[Archiv]4.4.2 - Drittanbieter keine Schreibrechte mehr auf externe SD

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Na vor dem Update informieren, ob nach dem Update auch der volle Zugriff auf genau diese SD-Karte gegeben ist.
Bei meinem Samsung Galaxy S4 hab ich nämlich seit dem Update auf 4.4 nur Probleme. Aber vor zwei Wochen rief mich ein Samsungmitarbeiter an und teilte mir mit, dass an einem Update gearbeitet werde, das den vollen Zugriff auf die Speicherkarte wieder herstellt. Erst wenns für dein Tablet dann so ein Update gibt, würde ich updaten, falls sich ansonsten absehen lässt, dass du nur eingeschränkten Zugriff haben könntest. Denn dann ist die Speicherkarte nutzlos, da du Dateien zwar öffnen, nicht aber bearbeiten, löschen oder umbenennen oder synchronisieren kannst.

Einziger alternativer Ausweg: Du befasst dich etwas mehr mit der Thematik und rootest dein Gerät, um ihm die volle Funktionalität zurück zu geben - dabei verlierst du aber offiziell die Garantie des Geräts.
 
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@ Cysign,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort und vor allem für die Informationen. Werde so verfahren, wie von Dir vorgeschlagen!:smile::smile::smile:
MfG
Manfred
 
Also ganz nutzlos ist sie nicht, man sollte erwähnen, dass Folgendes trotzdem noch funktioniert (am Beispiel meines Tab S und S4):

- Dateien können mit dem vorinstallierten Dateimanager beliebig kopiert, gelöscht, unbenannt, verschoben, etc. werden (die Einschränkungen betreffen nur Drittanbieter-Apps) Der vorinstallierte Dateimanager hat keine Einschränkungen
- das Gerät per USB mit dem PC verbunden ermöglicht am PC das normale Bearbeiten, kopieren, löschen von Dateien

Ich nutze eine NAS zur Synchronisierung meiner SD-Daten beider Geräte, dies funktioniert, sofern man alle Daten in das App-Verzeichnis des Synchronisierungstools legt. Zwar hatte ich dann Probleme mit diese in der standard-Galerie-App angezeigt zu bekommen, aber mit QuickPic als Galerie funktioniert dann auch das wieder.

Die Einschränkungen des SD-Zugriffs sind sicher nervig, aber ich komme dank der oben genannten Punkte zumindest einigermaßen gut zurecht, bis da evtl. mal ein Update kommt.
 
@zielfoto/Cysign: Ich erlaube mir mal einen ergänzenden Hinweis: Du verlierts nach Root MÖGLICHERWEISE die Garantie (so steht es wohl in den Garantiebedingungen des/der Hersteller und wird von diesen auch so gerne ausgelegt.) Nun haben diese frei zu gestaltenden Garantiebestimmungen von den Herstellern (oder auch Lieferanten) NICHTS mit der GEWÄHRLEISTUNG zu tun. Auch hier eine Anmerkung: GEWÄHRLEISTUNG ist lediglich die "gewöhnliche" Bezeichnung für das geltende KAUFRECHT.

Das KAUFRECHT kann nicht so einfach durch ein Root "weggewischt" werden. Und es bleibt auch "nach Root" geltend bestehen. Die GEWÄHRLEISTUNG ist darin enthalten (So kann man dies auslegen). Der Lieferant hätte erst einmal nachzuweisen, dass der Mangel durch Root erst entstanden ist. Einschlägige EU-Gerichtsentscheide geben hier dem Käufer recht. Es hat dann schon mehr zu sein als Root, was einen Mangel bewirkt hat und vom Käufer getätigt wurde.

Ach ja "auslegen": Da versucht so mancher Händler das Recht "zu biegen", zu tricksen. Oft werden nur Halbwahrheiten aus dem Kontext des Kaufrecht zitiert (Nur ein erster Teilsatz), um die Rechte des Käufers zu beschneiden, auszuhebeln. Kennt dieser dann allerdings auch den weiteren Teil des Satzes, dann kehrt sich das Ganze für den Händler oft in das Gegenteil um, und gibt dem Käufer Recht.
Ein Internet-Händler (oder besser ein Angestellter [Ausführungsgehilfe] von diesem, hatte es so bei einem Mangel bei einem von mir gekauften SAMSUNG S DUOS so bei mir versucht. Das Gerät zeigte einen Mangel innerhal der ersten 6 Monate nach dem Kauf, der Zusendung: Telefongespräche ließen sich nicht annehmen.

Die Übergabe/Lieferung wird als "Gefahrenübergang" juristisch bezeichnet. Wenn ein Mangel nun innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, so ist davon auszugehen [gemäß Rechtsprechung], dass dieser bereits VOR dem Gefahrenübergang bestanden hat. Und dafür hat der Händler einzustehen. Ich forderte schlichtweg, die nach dem Kaufrecht mir zustehende Wandlung [Nachbesserung] zu einer Lieferung eines neuen Gerätes.

Ich hätte aus den Kaufpreis gegen Tausch der mangelbehafteten Ware verlangen können. Diese Möglichkeit hätte auch bestanden und was davon geschehen soll: DAS BESTIMMT DER KUNDE (!) und nicht der Händler.

Die dritte Variante ist noch eine vom Kunden geforderte Nachbesserung, also Reparatur. NUR HIER kann der Händler einwenden, dass eine Reparatur für ihn unwirtschaftlich ist [Nachweis dazu kann verlangt werden], ansonsten hat er sich auszuführen. Punkt aus.
Beruft er sich auf die Unwirtschaftlichkeit, dann tritt NUR - und NICHTS anderes ein: GELD ZURÜCK (gegen die mangelhafte Ware) - oder ein NEUES Gerät. Punkt aus. Nichts anderes.

Bei meiner Reklamation versuchte der Hänsler zu tricksen. Er berief sich auf den Teil der Betimmung, dass der Händler bei einer Reparatur entscheidet und wollte reparieren. Natürlich nur im Rahmen der Werksgarantie und sich somit aus dem Kaufrecht "herausstehlen".
Bei dieser rethorischen Wortspielerei und mit "der Wahrheit zu lügen", habe ich ihm unter Hinweis, dass ich KEINE Reparatur gefordert habe (bei dem er eben ein mögliches Einspruchrecht gehabt hätte) "den Zahn gezogen", sondern darauf hingewiesen, dass ich gemäß der KAUFRECHT die WANDLUNG forderte hatte und dieser Anspruch besteht unabdingbar.

Danach hat es geklappt. Bei dem Händler habe ich nun nicht mehr gekauft.

Empfehlung: Bei den derzeitigen geschäftlichen Gepflogenheiten wird es nicht ausbleiben, dass man sich mal mit diesen Rechten genauer befasst. Wissen ist Macht.
 
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@ PE-NoteII,
vielen Dank für Deine hoch interessanten Ausführungen und rechtlichen Hinweise!:thumbsup:
Diese sind für mich insofern nicht unwichtig, weil ich ein Retoure Note 10.1 Edition 2014 von einem Händler mit 2 Jahren Gewährleistung bekomme. Werde - mit Deiner Erlaubnis - Deinen Text speichern und hoffe, dass ich darauf nie zurückgreifen muss.
Beste Grüße von Deinem Kollegen (Bildjournalist/Fotografiker im Unruhestand)
Manne
 
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@zielfoto: Gerne geschehen. Du findest auch entsprechende Hinweise unter dem Stichwort "Kaufrecht" bei Wiki, oder googeln unter Gesetzestext Kaufrecht.

Noch ein Hinweis: Das ist dann der "reine Gesetzestext". Entscheident ist dann auch immer der Kommentar (z.B. Zoeller).
Der "Endverbraucher" findet auch oft gute Hilfe bei der Verbraucherzentrale.

Vielleicht sollte man auch mal ein Thema hier eröffnen zum Kaufrecht, Gewährleistung und den Garantierbedingungen bei Smartphone, Tablets etc.?
Und die positiven, sowie negativen Erfahrungen mit den unterschiedlichen Lieferanten und Herstellern? Allerdings befürchte ich, dass hier kein juristisches Forum entstehen soll. Und dafür habe ich auch Verständnis.
 
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Für diese Art Diskussion gibt es allerdings ein eigenes Unterforum:

https://www.android-hilfe.de/forum/...gewaehrleistung-mit-und-ohne-root.334983.html

https://www.android-hilfe.de/forum/...rotz-root-und-flash-eu-bestimmung.327038.html

etc pp

Die sind überall im Forum verstreut ;) Man muss also nur suchen. Und im übrigen geben wir hier KEINE Rechtsberatung! Ist einfach nicht erlaubt :p Man kann darauf hinweisen,ja, aber das wars auch schon ;) Und ist im übrigen auch nicht das Thema hier. Hier gehts um die Zugriffsrechte auf die SD-Karte unter KitKat.

e: oder im genannten Thread oben.
 
Zuletzt bearbeitet:
magicw schrieb:
Für diese Art Diskussion gibt es allerdings ein eigenes Unterforum:

Ist schon richtigt. Aber PE-NoteII wollte nur mit (und vielleicht auch anderen Forumsmitgliedern) im Fall der vertrackten Updates und deren Folgen helfen.:thumbup:
Gruß Manfred
 
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Hallo,
habe zur Sicherung immer den Myphoneexplorer genutzt. Klappt gut.:smile:
Jetzt zu meinem Problem:
Habe ein S4. Ich möchte Karten auf das Handy kopieren. Dann schmiert MPE immer ab. Dateiverzeichnisse mag der auch gar nicht. :sad:
Wenn ich das Handy per USB anschliesse habe ich keine Schreibrechte in den Verzeichnissen.... und die Externe SD-Karte sehe ich auch nicht.:confused2:
Wie kann ich das mit einfach lösen???:unsure:
Gruß
Raben
 
Hallo Raben, ich nehme an, du bist dem Problem begegnet, das in diesem Thread diskutiert wird.

Die entsprechenden Möglichkeiten sind hier schon diskutiert worden.
Laut diesem post arbeitet Samsung wohl auch schon an einer Lösung, die sich m.E. in Form einer Firmwareaktualisierung darstellen wird. Du mußt also warten oder eben mit hier im Thread schon besprochenen workarounds arbeiten.
 
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Das Problem mit Schreibzugriff beruht auf MPE, ganz normal im Windows als USB-Speicher (Handy mit USB angeschlossen) funktioniert.
 
Ich hatte Root und muss ehrlich gestehen, mir reicht der Samsung eigene Dateimanager.
Denn wirklich Apps in denen man die SD-Karte auswählen könnte nutze ich nicht.
Somit flog Towelroot wieder runter.
 
Root ist nicht nur da, um ggf. auf die extSDCard zuzugreifen. Über Root hast Du wesentlich mehr Möglichkeiten. Nur z.B. ein Backup. Oder, um die Zugriffe mancher App zu begrenzen. Abgesehen von weiteren Eingriffen und Korrekturen im Betriebssysten - sofern man fachlich dazu versiert ist.
 
Das ist mir bewusst und ich habe die weiteren Möglichkeiten auch genutzt.
Jedoch wollte ich meinen Kommentar lediglich für User, die darüber nachdenken nur Root wegen dem SD-FIX durchzuführen, kurz halten.
 
Trägt nichts zum Problem bei. Wenn alle User, die keine Probleme haben und irgendwann mal wsa ausprobiert haben, einen Kommentar hierzu schreiben, platzt der Thread bald aus allen Nähten ;)

Für viele Fälle genügt der samsungeigene Dateimanager eben nicht. Einer der großen Vorteile von Android ist die freie Wahl der benötigten Apps. Dieser Vorteil ist zum Nachteil vieler User und Anwendungsentwickler derzeit stark am wackeln durch das Verhalten, den Zugriff einzuschränken.

Meinst du den "Eigene Dateien"-Dateimanager? Mit diesem kann ich z.B. gar nicht auf meine Nas zugreifen, um Dateien aus dem Netzwerk zu kopieren.
Auch ist es eine schöne Sache, mit ES-Dateimanager einen Remotezugriff im Netz zu erlauben, um ganz bequem per PC Daten aufs Handy schieben zu können - über wLan. Das Handy ruht dabei gemütlich auf meinem Qi-Ladepad.
Aber dank des beschränkten Zugriffs, ist das derzeit nicht möglich.
 
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Hallo,
erstmal ein Danke für die hier bekommenen Infos.:smile:
Also per MPE kann ich die Daten auf mein S4 schieben. Hakt manchmal... aber das reicht mir.
Bei dem Problem der externen SD-Karte hoffe ich mal auf einen zeitnahen update der FM.:rolleyes2:
Im Moment komme sich sonst soweit klar.
Wenn ich mal etwas Luft habe, werde ich mich mal um root kümmern.:winki:
...es sei denn es klemmt zu stark.:cool2:
Gruß
Raben

ps: root ist mir bekannt, habe mit verschiedenen Unixderivaten hantiert.
 
Was soll FM sein?
 
File Manager :)
 
Firmware:thumbup:

FM/FW....dicke Finger...oder mit der Birne schon weiter ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Firmware mit FW abgekürzt und nicht mit FM. Egal, Schluß mit dem OT jetzt :p
 
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