ketwiesel
Dauer-User
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Hi,
Streitgespräch am Stammtisch ,wenn ich mir ein Handy kaufe (online) habe ich ja das 14 tätige Rückgaberecht,wenn in dieser Zeit das Handy einen defekt aufweist , muss man dann das Handy zur Reparatur einsenden oder greift das Rückgaberecht , wohl gemerkt in den ersten 14 Tagen.
Meiner Meinung nach ja
Gibs dazu auch ein Urteil /Gesetzesblatt
Streitgespräch am Stammtisch ,wenn ich mir ein Handy kaufe (online) habe ich ja das 14 tätige Rückgaberecht,wenn in dieser Zeit das Handy einen defekt aufweist , muss man dann das Handy zur Reparatur einsenden oder greift das Rückgaberecht , wohl gemerkt in den ersten 14 Tagen.
Meiner Meinung nach ja
Gibs dazu auch ein Urteil /Gesetzesblatt
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