Hallo,
Trotz Suche im Forum bin ich nicht fündig geworden. Wer mehr weiß, schicke mir bitte mit der Antwort den Link zur Lösung. Danke!
Ein refurb bestelltes Galaxy S21 5G hatte beim Start der Einrichtung kein Deutsch als Sprache zur Verfügung. Ich habe es daher mit Englisch eingerichtet und danach in den Settings -> General management -> Language Deutsch dazugeladen und als Default eingestellt. In der Folge bleiben die Settings in 1.(und 2.) Ebene eines Menupunktes auf Englisch, in 3. Ebene z.T. auf Deutsch. Apps wie z.B. Whatsapp reagieren auf die Sprachumstellung sofort. Dasselbe beobachte ich, wenn ich als Default Polnisch nehme. Liegt das daran, dass das Gerät ein japanisches ist (SM-G991J) und eventuell eine asiatische Android 13 Version hat?!? Gibt es diese regionalen Unterschiede?
Danke und Gruß. Siegbert
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bearbeitet von: Anz - Grund: Thread Titel angepasst - Gruß Anz
Hallo,

ich habe hier in einem Thread gelesen, dass anscheinend einer der Gebrauchthändler massenweise nicht europäische Telefone verkauft, haben schon Einige über Probleme mit Updates oder Spracheinstellungen berichtet.
Leider finde ich die Beiträge nicht mehr, war wohl in anderem Zusammenhang berichtet.

Grüße
 
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Ich würde alles nochmal zurücksetzen und nochmal versuchen. Falls es nicht klappt, zurück an den Verkäufer und er soll ein vernünftiges Gerät zur Verfügung stellen.
 
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Danke Ihr beiden für die hilfreiche Unterstützung. Da bei diesem japanischen Gerät (G991J) schon beim Start der Einrichtung keine Deutsch vorhanden war und das auch nach wiederholter Einrichtung vor allem in den Menutexten der Einstellungen (Settings) auch mit Hilfe des Verkäufers nicht zu ändern war, geht das Gerät an Back Market zurück und wird gegen ein G991B getauscht.
 
Bei Backmarket ist das genaue Modell angegeben. Allerdings ist es dem Kunden nicht zuzumuten, die genaue Länderbezeichnung entschlüsseln zu können. Aber bei Backmarket hast du ja sowieso 30 Tage Rückgaberecht
 
@JohnyV : Der Modellcode mit Länderkürzel (J, bzw B oder U) ist nicht bei jedem der S21 in der gewünschten Ausstattung in den Technischen Daten aufgeführt gewesen. Beim Kauf hatte ich nicht drauf geachtet. Jetzt bin ich schlauer. Danke!
 
Dann Viel Glück, das jetzt alles klappt .
 
Beachte auch, dass Modelle für andere Regionen auch oft die Funkbänder dieser Regionen nutzen und daher in Deutschland/Europa nicht richtig funktionieren. Ich würde definitiv zurückgeben.
 
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Auch bei Angeboten auf deutschen Portalen wie real.de muß man aufpassen, daß man nicht die Katze im Sack kauft. Beispielsweise hatte ich dort vor einigen Jahren ein Sony 5 gekauft, in der Beschreibung war weder ein Modellcode angegeben noch daß es sich um ein Gerät für UK handelt. Dort ist VoWLAN oder VoLTE nicht möglich.
 
Die Geschichte mit Back Market geht weiter :] ! Ich hatte vom niederländischen "Refurber" von BM ein gleichartiges S21 5G erhalten. Einrichtung mit Sprache deutsch: kein Problem. ABER: obwohl ich um ein Modell für den europäischen Markt (S991B) gebeten hatte, sendet mir BM ein koreanisches (S991N). Dieses hat keine europäische CE-Zulassung, denn die ist in "Bestimmungen" und "Rechtliche Hinweise" nicht zu finden. Das Gerät hatte ich auch wegen 5G gekauft. Das koreanische hat aber nur das N78-Band (3,5GHz) für Großstädte mit geringer Reichweite. So verliere ich Datenleistung auf dem Land oder in Häusern.(s. 5G Frequenzen | Was Nutzer wissen müssen zu Bändern & Frequenzen und Wird mein Handy in Polen funktionieren?). Außerdem sollen einige Apps, wie Samsung Pay auf solchen Geräten in DE nicht laufen. Und letztens ist als Kundendienst nur eine koreanische Nummer angegeben. Samsung Deutschland hat mir eben mitgeteilt, dass man auch solche Geräte repariert, aber natürlich nicht unter Samsung-Garantie. Back Market bietet eine 12monatige Garantie, d.h. Back Market-Werkstätten werden dann wohl auch reparieren. Ich werde das Gerät retournieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
SBrand1806 schrieb:
Samsung Deutschland hat mir eben mitgeteilt, dass man auch solche Geräte repariert,
das ist falsch soweit ich weiß werden nicht-EU-Modelle in der EU von Samsung nciht repariert.

SBrand1806 schrieb:
Ich werde das Gerät retournieren.
die einzig richtige entscheidung.
Lass dich von solchen Händlern nicht ver***schen!
Ist einfach unglaublich was da abläuft.

SBrand1806 schrieb:
Dieses hat keine europäische CE-Zulassung
und darf somit gar nicht in der EU Verkauft werden.

Es wird eigentlich Zeit, dass mal jemand gegen solche Händler vorgeht.
 
Der Händler darf solche Geräte ohne CE nicht in Verkehr bringen. Davon kann man bei einem gebrauchten Gerät nicht sprechen. Das Gerät wurde bereits in Verkehr gebracht.

Und warum soll die Aussage bezüglich Reparatur falsch sein, wenn Samsung offiziell mitteilt, dass sie das Gerät reparieren würden?
 
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@JohnyV
Mit dir diskutiere ich darüber nicht, weil du Fakten ignorierst. Dieses Thema hatten wir ja schon mal.

Ankaufbedingungen | ZOXS.de

Das sind auch gebrauchte Geräte, und die werden aus genau dem Grund nicht angekauft, weil sie nicht verkauft werden dürfen.
 
Du machst es dir zu einfach... Viel zu einfach.

Zoxs ist kein Gesetzgeber. Wenn sie das so handhaben, ist das ihr gutes recht.
 
@JohnyV Ich kläre da mit der CE-Kennzeichnung für importierte, gebrauchte und über Händler (Back Market) vertriebene Elektrogeräte gerade mal über Stiftung Warentest ab. Meiner Recherche nach gilt die Pflicht zur Kennzeichnung auch dafür. Aber was ist schon eine Meinung. 😉Mehr in Kürze.
 
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Welche Pflichten Sie als Verkäufer im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung treffen, hängt davon ab, ob Sie das Produkt im eigenen Namen oder im fremden Namen in Verkehr bringen oder ob Sie das Produkt nur innerhalb der Verkaufskette weiterverkaufen. Im ersten Fall sind Sie dem Hersteller gleichgestellt.

In jedem Fall sind Sie als Verkäufer oder Importeur verpflichtet, die Ware so zu behandeln, dass ihre Konformität nicht beeinträchtigt wird. Dies müssen Sie gegenüber der zuständigen Behörde auch nachweisen können. Sie müssen weiterhin die Konformitätserklärung des Herstellers vorlegen können.

Sollten Sie feststellen, dass die von Ihnen bereits beschaffte Ware entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, so stellt dies einen Mangel im kaufrechtlichen Sinne dar. Damit können Sie Gewährleistungsansprüche gegen Ihren Lieferanten geltend machen. Ihnen steht es natürlich frei, auch das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Sie dürfen die Ware jedoch nicht weiterverkaufen. Denn dies stellt sowohl eine bußgeldbewahrte Ordnungswidrigkeit als auch einen Wettbewerbsverstoß dar.

CE-Kennzeichnungspflicht | Verkäuferportal
 
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