W-Support Reparatur kein Austausch wegen Root

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mikasalo

Fortgeschrittenes Mitglied
36
Hallo Leute meine Freundin und ich waren im Urlaub und sie hat nun 3 Wochen das G3 un schwarz 16GB. Bis auf den Rückweg war alles ok mit dem Teil. Plötzlich fing es an Schweine heiss zu werden und ließ sich nicht mehr laden. Egal ob Auto oder Steckdose nur noch langsames Laden wurde angezeigt.

Naja, ich dachte mir zurücksetzen löst das Problem bestimmt. Hat es nicht...Als wir wieder Zuhause waren wollte ich es an den Rechner anschließen und eine andere Software flashen...was war...es wurde überhaupt nicht mehr erkannt.

Also bei 1&1 angerufen und Abhol Termin vereinbart über GLS, die es zu W-Support bringen würden.

Ich also das Gerät unrooted und Werkseinstellung...

Vorgestern meinte W-Support das die Platine defekt ist, sie reparieren aber nicht weil eine Fremdsoftware (Root) gefunden wurde. Im Anhang war der Screenshot. Sie boten mir aber eine kostenpflichtige Reparatur an...da bin ich ein bisserl ungehalten geworden und sie verwiesen mich mit der Gewährleistung an 1&1 da LG den Austausch aufgrund von Root ablehnt!

1&1 hat such auch voll dumm angestellt und müssen das erst alles prüfen bla bla ob sie uns das austauschen würden. Jetzt hat meine Freundin kein Handy, und von 1&1 seither trotz Email nichts mehr gehört.

Riesen Sauerei...und nun? Was tun? Das Teil war erst 3 Wochen alt...
 
Ist denen ihr gutes Recht und wird von 90% der Entwickler so gehandhabt .... Fremdsoftware = keine Garantie ....

Vor allem da se dir ja scheinbar noch nachweisen können dass root drauf war
 
Jein, es gibt dazu bereits div. Stellungnahmen aber lt. einer EU Verordnung (die machen auch mal was sinnvolles) führt Root alleine nicht zum Garantie/Gewährleistungsverlust.
Hier ein wenig zum LESEN

Aber wie so oft im Leben, Theorie und Praxis. Ohne Rechtsbeistand wird es gerade in solchen Fällen meist sehr schwer. Hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung.
Und ich habe selber schon Erfahrungen mit W-Support sammeln dürfen, die berufen sich einfach auf die -nicht immer rechtsgültigen- Garantie und Gewährleistungs Bedingungen der Hersteller und lehnen einfach erstmal ab.
Bei mir wars ein angeblicher Wasserschaden. Durch die Blume wurde mir hier im Forum aber dann mitgeteilt, dass es ein bekanntes Problem bei dem Modell war, man sich aber an die Herstellerbedingungen halten müsse.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie hast du unrooted (also mit welcher Methode)?
 
Der Root Eingriff ist immer nachweisbar. Egal mit was man diesen entfernt. Die Hersteller und Supports haben Werkzeuge diesen trotzdem nachzuweisen. Durch Root erlischt die Garantie.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das interessiert mich jetzt aber mal. Was genau ist denn noch feststellbar wenn z.b per Flash Tool eine orig. Software wieder aufspielt inkl. Factory reset. Was soll denn da noch übrig bleiben?
 
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mikasalo schrieb:
...
Vorgestern meinte W-Support das die Platine defekt ist, sie reparieren aber nicht weil eine Fremdsoftware (Root) gefunden wurde. Im Anhang war der Screenshot. Sie boten mir aber eine kostenpflichtige Reparatur an...

was hätte die Reparatur gekostet und magst Du uns den Screenshot zeigen?
 
Tasar schrieb:
Das interessiert mich jetzt aber mal. Was genau ist denn noch feststellbar wenn z.b per Flash Tool eine orig. Software wieder aufspielt inkl. Factory reset. Was soll denn da noch übrig bleiben?

Das würde mich auch interessieren. Solange nicht ein Chip oder Bit durchbrennt beim rooten (soll ja heutzutage bei Samsung mit efuse so sein und war wohl auch mal bei Mototola so, da man dort seinerzeit nur mit öffnen des Bootloaders Root bekam) oder ein interner Zähler vorhanden ist (ältere Samsungs, wobei man diesen ja mit Triangle Away zurück setzen konnte) und man die komplette Firmware flasht, dann dürfte Root nicht mehr nachzuweisen sein.
 
Das ist es ja. Hab bei Super SU auf unroot gedrückt und dann Werks Einstellungen...flashen konnte ich nicht mehr da das Handy nicht mehr erkannt wurde. Trotzdem hat der root ja nichts mit dem defekt zu tun...und in den ersten 6 Monaten ist doch Gewährleistung...
 
Kannst nicht mal den erhaltenen Screenshot hier einstellen? Würde mich wirklich mal interessieren.
 
Das Problem hatte ich auch, "Unroot" mit SuperSU hat bei mir auch nicht funktioniert, auch nicht durch anschließenden Werksreset. Nur ein kompl. Neuflashen mit dem LG Flashtool brachte ein unroot bei mir.
Für mich war die Knox Geschichte bei Samsung mit ein Grund, kein Samsung mehr zu kaufen. Denn Knox liess sich nicht mehr zurücksetzen, wenn einmal ausgelöst.

Das Problem, das der Threadersteller hat, das es kein reiner Hardware Fehler im herkömmlichen Sinne ist, sprich defekte Tasten , Kartenslot etc.
Die werden einfach unterstellen,er hätte z.b. durch Root die CPU übertaktet und dadurch sei der Defekt aufgetreten.
Und wie soll man da das Gegenteil beweisen? Ohne teuren Gutachter dürfte das schwer werden und ohne eine gute Rechtsschutz sicher auf Grund der Kosten zum scheitern verurteilt.

Wie gesagt, ich hatte ähnliche Erfahrungen mit einem Samsung Gerät. Es wurde einfach behauptet, es hätte einen Korrosionsschaden. Die angebliche Korrosion konnte ich mit einem weichen Schminkpinsel einfach wegwischen.
Es brachte nicht mal etwas, das Gerät an einen anderen Reparaturpartner zu schicken (nach Beschwerde bei Samsung), denn einmal ein Gerät eingeschickt an einen offiziellen Servicepartner und die Geräte IMEI ist zentral gespeichert und jeder Servicepartner kann die abrufen und verweigert dann natürlich auch die Reparatur.

Ich kann dem TE nur raten, sich direkt mal an LG zu wenden und auf event. Kulanz zu hoffen oder den Rechtsweg einzuschlagen.
Denn nochmal: Root allein ist kein Grund, die Garantie/Gewährleistung zu verwehren.
 
mikasalo schrieb:
.und in den ersten 6 Monaten ist doch Gewährleistung...
Das ist so nicht richtig.

Gewährleistung gilt 24 Monate lang auf Fehler, die bereits beim Verkauf (Gefahrenübergang) im Gerät schlummerten. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf geht man davon aus, dass ein Defekt immer auf einen solchen schlummernden Fehler zurückzuführen ist. Der Händler müsste das Gegenteil beweisen. Nach Ablauf der 6 Monate musst du beweisen, dass ein schlummernder Fehler einen Defekt verursacht hat, um noch in den Genuss einer kostenlosen Nachbesserung zu kommen. Diese Sonderbehandlung in den ersten 6 Monaten nennt man "Beweislastumkehr".

Diese Beweislastumkehr hat einen Haken: Sie gilt nur, solange das Gerät sachgemäß benutzt wurde. Root gehört leider nicht zur sachgemäßen Benutzung, sondern wird von allen Herstellern in den Lizenz- und Garantiebestimmung explizit ausgeschlossen. Dafür gibt es ein Gerichtsurteil: Der Hersteller allein entscheidet durch seine Nutzerdokumentation, was eine sachgemäße Benutzung ist. Dagegen braucht man also auch nicht mehr vorzugehen. Wenn der Hersteller sagt, rooten gehört sich nicht, dann ist das so. Punkt.
Damit erlischt die Beweislastumkehr. Ohne die hast du aber praktisch keine Chance, denn du wirst nie beweisen können, dass das Problem bereits im Handy schlummerte. Ein dafür erforderliches Gutachten übersteigt den Wert des Handys um ein vielfaches.

Fazit: Gewährleistung bleibt nach Root erhalten, allerdings ohne Beweislastumkehr. Praktisch heißt das für dich, dass du auf den Reparaturkosten hängen bleibst, egal ob du ein gerootetes Handy auf Garantie oder auf Gewährleistung reparieren lassen willst.
 
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Ja Moment mal aber erst einmal müssen die dich nachweisen das die Fehler nicht bestanden haben. Ich meine eine defekte Platine kommt doch nicht vom rooten das hat auch der von W Support gesagt. Das soll heissen das wir jetzt einen Briefbeschwerer haben und alle anderen User die gerootet haben auch ???
 
mikasalo schrieb:
Ja Moment mal aber erst einmal müssen die dich nachweisen das die Fehler nicht bestanden haben.
Nein, eben nicht mehr. Weil gerootet war, musst du nun beweisen, dass der Fehler schon bestanden hat und nicht durch deine Benutzung entstanden ist. Die Beweislastumkehr greift nicht mehr.

mikasalo schrieb:
Ich meine eine defekte Platine kommt doch nicht vom rooten
Das wird man auf seriöse Weise vermutlich niemals herausfinden. Fakt ist: Mit Rootrechten ist es ein Leichtes, physikalische Schäden an seinem Gerät hervorzurufen. Beispielhaft sei hier nur eine Manipulation des Ladestroms erwähnt, der das Gerät heiß werden lässt und im Extremfall dazu führt, dass es nicht mehr geladen werden kann. (Kommt uns das bekannt vor?)

mikasalo schrieb:
Das soll heissen das wir jetzt einen Briefbeschwerer haben und alle anderen User die gerootet haben auch ???
Nein, natürlich nicht. Das Gerät kann problemlos repariert werden, du musst es halt nur bezahlen.

Es ist kein Problem, zu rooten. Ich roote meine Geräte auch. Nur sollte man sich darüber klar sein, dass man im Zweifel für Reparaturen bezahlen muss, da Garantie und Gewährleistung in dem Fall nicht mehr einspringen. Wenn man das nicht will, sollte man zusätzlich eine Versicherung abschließen, in der entsprechende Schäden abgedeckt sind - oder eben auf Root verzichten.
 
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frank_m schrieb:
Dafür gibt es ein Gerichtsurteil: Der Hersteller allein entscheidet durch seine Nutzerdokumentation, was eine sachgemäße Benutzung ist. Dagegen braucht man also auch nicht mehr vorzugehen. Wenn der Hersteller sagt, rooten gehört sich nicht, dann ist das so. Punkt.

Dafür hätte ich gern eine Quelle. Denn alle Quellen die ich bisher gefunden habe- ja, ich weiß auch das nicht alles stimmt was geschrieben wird!- sehen das jedenfalls anders auch bzw. gerade im Bezug auf die EU-Richtlinie 1999/44/CE

Denn der Hersteller kann alles mögliche in seine Garantiebedingungen schreiben, nur rechtsgültig muss das noch lange nicht sein.
HIER auch noch mal ein Bericht der Verbraucherzentrale zu dem Thema Root und Gewährleistung.
Dort wird auch nochmal gesagt, das in den ersten 6 Monaten der Hersteller -trotz Root- nachweisen muss, das der Fehler durch Root oder andere Softwaremodifikationen entstanden ist.

Die Frage ist, wie weit will man dabei gehen bei einen Streitwert von "nur" 500€? Denn ohne Anwalt wird das sicher nicht über die Bühne gehen.
 
Es ist mMn nicht die Frage, ob man Recht bekommt/bekommen könnte.

Vielmehr ist die Frage, was man mit normalen Mitteln erreichen kann und da sehe ich die Chancen gegen Null gehen.

Vielmehr ist dann auch nicht W-Support der Ansprechpartner, sondern der Hersteller des Gerätes, denn W-Support repariert nach den Vorgaben der Hersteller im Auftrag dieser.
Die Reparateure haben Vorgaben, wie sie bei welchem Defekt vorzugehen haben und bleiben im besten Fall auf den Kosten einer nicht nach Vorgaben durchgeführten Reparatur sitzen - kommt das öfter vor entziehen die Hersteller den Reparateuren den Auftrag.

Eine entsprechende Klage spräche dann den jeweiligen Hersteller an...was die Erfolgschancen dann nochmal entsprechend verringert...

Wir sollten uns also nicht so sehr um die theoretische Möglichkeit einer Klage sorgen...in der Praxis wäre ein solches Vorgehen sehr, sehr schwierig.



Gruß
Markus
 
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Sehr gut ausgedrückt!
Deswegen schrieb ich schon zu Anfang: Theorie und Praxis ;)
Und das die Repaircenter nicht Endkunden orientiert sondern Auftraggeber (sprich Hersteller) orientiert arbeiten, durfte ich selbst schon erleben. Die machen nur das, was der Hersteller ihnen vorgibt auch wenn sie selbst teilweise genau wissen, das diese Vorgabe absoluter Blödsinn ist.
Aber wer beißt schon die Hand die einen füttert...
 
und schon wieder Kaugummi Thread.
Wer an einem Garantie Teil rummacht wie auch immer, muss sich nicht wundern wenn er abgewiesen wird.Den Thread Titel sollte neu angepasst werden. Hat nichts mit W-Support zu tun.

Zur Verteidigung: hab auch 2 Garantiefälle gehabt. W-Support war immer top. Zudem kann man sich auch mal paar Tage trennen von so nem Teil.

Mod's wo seid ihr.....:confused:
 
Musst du ihn lesen? Nein!
 
Wenn das hier jetzt ausartet, dann mache ich das Ding dicht!

Also - wer sich an dieser Diskussion beteiligen möchte, der ist hier herzlich eingeladen...wer diesen Thread unsinnig findet, der hält sich hier bitte raus!



Gruß
Markus
 

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