Wie weit greift die Garantie ein?

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D

DieWolle

Fortgeschrittenes Mitglied
8
Hallo,

tut mir Leid falls es bereits so ein Topic gibt, ich habe leider nichts gefunden.

Die Kamera meines One scheint einen Fehler zu haben, da oft der rechte Mikrofon nicht funktioniert. Abgesehen davon habe ich manchmal Lila-Streifen im Bild, aber nur selten.

Mein One ist mir aber ein paar mal runtergefallen und hat eine Delle und einige Kratzer (nicht extrem). Gilt die Garantie trotzdem noch?
Ich will nur nicht dass ich das Teil zu Arvato schicke, die dann meinen dass es zu beschädigt ist, und ich umsonst einige Zeit ohne Telefon war.

Hier habe ich Bilder damit ihr euch ein Bild machen könnt.
Mehr Dellen hat das One nicht.
Das erste Bild sieht echt extrem aus, in Echt ist es aber nicht so. Zu viele Schatten im Bild.

https://www.dropbox.com/sh/3t1ig5xqww22pvo/vTwGpjEC-Z

Danke für eure Hilfe.

Wäre cool wenn jemand auch Erfahrung hat (z.B. bereits ein Gerät mit Dellen eingeschickt hatte)

LG Die Wolle
 
Nach einem Sturz des Gerätes wirst du höchst wahrscheinlich keinen Erfolg mehr haben, wenn du das Gerät einschickst. Die von dir genannten Schäden sind definitiv darauf zurückzuführen, dass das One auf dem Boden gelandet ist... Und zumal Arvato sowieso ziemlich penibel ist, werden sie da sicherlich nichts mehr unternehmen.
 
Wann hast du das Handy denn gekauft?
In den ersten 6 Monaten, wenn ich mich nicht irre muss der Verkäufer beweisen das das Gerät beim kauf nicht beschädigt war. Dies schaffen sie nicht, weil sie nicht jede Packung aufreißen uns erst anschauen. :) Wäre ne Möglichkeit.
 
Um die Schäden dann auf den Verkäufer/Händler abzuwälzen? Toller Vorschlag... :(
 
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Für die schäden an der Kamera ist der Verkäufer verantwortlich, wenn ich es jetzt nicht falsch verstehe.
 
SamyEatWorld schrieb:
Wann hast du das Handy denn gekauft?
In den ersten 6 Monaten, wenn ich mich nicht irre muss der Verkäufer beweisen das das Gerät beim kauf nicht beschädigt war. Dies schaffen sie nicht, weil sie nicht jede Packung aufreißen uns erst anschauen. :) Wäre ne Möglichkeit.
Was soll er denn sagen? Nach drei Monaten und bereits einmaligem Einsenden zum Reparaturcenter habe ich plötzlich voller Entsetzen festgestellt, dass das Gehäuse eingedrückt ist und das Kameraglas einen Riss hat?
Bestimmt lag es schon so in der Verpackung...alles Schuld von htc.

Wenn man mit solchen Argumenten durchkäme, müssten das ALLE durch höhere Preise und schlechteren Gesamtsupport bezahlen. Ich finde, dass heute ohnehin zu wenig Rechtsempfinden bei vielen Käufern vorzufinden ist. Da werden Geräte gecracked, getuned und teils kaputtgeflasht und dann irgendwie auf einen möglichst originalen Zustand wiederhergestellt und an nichtsahnende Käufer verscheuert oder ans Reparaturcenter gegeben, um die Kosten der Allgemeinheit der Kunden dann aufzubürden. Letzten Endes will jeder alles machen - aber ohne die Konsequenzen zu tragen, wenn etwas schiefgeht.
 
  • Danke
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Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Hand gekauft mit komischen lila strichen in der Linse. Sensorfehler. Garantie. So einfach ist das. Spiel nicht den Moralapostel.
 
Joa, wenn das der entsprechende "Lilastich" bei der Kamera ist dann ist das ja ein bekannter Fehler und sollte auf Kulanz repariert werden, inwiefern da dann aber die anderen Schäden behoben werden, ist fraglich.
Im blödsten Fall wirds repariert und du musst die neuen Gehäuseteilen bezahlen, wenn sie die verkratzten ersetzen - oder alles wird auf Kulanz getauscht.
 
Er muss im Reparaturauftrag bloß schreiben, dass ausschließlich die Kamera repariert werden sollen.
 
@ DieWolle ich habe Ahnung das dieses mein täglich Brot ist.


um das ganze mal aus der Sicht des Supportes betrachten.
Wenn dieses Gerät so wie es aussieht bei HTC / Avarto / oder dem Händler ankommt hast du schleche Karten. Die äusseren Beschädigungen lassen auf eine unsachgemässe Handhabung schliessen. wie Du ja schon sagtest .. es ist Dir(leider ) ein paar mal herunter gefallen.
Unfallschäden jeglicher Natur schliessen einen Anspruch auf Garantie automatisch aus.
Die Garantie als solche kann erst durch eine kostenpflichtige Reperatur wieder hergestellt werden. Nun zu all den "Schlaubergern " die dann sagen-- mach es doch über den Händler über die Gewährleistung. Ja ihr habt recht der Verkäufer muss in den ersten 6 Monaten beweissen das der Fehler nicht schon am Anfang bestand hatte und es somit ein verdeckter Mangel ist.. ABER.. nicht wenn das Gerät Unfallschäden aufweist. Bevor hier immer so Tolle Ratschläge gegeben werden.. sollten sich einige mal ein wenig mit der Gewährleistung als solche auseinander setzen, da es da anscheinend immer noch eine Menge Missverständnisse / Mythen zu gibt.

Wenn ein Kunde mich anrufen würde mit so einem Gerät würde ich es ganz klar abweisen. Da auch die Gewährleistung eine Sachgerechte Handhabung einen Gegenstandes seitens des Käufers mit beinhaltet.

Der ursprüngliche Beitrag von 20:41 Uhr wurde um 20:48 Uhr ergänzt:

@ SamyEatWorld und von wegen anweisen nur die Kamera zu reparieren.. dazu sollte mann sich erst einmal die AGB des Herstellers ansehen.

und hier der einfachheithalber mal der Link zum Europäischen Verbraucherschutz für alle die immer noch nicht wissen was Gewährleistung (Verbraucherschutzgesetzen in der EU. ) überhaupt sind. Genauso wie der Glaube das wenn ich etwas im Laden ( nicht online ) kaufe das mann dann 14 Tage Rückgaberecht hat ( § 312 b BGB Fernabsatzvertrag, Fernabsatz-Gesetzestexte vom Neuen Schuldrecht )
Kauf und Gewährleistung* | *Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
 
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