Verkäufer weigert sich der Nacherfüllung und Verlangt Reparaturkosten

  • 80 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Gene S schrieb:
Er hat sein Problem im Samsung Chat geschildert...

Das habe ich auch, nur bei mir wurden im Bootloader die zuvor beschriebenen Einträge (Knox und Custom) festgestellt, obwohl ich nichts "geflasht" oder "gerootet" habe. Auf diesen Eintrag bezieht sich nun auch der Händler und verweigert schlicht die Nachbesserung.

Die Lieben Mitarbeiter der Service-Unternehmen bestätigen, dass auch ein fehlgeschlagener Samsung-OTA-Update für solche Einträge sorgen könnte. Samsung gibt an dieser Stelle natürlich nicht gerne zu, dass Sie einen "Hebel" mit dem neuen Bootloader entwickelt haben, das eigene Softwarefehler als unautorisierte Manipulation des Systems wertet und damit irgendwelche "EPROM's" durchgebrannt werden oder ähnlich ;)

Naja, aber der Fehler des ständigen Booten meines S4 lag schließlich bereits vor dem Update und so wie Du es hier beschreibst, kann nun noch mehr davon ausgegangen werden, dass selbst wenn (die Betonung liegt auf wenn) "geflasht" oder "gerootet" wurde, dies nicht die Ursache für diesen Fehler sein könnte. Offensichtlich wurde bei den "Montags-Geräten", die wir erwischt haben, noch ein anderes Hardwareproblem eingebaut als nur die defekten Akkus.

Gruß und Danke für deine Info "Gene S" :)
 
  • Danke
Reaktionen: Gene S
Wenn das so ist wie du verschieben hast und die die Reparatur verweigern, Würde ich zum Rechtsanwalt gehen. Mittlerweile ist ja auch bekannt das es unter einem fehlgeschlagenen update bei Kies passieren kann das der Knox rauf geht.
 
Gene S schrieb:
Wenn das so ist wie du verschieben hast und die die Reparatur verweigern, Würde ich zum Rechtsanwalt gehen. Mittlerweile ist ja auch bekannt das es unter einem fehlgeschlagenen update bei Kies passieren kann das der Knox rauf geht.

Hallo Gene S,

ja... der Fall ist bereits beim Anwalt.
Ich hätte da noch ein paar Fragen... Hatte dein Freund mit dem defekten Mainboard irgendwelche Org.-Samsung Updates vorher gemacht oder sonst was (eigene Versuche) angestellt um zu Prüfen ob es dann besser wird?
Könnte Dein Freund mir mit etwas genauere Beschreibung helfen? Z.B. über PN.

Ich fand in Forum ähnliche Aussagen wie: "...Flag reset und dann eingeschickt..." oder "... trotzt KNOX 0x1 Rep. auf Garantie..." etc.

Ich hatte vor dem Einsenden kein Reset gemacht, da mir nicht im Traum einfiel, dass die Flags (Knox und Custom) nach einem offiziellen (fehl gelaufenen) Update verändert wurden. :confused2:

Dank im Voraus und Gruß
 
Ist die Angelegenheit mittlerweile abgeschlossen?
 
teekompressor schrieb:
Ist die Angelegenheit mittlerweile abgeschlossen?
Ja(N)ein, der Anwalt bat mich die Kostendeckung bei meiner Versicherung einzuholen. Das tat ich auch. Nach dem mir die Versicherung bestätigte, dass dieser alles erhalten hat, herrscht Funkstille. Er wollte sich bei mir vor Monaten melden.
Danke der Nachfrage und Gruß
 
Hoffentlich verspielt der RA nicht fahrlässig deine Chancen.
 
teekompressor schrieb:
Hoffentlich verspielt der RA nicht fahrlässig deine Chancen.

Vielleicht hatt er schon.... :confused2:

Das S4 hatte vor paar Wochen immer häufiger Aussetzer, bis mir meine Tochter meldete, dass Akku ist aufgebläht. Ich hatte vielleicht eine Wut... nicht nur auf Notebooksbilliger.de. Nun beschloss den S4 nochmals zu reklamieren. Diesmal blieb mir nur die Garantie direkt über den Herstellersupport übrig und Hoffen auf Kulanz. Die habe ich auch erhalten! :scared::thumbsup:
Handy kam repariert zurück. Display und der Rahmen wurden ebenfalls ausgetauscht.

Wie schaut es jetzt mit den Kosten, die mir wegen der Verweigerungshaltung der Notebooksbilliger.de entstanden sind?
Das Sind immerhin 52,-, die mir der Händler abknöpfte plus ca. 12,- Postgebühren für ein paar Einschreiben.
 
g-mac schrieb:
...Nun beschloss den S4 nochmals zu reklamieren...

nochmals...

Äh, das bedeutet, du hattest es ja bereits reklamiert, dich abwimmeln lassen und das vermeintlich defekte Teil weiterhin benutzt. War es nun kaputt und wozu ein Anwalt (wenn überhaupt)?

Legst du die Antwort des RA zu deiner Sachverhaltsschilderung auf bekannter Website und auch die PMs und Beiträge zugrunde, ergibt sich immer noch, dass der Händler die Kosten in Zusammenhang mit den begründeten Ansprüchen aus der Gewährleistung zu tragen hat. Diese zu begründen wäre Aufgabe eines RA, der dich übrigens über alle Schritte/Schreiben regelmäßig informiert.

Da du nun den Weg der Garantie gegangen bist, hast du dem Händler gänzlich die Möglichkeit zur Nachbesserung genommen (zu der er ja immer noch hätte verpflichtet werden können).

Sorry, aber deine erneute Frage an dieser Stelle, lässt mich auch sehr stark daran zweifeln, ob du überhaupt jemals einen RA offiziell mit der Durchsetzung deiner Forderungen beauftragt haben kannst. Die Angelegenheit dürfte ansonsten fortgeschrittener sein.

Schreib die paar Euro Schaden ab und freu dich über ein funktionierendes S4. Hier ist auf sieben Seiten imho alles gesagt worden.

Gruß,
teekompressor
 
  • Danke
Reaktionen: g-mac
Jupp, abschließend möchte ich Euch bitten, Rechtsberatung aus dem Forum herauszuhalten :)



Gruß
Markus
 
p { margin-bottom: 0.25cm; line-height: 120%; }
teekompressor schrieb:
nochmals...


Äh, das bedeutet, du hattest es ja bereits reklamiert, dich abwimmeln lassen und das vermeintlich defekte Teil weiterhin benutzt.
Reklamiert habe ich es beim Händler direkt 3 Monate nach dem Kauf. (Stand jetzt vor etwa einem Jahr)


Grund dafür war immer noch das selbe: „Handy geht selbständig aus, auch bei voller Akkuleistung“. Also nicht vermeintlich defekt, sondern ein Defekt das die Benutzung erheblich erschwerte. Und ja, weiter benutzt weil der erste RA mir dazu riet, mein Handy schleunigst vom Händler zurück zu fordern. Unter Vorbehalt der Rückforderung der Kosten für die Überprüfung, die mir der Händler abknöpfte, versteht sich. (Also die 50,- + 2,- NN und meine Postgeb. Ca 12,-)


Abwimmeln lassen, würde ich sagen erst jetzt, nach etwa mehr als 7 Monaten und nach dem der zweite Anwalt seit etwa März dieses Jahres kein Ton mehr von sich gibt.


teekompressor schrieb:
War es nun kaputt und wozu ein Anwalt (wenn überhaupt)?
Ja, es war kaputt. Der erste Anwalt, weil er meine rechtlichen Interessen vertreten sollte. Stattdessen hatte er mir geraten zunächst selbsttätig zu werden. So habe ich Hilfe hier in Forum gesucht, die ich erhalten habe u.A. auch von Dir und den Händler selber angeschrieben. Daher auch meine Vermutung damals, dass es für den RA mein Fall nicht lohnenswert wäre. Aber nachdem Du mir Mut und paar Tips gegeben hast, habe ich einen zweiten Anwalt über die bekannte Webseite gesucht und mit meinem Fall beauftragt.


teekompressor schrieb:
Legst du die Antwort des RA zu deiner Sachverhaltsschilderung auf bekannter Website und auch die PMs und Beiträge zugrunde, ergibt sich immer noch, dass der Händler die Kosten in Zusammenhang mit den begründeten Ansprüchen aus der Gewährleistung zu tragen hat. Diese zu begründen wäre Aufgabe eines RA, der dich übrigens über alle Schritte/Schreiben regelmäßig informiert.
Genau, und das tat der RA nicht wirklich. Mich regelmäßig informiert. Zumindest mit letzten Schreiben, hatte er mir deutlich gemacht, dass es um eine Klage nicht drumherum kommt, aber er eine Vertretung dafür suchen müsste usw. usf. Es ging um die Kosten der Klage und des Aufwandes und das er das nur machen würde, wenn ich es darauf bestehe, und gab mir zu Bedenken, dass es für Ihn vermutlich sogar ein Minusgeschäft wird. Auch bei meiner Vers. müsste ich die Kostendeckung selbst einholen. (was für mich ungewöhnlich war) Ich tat es aber und die Versicherung sendete es dem RA zu. Ich hatte gehofft er würde sich nach diesem Schreiben bei mir nochmal melden. Das tat er bis heute nicht!!


teekompressor schrieb:
Da du nun den Weg der Garantie gegangen bist, hast du dem Händler gänzlich die Möglichkeit zur Nachbesserung genommen (zu der er ja immer noch hätte verpflichtet werden können).
Gut formuliert, „hätte werden können“. ;)
Tja, dann habe ich mich nicht vom Händler abwimmeln lassen, sondern die RAs. ;)


teekompressor schrieb:
Sorry, aber deine erneute Frage an dieser Stelle, lässt mich auch sehr stark daran zweifeln, ob du überhaupt jemals einen RA offiziell mit der Durchsetzung deiner Forderungen beauftragt haben kannst.
Die Angelegenheit dürfte ansonsten fortgeschrittener sein.


Schreib die paar Euro Schaden ab und freu dich über ein funktionierendes S4. Hier ist auf sieben Seiten imho alles gesagt worden.


Gruß,
teekompressor
„Paar Euro“ war es anscheinend auch für die Anwälte. :)


Ich hätte das hier von Chainfire genauer und viel früher lesen sollen:
<snip>„...Even if you take them to court, and if you win (I've not seen or heard from such a case winning yet), you'd just be hurting the shop, it has no effect on the OEM, and you've probably spent a lot more time and money than you would've just buying a new device.<snapp>


Gruß
Gregor

Der ursprüngliche Beitrag von 20:18 Uhr wurde um 20:30 Uhr ergänzt:

TSC Yoda schrieb:
Jupp, abschließend möchte ich Euch bitten, Rechtsberatung aus dem Forum herauszuhalten :)



Gruß
Markus

Sorry, als "Rechtsberatung" sehe ich den Post aber nicht.:unsure:
Oder nur zum Teil, aber bitte... mit meine Antwort sollte es geschlossen werden. Vielen Dank an Alle, die mir bis dahin geholfen haben und/oder auch an den guten Willen:wubwub:

Edit:
War mir eine Lehre bei Notebooksbilliger.de einzukaufen :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Komische RA's. An Sache oder Streitwert dürfte es nicht liegen. Auch wenn der Streitwert deutlich unter dem Durchschnitt liegt (der ist imho etwa drei mal höher), sollte der RA, der ein Mandat übernimmt, seinen Verpflichtungen doch nachkommen. Im Gegensatz zu Chainfire (kenne den Kontext nicht) handelt es sich um ganz alltägliches und aussichtsreiches Geschäft, Rechte aus der Gewährleistung einzuklagen.

Aber es hat sich ja nun zum Guten erledigt:thumbsup:

P.S. Bei der Versicherung würde ich allerdings interessehalber nachfragen, ob etwas abgerechnet wurde.
 
teekompressor schrieb:
Komische RA's. An Sache oder Streitwert dürfte es nicht liegen. Auch wenn der Streitwert deutlich unter dem Durchschnitt liegt (der ist imho etwa drei mal höher), sollte der RA, der ein Mandat übernimmt, seinen Verpflichtungen doch nachkommen.
"Verpflichtung nachkommen" Das dachte ich auch. ;)

teekompressor schrieb:
Im Gegensatz zu Chainfire (kenne den Kontext nicht)
Es handelt sich um Geräte, die u.A. nicht nur mit Absicht "gerootet" bzw. mit Custom OS "geflasht" wurden und dabei Spuren im Bootloader (KNOX warranty void und Custom) hinterlassen haben, sondern um die, die Bspw. (wie bei mir) ein fehlgeschlagenes Samsung eigenes OTA-Update die Spuren hinterlassen hatte. Diese Einträge sind auch der Grund, bei dem Notebooksbilliger hartnäckig die Gewährleistung verweigerte. Dabei sich auch auf die Garantieleistungen des Herstellers bezog bzw. deren Ansichten bedient und entsprechend argumentiert. Habe ich aber glaube, hier in dem Thread weiter oben beschrieben. ;)

teekompressor schrieb:
handelt es sich um ganz alltägliches und aussichtsreiches Geschäft, Rechte aus der Gewährleistung einzuklagen.
So ganz aussichtsreich ist es scheinbar doch nicht gewesen, wie mir die beiden Herren Anwälte zu verstehen gegeben haben. Ich habe es versucht, aber selbst der Versuch ggf. auch Eidesstattlich zu erklären, dass ich nichts manipuliert hatte, wurde offensichtlich nicht geglaubt.
Dann stand ja noch der (fachliche) Beweis im Raume. Angeblich sollte es nicht nachzuvollziehen sein, wann genau und welche vermeintlich unautorisierte Software auf dem Gerät aufgespielt wurde. (Dies kann für beide Seiten von Vorteil oder Nachteil sein) Das Interessiert(e) weder den Händler noch Hersteller. Beide behaupten, dass auch wenn hier ein Akkudefekt vorliegt oder Display gerissen wurde (also eindeutig Hardwarefehler), dieser mit der Software verursacht wurde. So argumentiert der Händler: "Akkus werden Software gesteuert geladen..." ...blabla
Da frage ich mich wie das bei gerissenen Displays erklärt wurde :D


teekompressor schrieb:
Aber es hat sich ja nun zum Guten erledigt:thumbsup:

P.S. Bei der Versicherung würde ich allerdings interessehalber nachfragen, ob etwas abgerechnet wurde.

Danke nochmal.

Ps.
Zum Guten nur im Sinne: der Hersteller ist doch noch Kulant gewesen und ich habe wieder ein funktionierendes Handy.
Finanziell nicht gerade toll ;) .... beim 1. RA hatte ich 50,- Beratungskosten, den 2. RA mit der Webfrage (für 30,-) engagiert und die Kosten, die mir Notebooksbilliger aus der Tasche zog.

Schwer zu glauben, dass er etwas abgerechnet hätte. Ich hatte schon im Vorfeld dem Anwalt über meine hohe SB von 150,- gewahrnt und die Vers. in Ihrem Schreiben auch.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin immer noch der Meinung, dass eben vor Ablauf der Sechsmonatsfrist das alles obsolet war. Das hat auch der RA auf bekannter Seite plausibel erklärt. Die Beweislast lag eindeutig beim Händler. Aber bevor wir das alles wieder durchkauen und der Verdacht der unerwünschten Rechtsberatung :scared: aufkommt...

...genießen wir lieber das tolle Wetter
 
  • Danke
Reaktionen: g-mac
Auchso :)
Viel Spaß noch
 
Guten Morgen, haben den gleichen Fall beim S4 und auch hier weigert sich der Händler und natürlich auch der Hersteller Samsung, aufgrund der Aussage von W-Support das man eine Softwaremanipulation durchgeführt hat.
Anscheinend kommt es doch öfter vor das dieser Fehler auftaucht es muss doch langsam mal beim Hersteller auffallen! Besonders wenn solche dinge vor Gericht gehen. Also wenn ich das hier richtig verfolgt habe bleibt einen nur der weg zum Anwalt und dann muss man trotzdem auf Kulanz des Händlers hoffen.......

Vielleicht gibt es ja noch mehr Kunden die dieses betrifft und man sollte sich einfach mal zusammen tun und gemeinsam etwas unternehmen.....
 
Anitoperix schrieb:
...Also wenn ich das hier richtig verfolgt habe bleibt einen nur der weg zum Anwalt und dann muss man trotzdem auf Kulanz des Händlers hoffen.......

Vielleicht gibt es ja noch mehr Kunden die dieses betrifft und man sollte sich einfach mal zusammen tun und gemeinsam etwas unternehmen.....

Es ist schon ne Weile her, (Sorry) aber ich antworte dennoch...
Den Weg zum Anwalt (um jetzt nicht alle über ein Kam zu scheren) kann man sich vermutlich sparen. Kulanz des Händlers? Jedenfalls, nicht wenn's Notebooksbilliger.de war.

"mehr Kunden...." Ja die gibt es. Ich hatte mich sogar an so mancher Redaktion, die dies in ihren Medien als "Vorteil des Verbrauchers" anpreisen, gewendet. Die Antworten spare ich mir hier zu zitieren.

Ein Tipp von mir: befolge den Rat von Chainfire... Also wenn du kämpfen willst, tue es, aber sei auf ein Kampf wie Don Quijote gefasst.

Viel Glück und Geduld
Grüße
 
Hi, hat in den letzten 1,5 Jahren noch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Mein S4, Baujahr 2014, noch in der Garantie, hat sich nach einer Reihe seltener Abstürze (über das letzte Jahr verteilt) letzte Woche verabschiedet. S4 hat immer nur offizielle Updates bekommen, Handy war neu (ungebrochener Siegel) und ich der alleinige Nutzer.

Eingesandt zu w-support.com, Garantie verweigert mit Hinweis auf Manipulation.

Hat jemand mit einem RA Erfolg gehabt ?
 
@g-mac
@ub66

Woher sollen wir eigentlich wissen, ob ihr oder jemand anderes nicht doch an der Software geschraubt habt?
 
Hallo,

Was erwartest Du für eine Antwort nach so einem wertvollen Beitrag? Soll ich auf die Bibel schwören?

Man wendet sich an einem Benutzerforum um auf neue Probleme von S/W oder H/W hinzuweisen, damit auch andere User gewarnt sind UND um eventuell Hilfe zu erhalten. Das Wenigste das man braucht in so einer Scheisssituation ist eine Unterstellung der Lüge.

Nun, um doch sachlich zu bleiben, das waren meine Fakten. Es gibt eine logische Erklärung für ein kaputtes Galaxy S4 das ausschliesslich von einem unbedarften User benutzt wurde. Die besteht 100% nicht aus Rooten der ähnliches nach dem Kauf vor 1,5 Jahren. Ich kann gerne weitere Infos zu meinem Userverhalten liefern, wenn es weiter führt.

Sonst, noch schöne Pfingsten
 
Also ich wollte dich auf keinen Fall verärgern oder dergleichen. Es sollte nur mal eine Grundsatzfrage sein. Stell dir vor, du verkaufst ein Smartphone. Der Käufer sagt, es ist aber defekt und er sagt, das sei schon so gewesen.

Nun steht natürlich Aussage gegen Aussage.

Nun, du weißt, worauf ich hinaus will. Man kann nichts beweisen. Und das ist das Problem. Leider.
 

Ähnliche Themen

G
  • G-Ultimate
Antworten
7
Aufrufe
2.458
G-Ultimate
G
FriedrichJonathanKaiser
  • FriedrichJonathanKaiser
Antworten
9
Aufrufe
2.396
Ludwig
Ludwig
M
Antworten
1
Aufrufe
2.165
Pennywise
Pennywise
Zurück
Oben Unten