Huawei Mate 10 Pro Garantie

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T

TP2424

Gast
Hallo,
ein Bekannter hatte über Ebay ein Huawei Mate 10 Pro bei einem kleinen gewerblichen Verkäufer (Händler) gekauft. Dieser hat auch schon ca. 15000 Bewertungen.
Jetzt kam die Rechnung und er fragt sich ob er damit überhaupt Garantie bei Huawei erhält.
Auf der Rechnung steht nur sein Name, Adresse, Rechnungsnummer ist das Datum vom Verkaufstag eingetragen, z. B. Rechnungsnummer 2018-02-02...An- und Verkauf xxxx und die Adresse. Auch das Datum ist auf der Rechnung. Aber es steht kein Handelsregister Eintrag oder Ähnliches drauf, also keine Steuernummer vom Kleinunternehmen.
Unten steht noch: Bei diesem Artikel kein Ausweis der Mehrwertsteuer gemäß Differenzbesteuerung.
Teils sind Rechtschreibfehler drin.
Handy war in Ordnung und versiegelt. IMEI vom Handy steht auch auf der Rechnung. Ist auch ein deutsches Gerät für den deutschen Markt und bei einem deutschen Händler gekauft worden.
Irritierend ist, dass die Steuernummer des Händlers fehlt...


Erhält man mit so einer Rechnung überhaupt Garantie?
Danke
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Den Händler anschreiben und eine korrekte, versteuerbare Rechnung ausstellen lassen. Es gibt Ebay-Händler, die schicken bei Privatkunden nur halbgare Rechnungen raus, weil se es nicht für nötig halten. Ich glaub solche Rechnungen, wo alle Daten draufstehen, sind nur bei gewerblichen Kunden Pflicht.
 
Da ist er sich eben auch nicht sicher, ob er überhaupt Garantie erhalten würde mit so einer Rechnung, vor allem sieht das so "unprofessionell" aus. So eine Rechnung ohne Steuernummer könnte theoretisch ja "jeder" schreiben.
 
Hallo,

die Herstellergarantien treten ja ab Zeitpunkt des Erstverkaufs des Gerätes in Kraft. Die erhaltenen Rechnung deutet jedoch sehr auf ein Handel bei einem gewerblichen Wiederverkäufer hin. Insbesondere der Hinweis, dass die MwSt. nicht ausgewiesen wird gemäß Differenzbesteuerung. Die Differenzbesteuerung ist ja eine besondere steuerliche Regelung beim Gebrauchtwarenhandel. Die Hersteller werden daher diesen Kaufbeleg oder das Kaufdatum nicht als Nachweis für den Erstverkauf gelten lassen.

Viele Grüße
Andreas
 
  • Danke
Reaktionen: Nufan
Danke W-Support. Ich habe mich jetzt entschieden, das Gerät zurückzuschicken im Rahmen der gesetzl. Widerrufsfrist.
 

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