Herstellergarantie nach Displaytausch?

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SvenAusPirna

SvenAusPirna

Enthusiast
5.801
Eine Bekannte hat ihr Samsung S20 FE fallen lassen und es Entstand dabei ein Displayschaden.

In einer kleinen Handywerkstatt vor Ort, hat sie ein neues Display einbauen lassen.


Hat so ein Schaden und die darauf erfolgte Reparatur ein Einfluss auf die Herstellergarantie?

Also wenn jetzt zb das Handy in nächster Zeit Probleme macht, kann Samsung dann Sagen, dass Display wurde nicht bei uns gewechselt..blabla..nichts mehr mit Garantie?
 
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SvenAusPirna schrieb:
at so ein Schaden und die darauf erfolgte Reparatur ein Einfluss auf die Herstellergarantie?
Ja, teilweise....es kommt darauf an, ob das ein Samsung zertifizierte Reparatur war oder nicht.
Bzw. ob es ein Fachbetrieb war der über das nötige Knowhow verfügt, auch ohne Verifizierung.
SvenAusPirna schrieb:
dann Sagen, dass Display wurde nicht bei uns gewechselt..blabla..nichts mehr mit Garantie?
Muss nicht sein, es kommt auf die Umstände darauf an.
Außerdem übernimmt ja der die Gewährleistung bis zu einem gewissen Punkt derjenige, der das Display ausgetauscht hat, sollten dadurch Kollateralschaden entstanden sein.

VG
 
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Dein Vertragspartner ist erst einmal grundsätzlich der Verkäufer. - Er besitzt das Recht auf Nachbesserung.
Und nur er entscheidet, wie es weiter geht.

Das deutsche Gewährleistungsrecht im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erfordert diese Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer, nicht mit dem Hersteller.
Die Garantie ist eine Zusatzvereinbarung, die frei ausgestaltet werden kann und nicht im Gesetzbuch verankert ist. Sie kann die verschiedensten Inhalte aufweisen. Daher ist jede Garantieerklärung vom Kunden genau zu lesen, damit dieser weiß, welche zusätzlichen Rechte er hat.
In vielen Fällen handelt es sich um Haltbarkeitsgarantien oder Beschaffenheitsgarantien.

-
 
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@HerrDoctorPhone so ist es richtig und darauf kann der Hersteller auch bestehen. Habe ich bei Google noch nicht erlebt. Das letzte Mal informierte man mich das ich das Gerät zum Verkäufer geben könnte. Ich hatte dann geantwortet das ich mehr Vertrauen zu Google habe und es bei Google selbst bzw über Google schneller gehen würde. Daraufhin bekam ich die Unterlagen zugesendet und ein paar Tage später auch das neue Smartphone
 
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Eben, mir ist Gewährleistung viel wichtiger als eine fadenscheinige Garantie, die ich unter Umständen nicht mal besitze.
Die ist absolut kostenlos für mich, sogar die Straba oder das "Taxi" wird mir zum Versender erstattet wenn es sein muss, beim Hersteller nicht, auch wandeln kann ich nichts. Aber das wissen die wenigsten
Garantie ist mehr oder weniger eine Kulanz des Herstellers, nach der Gewährleistung.
Außerdem, schneller geht es nicht, denn wenn der Hersteller NICHT repariert oder die "Garantie" ablehnt, ich keinen Ersatz oder Wandlung in Anspruch nehmen kann.

BWL Grundkurs, sollte man Wissen.

VG
 
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@HerrDoctorPhone

Unnotig schwierig formuliert das ganze von dir. Desweiteren ist der Spruch am Ende mit dem bwl total unnötig und fehl am Platz. Wenn du zu Mediamarkt dein Smartphone bringst wird in den meisten Fällen dieses einfach zum Hersteller gesendet. In dem Fall nimmt einfach der Verkäufer die garantie in Anspruch.

Weiter erwähnst du wohl bewusst nicht die Beweislastumkehr

Hinsichtlich der Beweislast verhält es sich so, dass den Kunden innerhalb der ersten sechs Monate seit dem Kauf keine Beweislast trifft. Das bedeutet, der Verkäufer muss nachweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war. Nach sechs Monaten trifft den Kunden die volle Beweislast.
 
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Sonic-2k- schrieb:
@HerrDoctorPhone

Unnotig schwierig formuliert das ganze von dir. Desweiteren ist der Spruch am Ende mit dem bwl total unnötig und fehl am Platz. Wenn du zu Mediamarkt dein Smartphone bringst wird in den meisten Fällen dieses einfach zum Hersteller gesendet. In dem Fall nimmt einfach der Verkäufer die garantie in Anspruch.
Wie soll es auch anders gehen?

Bei Amazon ist es sogar so, dass die einen in der Regel immer nach den 1-3 Monaten an den Hersteller verweisen. Ich weiß nicht, wie es jetzt ist, aber, vor einiger Zeit tauchten die Bestellungen gar nicht mehr in der Bestellverwaltung als Bestellungen auf, die zurück geschickt werden konnten.

Beim Media Markt wurde mir auch schon mal gesagt, dass die Logitech-Geräte immer direkt an Logitech zurück gehen.
 
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@chk142

Indem der Händler selbst eine Firma beauftragt für die Reparatur. Apple gibt als Beispiel nur 1 Jahr Garantie und somit muss nach einem Jahr der Händler selbst einen Dienstleister suchen, der den Schaden behebt.
 
Sonic-2k- schrieb:
Hinsichtlich der Beweislast verhält es sich so, dass den Kunden innerhalb der ersten sechs Monate seit dem Kauf keine Beweislast trifft. Das bedeutet, der Verkäufer muss nachweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war. Nach sechs Monaten trifft den Kunden die volle Beweislast.
Sonic-2k- schrieb:
Unnotig schwierig formuliert das ganze von dir. Desweiteren ist der Spruch am Ende mit dem bwl total unnötig und fehl am Platz.
Sicher, ich bin auch ein schwieriger Mensch :)
Fehl am Platz? Warum denn? Kennst DU DEINE Rechte als Verbraucher nicht?
Jeder Käufer sollte SEINE Rechte kennen, oder willst du das allen absprechen?
Sonic-2k- schrieb:
In dem Fall nimmt einfach der Verkäufer die garantie in Anspruch.
DAS ist falsch.
Händler untereinander haben keine Garantie, nicht gewußt? 😮

Wegen der Beweisumkehr, warum soll ich das erwähnen? Ach ja, ist ja fehl am Platz nach deiner Definition.
Mal abgesehen davon, warum soll man bei einem verschlossenen Gerät was beweisen? Außerdem, das Ändert sich sowieso ab nächsten Jahr auf 1 Jahr.

Nun, das ist alles Haarspalterei, wir bewegen uns hier im OT und hat mit dem Display hier im ganzen ja nichts zu tun, ich habe es oben erwähnt, da der TE ein paar kleine Fauxpas gemacht hat, darauf soll man sich hier nicht aufhängen.

Das bedarf jetzt hier keiner weiteren Diskussion, da OT und obendrein bin ich kein Jurist.
Ich bin Konsument, und ich weiß im Gegensatz zu anderen Usern, was MEINE Rechte sind und wie ich sie einfordere, sei es Amazon, MM oder Saturn, whatever.....

Für mich ist die Diskussion hier darüber beendet.

VG
DOC
 
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@HerrDoctorPhone was wäre denn dann in deinen Augen für mich der richtige Weg? Bliebe ja nur o2, sehe ich das richtig?
 
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Ja.
Die Gründe hat @primetime hier niedergeschrieben. Display gerissen trotz Hülle
Beim Hersteller kannst du nicht wandeln sollte er es nicht reparieren, beim Händler schon.
Das verstehen viele nicht, ist aber einfacher.

VG
 
Generell hast Du bei Gewährleistung einen Rechtsanspruch gegenüber dem Verkäufer zunächst auf kostenlose Reparatur oder Austausch des Gerätes. Da der Kauf noch keine 6 Monate her ist, gilt zudem für Dich als Verbraucher die Beweislastumkehr, also der Verkäufer muss nachweisen, dass das Gerät nicht schon bei Übergabe an Dich einen Mangel hatte.

Bei Inanspruchnahme der Garantie seitens Google gelten die von Google verfassen Garantiebedingungen (die kannst Du bei Google nachlesen). Eine Beweislastumkehr gibt es nicht.

Einfach wird es sicherlich auch bei Inanspruchnahme der Gewährleistung nicht werden, da das Gerät auf Deinen Fotos so aussieht, als hättest Du es an der Ecke selbst beschädigt, wodurch das Display gerissen ist. Das wird der Verkäufer unter Umständen auch behaupten, da es auch bisher keine Berichte über fehlerhafte Chargen von Google gibt, bei denen Displayschäden vorkommen. Im Extremfall müsstest Du den Verkäufer verklagen und auf die Entscheidung eines Gerichtes hoffen.

Letztendlich würde ich erst einmal den Gewährleistungsweg gehen, bestimmt aber freundlich auftreten, Deine Kenntnis der Rechtslage verdeutlichen und auf eine kulante Auslegung hoffen.

Klappt das nicht, kannst Du trotzdem noch versuchen, über Google im Rahmen der Garantie auf eine kulante Lösung hinzuwirken.

Wünsche Dir viel Erfolg.
 
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HerrDoctorPhone schrieb:
Dein Vertragspartner ist erst einmal grundsätzlich der Verkäufer. - Er besitzt das Recht auf Nachbesserung.
Und nur er entscheidet, wie es weiter geht.
Die Gewährleistung ist im BGB beschreiben dort heißt es im § 437 das der Käufer die Nacherfüllung nach §439 verlangen kann, das bedeutet die Wahlfreiheit zwischen der Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Beseitigung des Mangels, wobei in den ersten 6 Monaten nach Kauf der Verkäufer nachweisen muss das der Schaden durch unsachgemäße Benutzung entstand.

Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich, die Garantie ist eine unbedingt zu erbringende Leistung die mir beliebigen Einschränkungen versehen werden kann und auf einer freiwilligen Vereinbarung beruht. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit der Sache beim Kauf.

Die Inanspruchnahme der Garantie führt nicht zum erlöschen der Gewährleistungsansprüche und umgekehrt.
Das der Vertragspartner beim Kauf allein der Verkäufer ist ist korrekt. Das nur der Verkäufer entscheidet Wie es weiter geht ist falsch, der Kunde entscheidet im Falle der Gewährleistung ob er eine Nachbesserung der Sache möchte oder er eine mangelfreie Sache erhalten will.
 
wuno schrieb:
Wie es weiter geht ist falsch, der Kunde entscheidet im Falle
Richtig.
Anzufügen, der Verkäufer/Versender kann dir auch das Geld einfach zurückgeben, wenn er keine Ware mehr hat, oder dir ein anderes Gerät geben.
Insofern entscheiden beide, auf Haarspalterei sollte man jetzt nicht eingehen.

Nur soviel, man hält sich an den Verkäufer, nicht am Hersteller, den der gibt dir das Geld zurück oder nimmt die Ware zurück.

Past and Copy sollte man jetzt vermeiden, in 2 Wochen ändert sich die Rechtslage.
DOC
 
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Dieses Wirrwarr um Garantie und Gewährleistungen haben ehrlich gesagt auch die Hersteller selbst erzeugt.

Beispiel: Logitech gibt auf seinen Produktseiten folgendes an:
ZWEI JAHRE GARANTIE
2 Jahre eingeschränkte Hardware-Garantie.

Klickt man darunter auf "Weitere Infos", wird man auf die Seiten mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen verwiesen, und dort steht dann unter der Rubrik "Eingeschränkte Hardwaregarantie" folgendes:
GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM
In der EU sind Gewährleistungsfristen von weniger als zwei Jahren auf zwei Jahre zu verlängern.

Und, zu guter Letzt frage ich mich, wie Apple da gesetzeskonform nur 1 Jahr einräumt. So wie ich das jetzt verstehe, ist das gesetzeswidrig.
 
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chk142 schrieb:
wie Apple da gesetzeskonform nur 1 Jahr einräumt.
Da ist er wieder, der Denkfehler.
Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, nicht Gesetzeswiedrig..
 
Was räumt Apple denn dann ein? Dass sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf die Reparatur in einem Gewährleistungsfall übernehmen?

Ehrlich gesagt finde ich das eine ziemliche Frechheit, wenn man sich so aus der Verantwortung stiehlt, und den Händler in der Bringschuld lässt. Und, es zeugt auch von wenig Qualitätsbewusstsein, wenn man sagt "Ach... nach einem Jahr kann das auch jede Hinterhof-Reparaturwerkstatt...". Aber, gut, ich bin von Apple nun auch so einiges gewohnt.
 
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Du hast Logitech geschrieben, die haben in ihrem Land unterschiedliche Gewährleistungen und Garantien.
In der EU müssen sie 2 Jahre geben, das ist bei uns normal, in Amiland ist das weniger wenn man bei denen regulär kauft.

Was du mit Apple meinst, versteh ich grad nicht.
Wenn sie hier verkaufen, müssen sie 2 Jahre Gewährleistung bieten und auch innerhalb der Frist auch reparieren, im nächsten Jahr sogar bis 30 Monate ab kauf.
Garantien sind freiwillig, unterliegen keinem Gesetz.

Garantie ist nur ein Wort.
Garantiere ich dir :p
 
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