Gewährleistungsverweigerung wegen Software-Modifikation?

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Moin, ich habe ein Note 8 zum Geburtstag bekommen u d wollte es gerne rooten.
Mein S2 plus habe ich auch gerootet und freue mich über die zusatzfunkzionen und vor allem die Sicherheit.

Das das note neu ist, habe ich Hemmungen es zu rooten. Wie genau sieht es mit der Garantie und Gewehrleistung aus?

Wo ist das in Gesetz verankert?
 
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Du kannst den Thread sowohl nach "Gewährleistung" als auch nach "Garantie" durchsuchen und bekommst ausführlich Antwort auf deine Frage.
 
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Und deswegen auch hierher verschoben. ;)
 
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  • Danke
Reaktionen: jna
Guten Morgen allerseits

Ich werde heute endlich mein LG G3 erhalten :D Nun bin ich mir am überlegen ob ich das Teil rooten soll. Wie siehts mit der Garantie aus? Habe mir zum Handy eine Versicherung gekauft, was bedeutet: wenn mir das Gerät auf den Boden/ins Wasser fällt wird die Reperatur bezahlt. Wenn ich jetzt das Handy roote und mir dann der Bildschirm zerspringt oder was auch immer, habe ich noch Anspruch auf Garantie?

Mit freundlichen Grüssen
 
Da würde ich mir die Bedingungen von der Versicherung durchlesen.
 
Hallo,

Root stellt eine nicht sachgemäße Verwendung des Gerätes dar und wenn diese nachgewiesen werden kann, wird LG die Garantie ablehnen. Davon gab es ja auch schon Fälle. Etwas anders sieht es mit der Gewährleistung aus.

Aber für diese allgemeine Diskussion haben wir inzwischen ein ganzes Unterforum. ich verschiebe den Thread daher entsprechend.

Viele Grüße
Handymeister
 
  • Danke
Reaktionen: TSC Yoda
In den Bedingungen steht unter anderem das:
Was ist nicht versichert?

Schäden infolge von allmählicher Einwirkung von Temperatur und Witterungseinflüssen;
Schäden infolge von Abnützung, Verschleiss oder mangelhafter Verpackung;
Schäden infolge von Zerkratzen, Absplittern oder Lackschäden;
Schäden infolge von Reinigungs- und Reparaturarbeiten oder Bearbeitung der versicherten Sache;
Schäden infolge von Veruntreuung oder Unterschlagung;
Schäden infolge von Beschlagnahmung, Wegnahme, Beschädigung oder Vernichtung durch staatliche Organe; Diebstahl (einfacher Diebstahl, Beraubung und Einbruchdiebstahl).
Versichert sind die plötzlichen, unvorhergesehenen Beschädigungen von aussen.

So wie ich das verstehe wird diese Garantie nicht erlischen sobald ich roote, sehe ich das richtig?

Hier noch der Link um nachzulesen:
Handy- und Tabletversicherung: Das Wichtigste in Kürze

Dankeschön
 
Denke ich auch.
 
Vorsicht: unter "Bearbeitung der versicherten Sache" kann sich der Eingriff von Root verbergen.

Es ist generell schon seit den Anfängen der Android-Historie bekannt, dass das Rooten und/oder das Installieren von Custom-Roms Probleme mit Garantiereparaturen nach sich zieht!
Besonders bei Geräten mit hohen Preisen kann das fatal enden...



Gruß
Markus
 
Hmm okay, ist es jedoch möglich den Root rückgängig zu machen? Sprich rooten bis iwas kaputt ist, alles zurücksetzen, Root weg -> Garantie zählt noch?
 
Das kommt generell auf zwei Faktoren an:

-lässt sich das Gerät nach Eintreten des Defektes noch "entrooten"/mit der originalen Firmwareversion versehen
-kann man das Gerät so zurücksetzen, dass es keine Hinweise auf Root/Unlock mehr gibt (KNOX, "Relocked"-Anzeige...)

Da das je nach Gerät stark variiert und ich das G3 nicht habe, muss das ein Anderer beantworten...



Gruß
Markus
 
otti17 schrieb:
Achtung: Die Prozedur, welche im Nachfolgenden beschrieben wird, lässt sehr wahrscheinlich den Garantieanspruch deines Smartphones nichtig werden (obwohl es da schon andere Erfahrungen gibt).
Hallo , Kann dazu jemand was sagen ? ich hab das Handy mit 12 monaten gewährleistung erworben und darauf möchte ich ungerne verzichten.
 
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Huch das ging schnell danke Katy :thumbup:. Ja ich kenne den groben unterschied aber ich dachte ich kann ja noch einmal fragen.

Also würden ROOTEN UND CYANOGENMOD so wie ich das jetzt aus dem Artikel rauslese kein problem darstellen :confused2:
 
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Seit wann haben technische Möglichkeiten etwas mit rechtlichen Dingen zu tun?

Natürlich kannst Du den Bootloader Deines Gerätes entsperren und dann Root-Account Deines Gerätes aktivieren wenn Dir danach ist und Du die Fähigkeiten dazu besitzt.

Ob Du dafür eventuell auf irgendwelche Ansprüche verzichten willst, musst Du schon mit Dir selbst ausmachen. Mal abgesehen davon, dass die gesetzlich geregelte Gewährleistung für Konsumenten schon seit langem 6 Monate "unbedingt" sowie weitere 18 Monate "bedingt" gilt.
 
  • Danke
Reaktionen: Andy
So ist es. Bei manchen Herstellern ist es halt so, dass wenn man den Unlockcode für den Bootloader anfordert z.b. bei HTC, dass man dadurch freiwillig auf die Garantie (!) verzichtet. Ob dies bei Huawei auch so ist, müsste man erst erörtern.
Ansprüche auf die Gewährleistung kann man nicht verlieren, da diese wie gesagt gesetzlich geregelt sind. Wenn du jedoch durch das Einspielen einer falschen Software oder eines anderen Kernels (und z.b. durch Übertaktung das Gerät außerhalb seinen normalen Spezifikationen läuft) physisch zerstörst, greift hierbei die Gewährleistung sowieso nicht (Eigenverschuldern blablabla usw.).
 
Geht die Garantie nicht verloren wenn man den Root-Account aktiviert?
 
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Die meisten Hersteller schließen die Garantie bei "unsachgemäßer Behandlung" aus. Dazu gehört i.d.R. eben auch Root.
Damit hast Du unbegrenzte Rechte und Möglichkeiten und eben auch die, die Hardware zu beschädigen, z.B. durch das Übertakten des Prozessors etc.
In den ersten 6 Monaten gilt zwar die Beweislastumkehr (Hersteller muss beweisen das der Fehler nicht schon vorhanden war.), die aber mit dem Rooten hinfällig ist.

Wenn Dich das Thema interessiert, findest Du in diesem Unterforum bereits etliche Threads dazu.
 
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