Kein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler? Handy 3mal zu Reparatur geschickt

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raziel95

Gast
Hallo ich habe am 20.1.2014 das Nokia Lumia 1020 gekauft in einem Handyshop/ An und Verkauf Shop. Am 3.7.2014 habe ich es zum W Support zur Reparatur geschickt. Das ist eine Handyreparaturfirma wohin man sein Gerät direkt hinschicken kann und es dann innerhalb einer Woche repariert und zurückgeschickt wird. Somit spart man sich den Weg über den Händler und die längere Wartezeit. Ich habe auch eine Kopie von der Fehlerbeschreibung und dem Lieferschein mit dem es zurückgesendet wurde und wo eben draufstand es wurde nach der Fehlerbeschreibung repariert. Es wurden damals Kamera, Akku und und Display gewechselt wovon ich leider kein extra Dokument habe ich weiß es halt nur auswendig. Vielleicht könnte ich W Support kontaktieren und die haben vielleicht noch das Dokument. Die Versandkosten könnte man normalerweise vom Händler zurückerstattet bekommen, aber ich hatte keine Lust extra zum Shop hinzufahren weil es ein weiter Weg ist und die Fahrtkosten die Versandkosten übersteigen würde und auf das ganze hinfaxen usw hatte ich halt keine Lust aber egal.

Dann bin ich halt in den Urlaub gefahren und hab gemerkt das man bei geringer Displayhelligkeit flecken unter dem Display erkennen kann und dass die Kamera Abends Fokusprobleme hat. Ich habe dann während des Urlaubs W Support geschrieben und mir wurde angeboten ich kann es kostenfrei einsenden und die schauen sich das an. An der Rückseite des Handys steht ja das Kameragehäuse weit hervor dort sind schon einige sichtbare Kratzer, aber nur am Gehäuse nicht an der Kameralinse und das Gehäuse hatte auch einige Macken. Dann habe ich es zum W Support geschickt und dort wurde es direkt zu Nokia weitergeleitet, weil sie nur bis zu einer bestimmten Summe ein Gerät reparieren dürfen, liegt er darüber wird es direkt zum Hersteller zur Reparatur geschickt. Auch diesmal habe ich von dem Lieferschein und der Fehlerbeschreibung eine Kopie angefertigt, aber von den Teilen die ausgewechselt wurden leider keine Kopie.

Als es dann zurück kam hab ich gesehen, dass das Display und Gehäuse komplett neu und ausgetauscht sind. Es sind halt nur noch die Gebrauchsspuren an dem Kameragehäuse vorhanden. Dann habe ich gemerkt und dem Kameraglas ist Staub und die Tasten vor allem die Laut Leiser Taste hat gar kein Druckpunkt man kann fast die ganze Taste sogar in der Mitte bis ins Gehäuse reindrücken. Das war vorher nicht so und man merkt sofort, dass die Tasten keinen Druckpunkt haben. Dann habe ich es diesmal wieder eingeschickt zur Reparatur weil ich dachte man kann das Gerät erst nach der 3. Reparatur zurückgeben. Habs dann wieder eingeschickt hab auch noch die Kopie vom Lieferschein und der Fehlerbeschreibung. Es wurde wieder direkt zu Nokia weitergeleitet, weil ja Nokia das Gehäuse ausgetauscht hat, nur diesmal stand dort es konnte kein Fehler festgestellt werden, hauptsache ich hab sogar ein Foto von dem Staub unter dem Kameraglas und das fühlt man sofort, dass die Tasten keinen Druckpunkt haben. Hab dann beim W Support angerufen die konnten mir wieder nur anbieten, dass sie es direkt zu Nokia weiterleiten.

Ich habe jetzt von allem eine Kopie und auch von der Rechnung, was auch nur ein Kassenbon ohne meinen Namen oder sonstwas nur der Artikel IMEI und Kaufpreis.
Laut BGB §433 habe ich mit den Händler ja einen Kaufvertrag abgeschlossen. Im BGB § 440 steht ja "...Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen...", also könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Laut §441 kann der Händler "Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern."

Ich bin nun zum ersten Mal zu meinem Händler gegangen hab ihm gesagt ich hab es 3 Mal zum W Support geschickt und ich habe auch extra das Gespräch auch auf dem Handy aufgenommen. Ist das eigentlich erlaubt Gespräche aufzunehmen? Aber egal also Der Händler hat gesagt "ich werde das Gerät nicht zurücknehmen schick es zum 4. Mal zu W Support. Ich schicke meine Geräte auch zum W Support." Ich habe ihm dann extra nochmal gefragt also ist es besser wenn ich es direkt zu W Support schicke anstatt es bei ihnen abzugeben und sie es zu W Support schicken. Der Händler meinte dann "Ja und die Versandkosten müssten sie auch selber übernehmen ich könnte es ihnen nicht zurückerstatten." Dann habe ich ihn auf das Bundesgesetzbuch aufmerksam gemacht, dass eine Nachbesserung ab der 2. Reparatur als fehlgeschlagen gilt und bei mir ist das ja schon die 3. Reparatur. Der Händler meinte dann "ja wenn das so ist nimm dir einen Anwalt und klag mich an". Ich habe ihn gefragt also können wir das nicht so klären, dass sie das Gerät zurücknehmen und mir einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten? Und er meinte "nein, auf jeden Fall nicht willst du das auch noch schriftlich haben?" daraufhin sagte ich ja und er meinte "ich schreibe deinem Anwalt dann zurück". Dann hab ich ihn gefragt also habe ich keinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler sondern nur gegenüber dem Hersteller über die Herstellergarantie und er meinte "Ja". Dann habe ich ihn wieder auf das BGB aufmerksam gemacht und habe ihm gesagt, aber z.B. bei Amazon steht ja in der AGB, dass man eine Rückerstattung oder die Minderung des Kaufpreises beantragen kann falls es in einer angemessenen Zeit nicht repariert werden kann. Dann meinte der Händler "Das glaube ich nicht sowas gibt es nicht". Ich habe dann eingesehen ein Gespräch ist sinnlos und bin rausgegangen. Das 4 Minuten lange Gespräch habe ich auf meinem Handy gespeichert. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe Von Reparatur bis Umtausch: Was tun, wenn die Ware defekt ist - teltarif.de News glaube ich eher, dass der Händler die ganze Zeit gelogen hat und nur günstig davonkommen wollte.

Ich wollte nun Fragen:,
1. Ist es schlimm wenn ich das Handy direkt 3 mal zum W Support geschickt habe ohne dem Händler bescheid zu sagen? Ich denke nicht oder vor allem weil der Händler mir selber gesagt hat, dass er es zum W Support auch schickt und ich soll es zum 4. Mal dorthin schicken.

2. Der Händler muss ja 2 mal Nachbessern können. Muss es der gleiche Fehler sein oder muss das Handy nach dem 2.mal Nachbessern auf jeden Fall funktionieren? Bei mir funktioniert es ja nach dem 3. Mal nicht vernünftig.

3. Der Händler meinte zu mir ich hätte keinerlei Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler sondern nur gegenüber dem Hersteller über die Herstellergarantie. Das ist doch nicht wahr oder? Ich muss ja mindestens 12 Monate Gewährleistung beim Händler haben und die erste Reparatur fand ja innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf statt, also kann der Verkäufer nicht sagen ich soll ihm Beweisen, dass der defekt schon beim Kauf bestand?

4. Der Händler meinte wenn ich das Gerät bei ihm zur Reparatur abgebe, dann würde er es auch zu W Support schicken und ich müsste ihm die Versandkosten auch noch zurückerstatten. Das kann doch nur eine Lüge sein? Ich soll dem Verkäufer die Versandkosten erstatten?

5. Der Verkäufer meinte er wird das Gerät nicht zurücknehmen ich soll doch einen Anwalt nehmen und klagen. Glaubt ihr bei einer Klage könnte ich diese gewinnen? Oder wird dann vom Richter gesagt, dass Handy hat paar Kratzer am Kameragehäuse und der Verkäufer muss es nicht annehmen wenn es am Gehäuse Gebrauchsspuren hat? Das Kameragehäuse gibt es für 25€ ich wäre damit einverstanden wenn der Händler mit dem Preis dementsprechend runtergeht.
 

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