Verkäufer weigert sich der Nacherfüllung und Verlangt Reparaturkosten

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cLokX schrieb:
Ich habe letzte Woche noch für meinen Laserpointer 4x Lr927 Knopfzellen bestellt. Die kamen in einem wattierten Briefumschlag.

Amazon oder Marketplace? ;) Amazon klebt immer so einen "Achtung Batterie"-Dreieck mit drauf ... Marketplaceverkäufer sind ja nicht wirklich anders als Ebayverkäufer ;) Da musst du differenzieren, also bei Amazon oder bei einem Marketplacehändler gekauft ;)
 
Thema Li-Ion bzw. Pol "Batterien":
Händler sofort MELDEN die diese Regelung mißachten.
Es besteht hier LEBENSGEFAHR. Auch wenn es 10.000 mal gut geht, möchte ich nicht der 10.001 sein.... .
Übrigens - mein S3 von der Tochter der T-Mobile hatte schon "damals" einen Aufkleber zwecks Li-ion-Akkus - glaube sogar beim I9000

Ich würde das sogar richtig melden - nicht nur den Händler.


Thema Anwalt:
Würde ich mir stark überlegen - die "Beweislast" ist schwierig.
Zu welcher Werkstatt hat er es den nun GENAU geschickt?
 
  • Danke
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Also ich weiß, dass beim S3 zwar kein gelbes Dreieck angezeigt wird, aber bei mir wird beim starten, wo das "Samsung Galaxy SIII GT-i9300" kommt, oben links in der Ecke ein kleines rotes Ausrufezeichen angezeigt.

Ich weiß aber nicht ob das nur bei Custom-ROM oder nur Kernel kommt, ich hab beides verändert.

Aber vielleicht hilft das ja. :)

Und beim S3 gibt es einen Thread, wo manche Kunden nach dem kaufen schon Root hatten, falls du bei Amazon über "WDCellular" gekauft hast, könntest du auch ein "wiederverpacktes" Handy erhalten haben, welches u.U. schon Root hatte.

MfG
ThatGangsta
 
Auch sowas muss geemeldet werden
 
Snake3 schrieb:
Auch sowas muss geemeldet werden

Und wem soll es gemeldet werden? Etwa dem Händler, der das Gerät zur Reklamation zurück erhalten hat und behauptet "du lieber Verbraucher bist Schuld". Der Aussage nach, dürfte keinen Händler mehr getraut werden und nach dem Kauf sollte jeder sofort sein Lieblingsstück auf eventuelle Manipulation durch den Händler überprüfen. :confused2::unsure:
 
Sind Akkus nicht auch ein Verschleißteil? Wenn der Hersteller da nicht grade ein Serienfehler zugibt, könnte dann auch immer noch falsche Bedienung unterstellt werden(anderes ladegerät oder was auch immer)
ich will dich ja nicht entmutigen aber...

Thema Auftragswerksstätten: Sind mir in meinen Berufsleben immer wieder durch exorbitante Reparaturpreise(zum Teil über NP) negativ aufgefallen, außer bei anerkannten Serienfehlern vom Hersteller dann bekamen diese Werkstätten meist eine Pauschale vom Hersteller.
 
Samsung gibt auf die Akkus 6 Monate Garantie.
 
Hallo flosch1980,

ist Dir nicht ähnliches widerfahren? Zwar beschrieben hattest Du etwas mit dem silbernen Rand und Displaydefekt, aber im Endeffekt gab es eine Reparatur auf Garantie. (Trotz des KNOX 0x1 Counters).

Abgesehen davon, dass ich an dem S4 wirklich nix geschraubt habe (weder root noch flash) ist es schon doppelt ärgerlich, dass ich dein Thred inkl. der Anleitung zum Rücksetzen des Counters (mind. die Zeilen mit Custom) nicht früher gelesen habe.

So wie ich es hier und in anderen Threds des Forums lese, handelt sich bei mir höchstwahrscheinlich auch um ein Hardwaredefekt (Akku) das wohl definitiv nix mit Flashen oder Rooten zu tun hat.

Daher ist es schon merkwürdig, dass sich der Händler bei mir weiterhin der Nacherfüllung weigert. Erst Recht weil es offiziell und in aller Munde ist, dass man vor dem Einsenden alles (bis auf KNOX) ;) wieder Rückgängig machen kann. :confused2:
 
Da musst dich irren. Mein Display war mal defekt aber weil mein s4 mir aus anderthalb Metern Höhe auf Pflastersteine gefallen ist und die Reparatur lief über meine Handyversicherung welche kein Knox o. ä. Interressiert.

Wenn du den Akku in Verdacht hast, dann investier dich einfach mal 20€ in einen neuen Akku. Ist immer noch besser wie sich mit dem Händler rum zu ärgern.

Sollte es nicht am Akku liegen, kannst den neuen ja immer noch wieder verkaufen.
 
Opps, Sorry, ja, da habe ich mich tatsächlich geirrt.
In dem Thred hattest du geschrieben
...Samsung Support angefragt und die Antwort bekommen, dass jegliche Garantieleistungen (egal ob Soft- oder Hardware) ausgeschlossen sind wenn der Knox Counter auf 1 steht.


Der ursprüngliche Beitrag von 08:50 Uhr wurde um 09:37 Uhr ergänzt:

flosch1980 schrieb:
...Wenn du den Akku in Verdacht hast, dann investier dich einfach mal 20€ in einen neuen Akku. Ist immer noch besser wie sich mit dem Händler rum zu ärgern.
Das Stimmt und deshalb habe ich mein S4 nun zurückgefordert.

Das mit dem KNOX, da scheint doch noch unterschiedliche Entscheidungen gegeben haben, ob Garantie oder keine. Offensichtlich ist der Status "Current Binary" und "System Status" wichtiger. (??)

Viel mehr interessiert mich immer noch die strittige Aussage: "Der Zeitraum einer Manipulation ist durch Fachkraft feststellbar". Denn bis jetzt habe ich gehört, dass es nicht geht. Wer hierzu etwas mehr Info hat... würde mich sehr freuen.
 
Spätere Rückmeldung was aus der 50€ Forderung geworden ist, wäre nett.
 
Vor der "Knox" Zeit, war es bei Samsung so, dass Hardwaredefekte, die nichts mit der Software zu tun hatten, z.b. lockerer USB Port, Displayprobleme usw, auch auf Garantie getauscht wurden.
Falls es ein softwareseitiges Problem war, hatte Samsung die Garantie verweigert, sobald die Binary nicht mehr "official" war.

Wie das jetzt mit Knox aussieht, kann ich leider nicht sagen. Denke aber, dass ein aufgeblähter Akku (was ja im Moment DAS Problem zu sein scheint), immernoch auf Garantie getauscht wird, da die Custom Firmware damit nichts zu tun hat.

Ich würde mich einfach mal an den Support Chat von Samsung wenden. Die sind meistens sehr kulant.
Ich hatte bei meinem S4 auf dem Akkudeckel einen Kratzer hinten im Muster unter dem Klarlack. Hab ein Foto und die Rechnung hingeschickt und hatte 3 Tage später einen neuen Akkudeckel im Briefkasten.
 
Den support chat habe ich schon kontaktiert. Die möchten verständlicherweise ebenfalls prüfen. Dazu müsste ich das Gerät zunächst vom Händler zurück haben. Das und mein schwer verdientes Geld befinden sich nämlich immer noch im Besitz des Händlers.

Dem bin ich wohl einer typischen hin halte Taktik zum Opfer gefallen. Alle bisherigen Briefe und Hinweise, sei es auf die Rechtsprechung oder auf den EU Beschluss stießen auf taube Ohren.
 
Nur mal so ein Vorschlag, kann nie schaden jemanden per Frist in Verzug zu setzen. Eine Rechtsbelehrung mit Hinweis auf diverse § ist nicht nötig, die kennen die schon. Es geht aber darum, dass dir der Händler auch darlegen muss, dass nur du die Manipulation vorgenommen haben kannst.

Lieber Händler, am xx.xx.xxxx sendete ich Ihnen im Rahmen der Gewährleistung das Gerät XYZ zwecks Beseitigung folgender Mängel zu: Akku bla bla bla...
Leider habe ich bis heute kein mängelfreies Gerät erhalten. Ihre bisherige verweigerung der Nachbesserung mit dem Hinweis auf eine unzulässige Softwaremanipulation kann ich nicht nachvollziehen. 1. befand sich das Gerät, als ich es zu Ihnen gesendet habe softwaretechnisch im selben Zustand, wie ich es von Ihnen erhalten habe, es wurde von mir nicht verändert. 2. müssten Sie mir gemäß Sachmängelhaftung darlegen, dass eine evtl. Manipulation in den Zeitraum nach Kauf des Gerätes fällt. Daher fordere ich Sie weiterhin auf, mir bis zum 30. November 2013 ein mängelfreies Galaxy S4 zukommen zu lassen. Desweiteren fordere ich Sie mit selber Frist auf, mir zu Unrecht erhobene Bearbeitungskosten i.H.v. XXXX zurück zu erstatten. Sollten Sie die Erfüllung weiterhin verweigern, werde ich mit o.g. Datum vom Kaufvertrag zurücktreten und den mir entstandenen Schaden ggf. gerichtlich geltend machen.
Mit freundlichn Grüßen,
Kontonummer nicht vergessen.
:)
 
Vielen herzlichen Dank. Meine Versuche u.A. mit gleich lautenden Text, sind bis jetzt stur abgewiesen worden. Leider nimmt sich der Händler nichts von an. Er streitet alles ab und behauptet weiterhin Felsenfest, er sei nicht verpflichtet im Rahmen der Gewährleistung das Gerät zu reparieren. da es eine unautorisierte Software aufweist.

Zwischen den Zeilen gelesen, klingt es nach: "Na, und?! Verklag mich doch!".

Der ursprüngliche Beitrag von 06:54 Uhr wurde um 07:05 Uhr ergänzt:

Bald sind 6 Monate um. Damit kehrt die Beweislast um. Das wissen die Händler sicherlich auch. ;)
 
Da du bereits fristgerecht reklamiert hast, spielen die sechs Monate hier keine Rolle mehr.

Aus Händlersicht sieht es allerdings folgendermaßen aus: Dieser hat in der Regel durch sein Warenhaltungssystem einen sehr guten Überblick, welches Gerät er wem verkauft hat, sei es ein überprüfter Rückläufer oder absolut neue Ware. Diese verfügt imho bei Sams. über ein Herstellersiegel, auf dem sogar steht, dass man die Ware nur akzeptieren soll, wenn ungebrochen.

Der Händler hätte nur einen winzigen Grund daran zu zweifeln, dass du verantwortlich für die Manipulation bist, wenn es sich um einen Rückläufer handeln würde.
Ansonsten ist es nach aller Regel ausgeschlossen, dass ein Galaxy ab Werk eine Custom Rom o.ä. verpasst bekommt - dies dürfte als Argumentation für den Händler, auch vor Gericht reichen.
Da du selbst nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kannst, dass irgend ein naseweisiger Kommilitone deiner Tochter das Teil verschlimmbessert haben könnte, hast du leider schlechte Karten.

Weiterhin kannst du aber auf eine genaueste Beschreibung der vorliegenden Probleme bestehen. Kernel-Name usw... Dazu nochmals versichern, dass Gerät war durch dich unverändert und auf die Möglichkeit eines Rückläufers hinweisen, samt bitte dahingehender Überprüfung. Vielleicht kommst du so noch zu einer Kulanzlösung.

Persönlich würde ich danach wahrscheinlich die Segel streichen :bored: und das Gerät zurückfordern.

Nebenbei, Akku-Probleme liegen auch häufig an verquerer Software, manchmal an der Ladehardware, selten am Akku selbst.

Gruß,
teekompressor
 
  • Danke
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Nochmals vielen Dank für Deinen Beitrag und damit für die beruhigende Worte.
Das hilft schon von jmd. eine gut erklärte Bestätigung zu lesen, dass man sich mit dem eigenen Fall - so wie er nun verlaufen ist - abzufinden. Auch wenn es mir unter die Haut geht.
Dieser hat in der Regel durch sein Warenhaltungssystem einen sehr guten Überblick, welches Gerät er wem verkauft hat....
Daran habe ich nicht gezweifelt.

Diese verfügt imho bei Sams. über ein Herstellersiegel, auf dem sogar steht, dass man die Ware nur akzeptieren soll, wenn ungebrochen.
Dies versichert mir auch der Händler und das es sich nur um Qualitätsgeprüfte Ware handelt.

Weiterhin kannst du aber auf eine genaueste Beschreibung der vorliegenden Probleme bestehen. Kernel-Name usw...
Hmmm.... Wo soll das hinführen?
Vielleicht erkläre ich kurz was ich getan habe:
Ich hatte vor dem Einsenden das Gerät einen Samsung update unterzogen um a) zu prüfen ob eventuell dann der Fehler weg ist (Leider erfolglos)
b) Hatte ich nach dem Update einen Blick auf die Geräteinfo geworfen. Dort stand nichts Ungewöhnliches drin, so dass ich auf eine "nicht autorisierte Software" aufmerksam werden könnte. Wäre es so, würde ich wahrscheinlich den Schritt einer Einsendung (vor einer Rücksetzung) nicht wagen ;) Mit meiner Tochter dann ein anderes Wörtchen sprechen. ;)
Das ich etwas übersehen habe.... ist nicht ausgeschlossen. Jedoch ist mir nicht im Traum eingefallen, dass dieses Gerät "geflasht" oder "gerootet" sein könnte.

Dazu nochmals versichern, dass Gerät war durch dich unverändert und auf die Möglichkeit eines Rückläufers hinweisen, samt bitte dahingehender Überprüfung.
Tja, auch dies habe ich bereits mehrfach getan. Der Händler wiederspricht dies mit obigen "Qualitätssiegel".

Vielleicht kommst du so noch zu einer Kulanzlösung.
Auch die habe ich dem Händler angeboten in dem ich Ihm meine Vermutung (und die der vielen User hier im Forum) der Fehlerquelle dargestellt habe. Dieser nahm den Tipp zunächst an und bot eine erneute "Kreuzprüfung", aber drohte gleichzeitig mit weiteren Kosten die ich dann zu tragen hätte, falls auch dieses mal fest steht "Der Fehler ist auf die Installation einer nicht autorisierter Software zurück zu führen".

Und bevor ich nicht 100% sicher bin ob überhaupt und zu welchem Zeitpunkt genau das Gerät manipuliert wurde, stehe ich wohl eher auf dem Verlierer-Posten. Auch wenn ich nicht Beweispflichtig bin.
So habe ich u.A. in etwa deinen Beitrag interpretiert. :)

Darüber hinaus habe ich (auf Anraten von einem Anwalt) das Gerät nun zum zweiten Mal (unter Vorbehalt der Rückforderung, versteht sich ;) ) zurückgefordert.
Der Händler hatte der Rücksendung bereits vor einer Woche zugestimmt. Das Gerät sehe ich nun seit etwa 4 Wochen nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
g-mac schrieb:
Hmmm.... Wo soll das hinführen?...

Ganz einfach, warum steht in der Bildschirmausgabe "Custom"?

Entweder der Händler benennt das "Custom" mit Namen (des Roms, Kernels, whatever), oder es besteht weiterhind der Verdacht, dass lediglich etwas bei einem regulären Update schiefgelaufen ist, oder die reguläre Software von Anfang an fehlerhaft war, sodass das Telefon seine eigene Software eben nicht als eigene interpretiert. Dann wäre er weiterhin zur Gewährleistung verpflichtet. Ich gebe zu, das ist sehr hypothetisch, aber hier wurde ja schon von etwas bugähnlichem berichtet. Vielleicht befragst du hier im Forum gezielt den freundlichen w-support Mitarbeiter, der dir sicherlich über deine IMEI per PN Auskunft zum Thema erteilt :). Sofern das Handy dort zur Reparatur war.
 
  • Danke
Reaktionen: g-mac
teekompressor schrieb:
. Vielleicht befragst du hier im Forum gezielt den freundlichen w-support Mitarbeiter, der dir sicherlich über deine IMEI per PN Auskunft zum Thema erteilt :). Sofern das Handy dort zur Reparatur war.

w-support Mitarbeiter?
Sorry, ich bin nicht ganz im Bilde. Bist du es? Oder wenn nicht, wer ist es?

Derzeit bin ich noch unterwegs, jedoch nach etwa 2 Stunden könnte ich auch mit Sicherheit sagen welche imei und bei welchem Dienstleister der Händler es überprüfen ließ. :) Jedenfalls ist der mir hier in forum noch nicht in den "Ohren" genommen ;)
 

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