W-Support Reparatur kein Austausch wegen Root

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Tasar schrieb:
Dafür hätte ich gern eine Quelle.
In dem Prozess ging es um ein iPhone mit Jailbrake. Da wollte der Kunde auch eine kostenlose Reparatur auf Gewährleistung, und der Verkäufer hat sich geweigert.

Eigentlich ist es ja sogar so, dass Gewährleistung nur auf Geräte im Auslieferzustand gilt - jedenfalls, wenn man die gesetzliche Regelung wörtlich auslegt (das war die Argumentation des Verkäufers). Das macht natürlich auf Smartphones überhaupt keinen Sinn, da schon nach der Einrichtung der Auslieferzustand nicht mehr vorhanden ist. Deshalb hat der Richter die Formulierung kassiert und ersetzt durch "sachgemäße Bedienung". Dabei hat er festgelegt, dass die Benutzung sachgemäß ist, die der Hersteller in seiner Nutzerdokumentation beschreibt. Deshalb hat der Kunde diesen Prozess am Ende verloren - Jailbrake hat der Richter als unsachgemäße Bedienung klassifiziert. Genau so wird es mit Root auch ausgehen, sollte es zu einer Verhandlung kommen, denn die beiden Vorgehensweisen sind vergleichbar.

Bei Google über iPhone Jailbrake Urteil findet sich einiges dazu.

Das finde ich so irreführend an diesen Ausführungen zu Root und Gewährleistung. Natürlich bleibt die Gewährleistung auch nach rooten erhalten. Bei den speziellen Randbedingungen eines Smartphones hilft es dem Kunden aber nicht weiter. Man wird nie in der Lage sein, mit vertretbarem Aufwand zu beweisen, dass man unter einem Fehler leidet, der schon seit Gefahrenübergang im Gerät schlummerte. Das ist bei hochintegrierten elektronischen Geräten einfach unmöglich. Also ist man auf die Beweislastumkehr angewiesen, und die gilt eben nach Root nicht mehr.
 
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