Kurzfristiger Defekt - Gewährleistung oder Garantie?

  • 6 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Indroid

Indroid

Fortgeschrittenes Mitglied
11
Mein neues Smartphone war innerhalb von einer Woche defekt (lässt sich nicht mehr einschalten).

Mein Problem ist folgendes...
Der Händler (mobilebomber über eBay) möchte das Smartphone nicht zurück nehmen und mir auch kein Ersatzgerät zur Verfügung stellen.
Ich sollte es an ein Reparatur-Center (w-support) senden, um es Reparieren zu lassen. Gesagt, getan. Das Reparaturcenter hat keine Ersatzteile parat und bekommt die nächsten Wochen auch noch keine geliefert, da es sich um ein neueres Modell handelt (Samsung Galaxy S5 MINI). Der w-support würde mir das Gerät unrepariert zurück schicken, wenn ich das möchte.

Das nervt mich alles sehr.

Kann man davon ausgehen, dass das Gerät schon bei Erhalt einen Defekt hatte, sodass der Händler das Gerät zurücknehmen MUSS oder ist dies eindeutig ein Garantiefall?
Ich möchte doch nur ein funktionierendes Smartphone :-(

Falls es relevant sein sollte, kann ich gerne alle Nachrichten, die mit dem Händler ausgetauscht wurden, hier zitieren.
Der Händler mobilebomber ist echt unkooperativ.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Indroid,

wenn der Händler sich quer stellt, kannst du es auch noch über den Hersteller versuchen. Vielleicht ist der Hersteller etwas kooperativer.

Viele Grüße
Tina
 
Naja, der Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet sich deines Falles anzunehmen.

Tritt ihm auf die Füße
 
Mein neues Smartphone war innerhalb von einer Woche defekt

Bist du noch innerhalb der 2 Wochen gesetzlichen Widerrufsfrist? (bei Ebay Händlern teilweise auch länger)

Der ursprüngliche Beitrag von 10:13 Uhr wurde um 10:14 Uhr ergänzt:

@eisballer
Ohne Anwaltsschreiben wird das evtl schwer
 
Laut der Widerrufsbelehrung, die man immer Nach dem Kauf auf Ebay bekommt, habe ich einen Monat, d.H. ich versuche es jetzt damit.
Mal sehen, was er dazu meint.
 
Wer sich so unkooperativ anstellt, den muss man dann so dazu zwingen.
Klär das aber vorher ab, nihct, dass die dir noch einen Wertausgleich in Rechnung stellen, weil das Gerät in Gebrauch war
 
Notfalls Ebay mit ins Boot holen. Die helfen einem auch oft, wenn man mit den Verkäufern keine Einigung findet. ;-)

Viele Grüße
Tina

Indroid schrieb:
Laut der Widerrufsbelehrung, die man immer Nach dem Kauf auf Ebay bekommt, habe ich einen Monat, d.H. ich versuche es jetzt damit.
Mal sehen, was er dazu meint.
 

Ähnliche Themen

A
  • abccba97
Antworten
6
Aufrufe
1.445
thomaspan
thomaspan
G
  • G-Ultimate
Antworten
7
Aufrufe
2.505
G-Ultimate
G
sYx
Antworten
13
Aufrufe
5.601
Aminator
A
Zurück
Oben Unten