A
Andromepat
Fortgeschrittenes Mitglied
- 7
Damit wir mal auf einen grünen Zweig zu dem Thema kommen: Hast du nen handfesten Beleg dazu? Denn meine Kenntnisse zur EMV decken sich damit nicht (kenne die Verfahren für Zulassung von PCs; leider hat mein Lehrstuhl das Skript aus dem Netz fenommen, hätte es gern verlinkt).HTCDesire schrieb:Damit dürfte dann auch schlüssig sein, dass durch nicht gemäß des Benutzerhandbuchs vorgenommenen Änderungen der Firmware jegliche Ansprüche gegenüber Samsung oder dem Händler erloschen sind.
Zudem, das noch am Rande, erlischt auch die Zulassung, dass das Telefon im Netz überhaupt betrieben werden darf.
Und dem Vergleich zu meinem Laptop, der mit Win7 geliefert wird und dem ich Linux verpasse, muss jedes Argument standhalten. Alternativ: Nennt mir hieb- und stichfest die Unterschiede, damit dieser Vergleich obsolet wird.
(btw, auch von Samsung, vllt werd ich mal den Wortlaut der Garantien vergleichen)