Wie kulant ist Samsung bei einer Reparatur trotz Knox 0x1?

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deren Beweisfoto zeigt ein goldenes S5 und ich habe eines in Schwarz/Silber eingeschickt... im 1und1 Kundenforum hat sich deswegen schon ein dicker fetter Thread aufgetan.
 
Ruf da vielleicht morgen mal an...
 
ja gut... montag
 
Mobile Touch Wien (Samsung Partner) repariert gar nichts am Handy wenn Knox erhöht oder Root vorhanden ist.
 
wak7a schrieb:
Hallo
Mit dem Rooten, um SDFix zu nutzen, geht die Garantie dahin
Wer zum Teufel hat dieses Gerücht in die Welt gesetzt?*
Das Android-Smartphone ist erstmal nur ein sehr kleines Touchpanel-Notebook mit einem
speziellen *nux-Betriebssystem und mit einer Telefonkarte

Die Garantie deines Notebooks geht auch nicht flöten, wenn Du ein Admin-Konto einrichtest.

Allerdings kannst Du nicht erwarten, dass dir, wenn du mit irgendwelcher Firmware dein
Telefon total brickst, vom Hersteller kostenlos geholfen wird.
Ob das nach Bricken technisch überhaupt möglich ist, kann ich leider nicht beurteilen,
das mag aber auch hersteller- oder modellabhängig sein.
Man installiert dir ja auch nicht den Computer kostenlos neu, wenn du selbst deine Festplatte
formatierst oder dir einen Virus einfängst.

*Das sieht in den USA übrigens anders aus, da sind derlei Eingriffe per AGB rechtsgültig(!)
z.T. untersagt, das ist hier nicht möglich. (Das ist analog der hier damals erfolgreichen Klage,
das man natürlich seinen PC öffnen darf und Fremdanbieterkarten verbauen darf.)
 
  • Danke
Reaktionen: HornetRider
Wirklich technisch kaputt kriegste dein Smartphone mit Root eigentlich nur, wenn du den Kernel extrem übertaktest.
Aber selbst das verhindert ggf die Hardware selber, wenn man nicht noch mehr am Kernel manipuliert.

Und selbst bei einem Softbrick kann dir der Hersteller meist nicht nachweisen, dass du es verschuldet hast und installiert die Firmware einfach neu.
 
Das hätten sie gern:)
 
Hast Du denn gegenteilige Beispiele, in denen Samsung trotz Knox 0x1 Garantie gewährt hat?
Würde mich wirklich interessieren...
 
Wo bitte?
Garantiebestimmungen | Samsung DE
[doublepost=1453388331,1453387860][/doublepost]Einen Gegenbeweis? Wie das?
Anders: Wer hat denn ein Schreiben von Samsung, wo eine Garantieübernahme mit entsprechendem Grund abgelehnt wurde?

Wenn ich mir dies ansehe:
https://allaboutsamsung.de/2013/10/...oftwareflash-fuehrt-zu-hardwarebeschaedigung/
machen sie sich durch diese Sachbeschädigung in Deutschland schadenersatzpflichtig und
strafbar (Sachbeschädigung UND Eingriff in ein fremdes Computersystem!),
wenn sie das Telefon lahmlegen, weil eine andere Software installiert wurde.
Wie oben gesagt gesagt, das ist ein Computer usw.

Auto-Vergleich: natürlich darfst Du auch Öl einfüllen, dass in der Markenwerkstatt nicht verwendet wird, es muss nur den Spezifikationen genügen.
Samsung Verhalten wäre wie ein Test im Motor auf besondere Spürstoffe ohne Funktion im Öl und ein anschließender vorsätzlicher Motorschaden.
[doublepost=1453388506][/doublepost]Nachtrag:
Man stelle sich eine klitzekleine Softwarepanne vor, bei der die neueste, über Kies verteilte Version vom Gerät als unsicher erkannt würde.
(Solcherlei menschliches Versagen gab es schon reichlich Virus im PC-ROM, Virus auf Kaufsoftware-Disketten und CD, CorelDraw-Vollversion im Heft...)

Gegenbeweis siehe hier! :thumbsup:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

in den von Dir verlinkten Garantie-Bestimmungen wird die Garantie u.a. für folgenden Fall ausgeschlossen:
Unsachgemäße Benutzung oder Missbrauch, einschließlich - aber nicht ausschließlich darauf beschränkt - der Unterlassung, dieses Produkt für seinen normalen Zweck oder in Übereinstimmung mit den Gebrauchs- und Wartungsanweisungen von Samsung zu benutzen.

In der besagten Gebrauchs-Anweisung (hier konkret das Handbuch zum S5 mini) steht folgendes (auf Seite 5):
Das Verändern des Betriebssystems des Geräts oder das Installieren von Software von inoffiziellen
Quellen kann zu Fehlfunktionen am Gerät oder zu Beschädigung oder Verlust von Daten führen.
Diese Handlungen stellen Verstöße gegen Ihre Lizenzvereinbarung mit Samsung dar und haben das
Erlöschen der Garantie zur Folge.


Rooten dürfte wohl als eine Veränderung des Betriebssystems gelten.

Dass Samsung das selbst auch so sieht wie ich ist zB in der hier zitierten Antwort von deren Support ersichtlich:
Wie kulant ist Samsung bei einer Reparatur trotz Knox 0x1? | Seite 2

Ich würde mich ja freuen wenn Du Recht hättest, ich fürchte aber leider dass dem nicht so ist.

Und noch mehr fürchte ich, dass wir inzwischen arg ins Offtopic abgleiten...

Schönen Gruß
Andi
 
Jetzt kauf ich mir ein Samsung, akzeptier die Lizenzvereinbarung nicht und installiere beim ersten Einschalten gleich ein anderes ROM.
(So, wie ich bei meinem nächsten Notebook gleich Linux installiere, ohne das vorinstallierte Windows darauf jemals zu starten.)
Damit kann ich nicht gegen Lizenzbestimmungen verstoßen, abgesehen von einer (weltfremden und) unzulässigen Einschränkung des Gebrauchs, ein anderes Betriebsystem für den Computer kann keinen "unsachgemäßen Gebrauch" darstellen.
Klar können sie mir "0% Support für CM" sagen - das entbindet sie aber nicht von Garantie und Gewährleistung für die Hardware.
Und eine "eFuse" zu aktivieren bliebe Sachbeschädigung - denn bis dahin war ja alles heil,
sie machen ja nur die Hardware kaputt, weil die Software geändert wurde.
Da könnte VW ja auch einen tollen Deal mit Aral machen:
"Ihr zahlt uns 100 Mio, und wir schreiben in Garantiebedingungen und Gebrauchsanweisung,
dass man nur noch Euer SuperUltraPlusExtra tanken darf. Tankt jemand Shell - das merken unsere Sensoren -
dann wird die Motorsteuerung für immer abgeschaltet."*
Hallo? Ich glaub, es hackt.

Anstelle dessen könnten Sie übrigens auch eine Email an sich selbst schicken "IMEI xyz wurde gerootet, Garantie weg!".
Und warum machen sie das nicht? Weil sie ganz genau wissen, dass sie das auch nicht dürfen.

*Nein, Motortuning per Software ist hier nicht vergleichbar, weil dort z.B. wegen PS-Steigerung und nicht passend dazu getestete Bremsen die allgemeine Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz erlöschen kann, was Gesetze vorschreiben - und nicht Herstellerwünsche oder sonstige Interesse. (Wenngleich VW oder werauchimmer natürlich lieber 10000€ extra für stärkere Motoren nimmt, auch wenn man das mit ein wenig anderer Software auch billiger hinbekommt.)
 
Dann möge mir mal einer bei Samsung erklären was bei
"...dieses Produkt für seinen normalen Zweck..."
"normal" bedeutet.
Gibt es dieses Wort in der Rechtssprechung?
Es ist völlig normal, ein Gerät zu rooten, auf einen Computer ein anderes Betriebssystem zu installieren.
Genauso, wie es völlig normal ist, wenn man das Handy mal 6 Stunden am Stück benutzt, oder auch 3 Wochen gar nicht.

Eine koreanische Firma - bitte nicht falsch verstehen - wird mit Sicherheit niemals festlegen, was in einem anderen Land
(ups - ALLEN anderen! -) als "normal" gilt.
 
Hi,

Du magst formal Recht haben, nach allem was man so hört sieht die Praxis aber anders aus.
Du kannst Dir natürlich gerne einen Anwalt nehmen und das ganze mal durch alle Instanzen durchfechten. Ne Menge Samsung-User würden es Dir danken, schätze ich.

Schönen Gruß
Andi
 
Garantie ist aber nunmal eine freiwillige Leistung und daher kann der Hersteller eben diese auch an Klauseln binden.

Wenn einem das nicht passt kauft man eben kein Gerät dieses Herstellers, es gibt zum Glück auch genug andere Hersteller, die bei dem Thema deutlich kulanter sind als Samsung.
 
Ähem...bei "Recht" im Sinne von Gericht, Klage... geht es NUR um "formal"!
Das weiß Samsung auch.
 
Jungs, macht bitte hier weiter, zwei Threads zur Samsung-Garantie brauchen wir nicht :)



Gruß
Markus
 
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