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Glan
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@sorry Dadof3: Erstmal danke. Ich hätte noch einige Fragen, aber wenn ich die im Galaxy R Forum stelle kommt so gut wie ewig keine Antwort, wobei das ewig eher übertrieben ist.
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email.filtering schrieb:Ich für meinen Teil lasse es gerne auf einen Musterprozess wegen einer abgelehnten Garantie bei einem Hardwaredefekt wegen eines aktivierten Root-Accounts ankommen.
Dadof3 schrieb:Mach das, und genau dann wirst du oder dein Anwalt sich mit genau der Frage konfrontiert sehen, die hier gerade diskutiert wird: Ist es möglich, dass das Gerät durch Softwaremodifikationen Schaden nimmt?
email.filtering schrieb:Ich habe auch keine Schuld daran, dass die ihre Garantiebedingungen weder an die technischen Unterschiede gegenüber Handys noch an das durch eben diese Unterschiede mögliche andere Nutzungsverhalten angepasst haben. Und irgendeine Garantie auf eine Software gab's ohnedies noch nie, auch nicht vor 25 Jahren und sicherlich auch in Zukunft nie!
email.filtering schrieb:Nein, es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, es gäbe eine Gewährleistung auf Software!
Ich gehe auch davon aus, dass nicht jeder kleine Bug unter die Gewährleistung fällt. Dennoch gilt nunmal § 434 BGB Sachmangelemail.filtering schrieb:Aber die Tatsache, dass der Kalender gelegentlich mal eine Rappel beim Anzeigen der Termine oder Geburtstage, beim Unterlegen derselben mit irgendeiner Farbe oder ähnlichen hat, fällt nicht unter die Gewährleistung!
Beim Erwerb von Standardsoftware wird das Gewährleistungsrecht des Kaufs angewandt.
email.filtering schrieb:Na, dann nenn' mir mal die Gesetzesstelle für die Definition eines Sachmangel bei einer "Ware" (also alle kreativen Arbeiten, das Vortragswesen / den Unterricht, die Softwareentwicklung, Vermittlungen / (persönliche) Dienstleistungen aller Art usw.) die Du nicht angreifen kannst!
email.filtering schrieb:Aber egal, Du willst die komplexen Gedankengänge nicht verstehen,