Amazon ändert Rückgaberegeln für Sperrgut

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ses

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Hallo zusammen,

die Inhalte auf Android-Hilfe.de beschränken sich immer weniger nur auf Smartphones, Tablets und Wearables - vielmehr wollen wir alles rund um die verschiedenen Hersteller abbilden. So möchte ich auch folgende, interessante News für alle Amazon-Kunden teilen: Ab dem 30. Oktober 2024 passt Amazon die Rücksenderegeln für schwere und sperrige Artikel an. Betroffen sind Waren die über 31,5 kg wiegen oder eine Länge von 175 cm überschreiten. Verkäufer müssen künftig eine Abholung an der Haustür und ein vorfrankiertes Rücksendeetikett bereitstellen.

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Die neue Regelung zielt darauf ab das Rückgabeerlebnis für Kunden zu verbessern - für die Händler ist es natürlich eine Herausforderung, müssen sie künftig doch nicht nur die Rücksendekosten für Sperrgut einkalkulieren sondern auch sicherstellen, dass die Abholung von der Kundenhaustür organisiert wird.

Denkt ihr, dass dadurch der Onlinekauf von großen und sperrigen Artikeln attraktiver wird?

Viele Grüße
Sebastian
 
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Ui, da ist Amazon aber deutlich strenger als der Gesetzgeber. Der hatte ja vor einiger Zeit erst abgeschafft, dass der Händler bei Warenwerten über 40,- € grundsätzlich die Rücksendekosten im Rahmen des Widerrufs bzw. Rücktritts tragen muss.

Aber ja, für mich als Kunde ist das auf jeden Fall eine große Erleichterung, wenn die über Amazon verkaufenden Händler die Rücksendung organisieren und die dafür zu entrichtenden Kosten tragen müssen. Fragt sich nur, ob derlei Produkte dann überhaupt noch über den Amazon Marketplace angeboten werden. Häufig ist es ja jetzt schon so, dass die Händler Waren über ihren eigenen Store günstiger anbieten als über Amazon, weil Amazon hier teilweise klare Vorgaben macht, wer mit welchem Produkt ganz oben steht und von den Kunden am leichtesten gefunden wird.

Ich habe in der Vergangenheit schon einige Sperrgut-Produkte (vom 75"-Flat-TV bis zum Waschtrockner) über Amazon gekauft. Glücklicherweise musste ich noch keines davon retournieren.
 
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dtp schrieb:
Händler bei Warenwerten über 40,- € grundsätzlich die Rücksendekosten im Rahmen des Widerrufs bzw. Rücktritts tragen muss.

Krass, dass wiederum habe ich gar nicht mitbekommen!
 
ses schrieb:
Krass, dass wiederum habe ich gar nicht mitbekommen!
Naja das klingt in der Theorie toll.
Leider hauen diverse Online-Shops dann einfach 6-8€ "Bearbeitungsgebühr für Rücksendung" drauf. (Bzw ziehen die 6-8€ bei der Rücküberweisung ab)

Selbst bei defekter Ware. Weshalb ich nun einen großen Elektronik Shop ganz meide. Habe nach mehreren Support Telefonaten bei denen "niemand dafür zuständig " war aufgegeben.
 
Skyhigh schrieb:
Selbst bei defekter Ware.
Ich mache in dem Fall immer extra darauf aufmerksam, dass es sich nicht um eine Rückgabe nach Fernabsatzgesetz handelt, sondern der Händler mit Lieferung von mangelhafter Ware seinen Vertrag nicht erfüllt hat und somit der Käufer wie vor dem Kauf zu stellen ist. Klappt in den meisten Fällen auf Anhieb, ich musste aber auch schon über den Bezahldienst gehen, wenn die trotzdem abgezogen haben. Manche Verkäufer kennen nach meinem Eindruck den Unterschied selbst nicht so richtig oder stellen sich dumm.
 
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ses schrieb:
Krass, dass wiederum habe ich gar nicht mitbekommen!

Jetzt hast du mich aber etwas ungeschickt zitiert. Noch mal zur Klarstellung. Nach dem ursprünglichen Fernabsatzgesetz waren Händler verpflichtet, ab einem Warenwert von 40,- € die Kosten für die Rücksendung zu tragen. Lag der Warenwert darunter, konnten sie dem Käufer die Versandkosten aufbürden. Und das wurde dann vor einigen Jahren derart geändert, dass der Händler bei einem Widerruf bzw. Rücktritt nun immer die Rücksendekosten auf den Käufer abwälzen kann. Amazon hat das selbst aber nie so umgesetzt. Schon gar nicht für Prime-Kunden.

Einen Vorteil für den Kunden gibt es aber auch. Früher konnte nämlich der Händler im Falle eines Widerrufs oder Rücktritts die Hinsendekosten auf den Käufer abwälzen. Das geht nun nicht mehr. Die muss er seit der Novelle selbst übernehmen. Es macht also de facto keinen Unterschied mehr, ob die Ware frei oder unfrei zum Käufer transportiert wurde.

Skyhigh schrieb:
Selbst bei defekter Ware.

Das Reklamieren einer defekten Ware ist aber kein Widerruf bzw. Rücktritt, sondern eine Sache der gesetzlichen Gewährleistung. Und danach hat der Käufer erst nach einem zweiten erfolglosen Versuch der Mängelbeseitigung die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten. Zudem muss einem der Händler in dem Fall auch nicht die Hinsendekosten erstattten, sofern welche angefallen sind; dafür aber alle Versandkosten, die im Rahmen der Mängelbeseitigung anfallen.

Joh schrieb:
Ich mache in dem Fall immer extra darauf aufmerksam, dass es sich nicht um eine Rückgabe nach Fernabsatzgesetz handelt, sondern der Händler mit Lieferung von mangelhafter Ware seinen Vertrag nicht erfüllt hat und somit der Käufer wie vor dem Kauf zu stellen ist.

Wie gesagt, der Händler hat im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung die Möglichkeit, die Mängel zu beseitigen. Das kann dann nach deiner Wahl durch eine Reparatur oder durch eine Ersatzlieferung einer mangelfreien, neuwertigen Ware geschehen. Erst wenn nach dem zweiten Fehlversuch immer noch ein Mangel besteht, kannst du vom Kauf zurücktreten. Bei mangelhafter Ware gibt es unmittelbar kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Das kann man nur innerhalb der ersten 14 Tage nach Kauf bzw. Zustellung geltend machen. Ich wäre also vorsichtig, dem Händler hier etwas von einem Mangel zu sagen, den es gar nicht gibt, zumal das sogar einem Betrugsversuch gleichkommt.
 
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dtp schrieb:
Reklamieren einer defekten Ware ist aber kein Widerruf bzw. Rücktritt, sondern eine Sache der gesetzlichen Gewährleistung. Und danach hat der Käufer erst nach einem zweiten erfolglosen Versuch der Mängelbeseitigung die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten
Nicht bei Dead on Arrival.
Dann gilt immer noch das Fernabsatz Gesetz und man kann innerhalb 14 Tage vom Kauf zurück treten
 
Skyhigh schrieb:
Dann gilt immer noch das Fernabsatz Gesetz und man kann innerhalb 14 Tage vom Kauf zurück treten

Hab ich doch so geschrieben. Es las sich für mich nur zwischenzeitlich so, dass man, um die Rücksendekosten erstattet zu bekommen, vorgibt, die Ware sei defekt, obwohl sie es gar nicht ist. Wenn die Ware innerhalb der ersten 14 Tage einen Defekt hat, dann kann man natürlich auch so vom Kauf zurücktreten.
 
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Am Ende, auf den Post von @Joh bezogen.

Beim Bezug auf mich gingst du gleich davon aus, das die Defekte Ware nur eine Reklamation ist und kein Wiederruf.
Solange die 14Tage nicht um sind, ist es auch kein Gewährleistungsfall.

Bei Dead on Arrival würde ich niemals gleich einer Reparatur zustimmen, solange die 14 Tage nicht um sind.
 
Dann kam das etwas ungeschickt von mir rüber. Sorry.
 
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Schwamm drüber, hab da wohl auch etwas zu schroff geschrieben. Passiert mir teilweise wenn ich gestresst bin. Auch sorry meinerseits :blink-old:

Man sollte auf der Arbeit eben doch nur eins nach dem anderen machen :laugh:
 
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Bei der Regeländerung von Amazon geht es doch einfach darum, dass der Kunde die bestellten Matratzen nicht mit Bus und Bahn zum nächsten DHL Kiosk durch die halbe Stadt fahren muss.
 
Andrea6 schrieb:
Bei der Regeländerung von Amazon geht es doch einfach darum, dass der Kunde die bestellten Matratzen nicht mit Bus und Bahn zum nächsten DHL Kiosk durch die halbe Stadt fahren muss.

Das musste er vorher auch nicht unbedingt. Man kann die Sachen ja auch bei sich abholen lassen. Aber er muss nun eben nicht mal mehr dafür bezahlen. Und der Versand von Sperrgut insb. per Spedition kann schon mal schnell deutlich über 100,- € kosten.

Ich hatte mir kürzlich mal eine Senkrecht-Markise über den Amazon Marketplace für ca. 140,- € gekauft, die ich wieder retournieren wollte. Das Problem war jedoch, dass das Paket ca. 130 cm lang war. Und obwohl es nur ca. 7 kg wog, hätte der Rückversand mehr als 30,- € gekostet. Glücklicherweise konnte ich den Karton auf knapp unter 120 cm kürzen, so dass der Rückversand deutlich günstiger wurde. Die Kosten dafür musste ich aber übernehmen. Solch eine Ware wäre aber wohl durch die obige Änderung von Amazon nicht abgedeckt, weil weder über 31,5 kg schwer noch über 175 cm lang.
 
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@dtp aber die Spedition muss man doch irgendwie selbst organisieren, oder wie? Also ich habe auch schon sperrige Sachen retourniert und musste sie in die DHL Filiale bringen. Dann stand ich damit meinen 1,60 Meter und 2 Meter grossen Kuschelbär in der DHL Filiale. Na ja, wenigstens die Mitarbeiter und andere Kunden hatten an dem Tag gute Laune bekommen.
 
Andrea6 schrieb:
aber die Spedition muss man doch irgendwie selbst organisieren, oder wie?

Meinst du jetzt nach den neuen Richtlinien von Amazon oder vorher? Vorher musste man sich selbst drum kümmern. Ja. In Zukunft ist das Aufgabe des Marketplace-Anbieters.
 

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