Gewährleistungsverweigerung wegen Software-Modifikation?

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HTCDesire schrieb:
Damit dürfte dann auch schlüssig sein, dass durch nicht gemäß des Benutzerhandbuchs vorgenommenen Änderungen der Firmware jegliche Ansprüche gegenüber Samsung oder dem Händler erloschen sind.
Zudem, das noch am Rande, erlischt auch die Zulassung, dass das Telefon im Netz überhaupt betrieben werden darf.
Damit wir mal auf einen grünen Zweig zu dem Thema kommen: Hast du nen handfesten Beleg dazu? Denn meine Kenntnisse zur EMV decken sich damit nicht (kenne die Verfahren für Zulassung von PCs; leider hat mein Lehrstuhl das Skript aus dem Netz fenommen, hätte es gern verlinkt).

Und dem Vergleich zu meinem Laptop, der mit Win7 geliefert wird und dem ich Linux verpasse, muss jedes Argument standhalten. Alternativ: Nennt mir hieb- und stichfest die Unterschiede, damit dieser Vergleich obsolet wird.

(btw, auch von Samsung, vllt werd ich mal den Wortlaut der Garantien vergleichen)
 
hombrew auf der Wii um eigene Programme oder sicherheitskopien abzuspielen: Garantieverlust. Bei einem Laptop wird kein Wort über das Betriebssystem gesagt... Samsung erwähnt dies explizit... der Vergleich hinkt stark... denn ubertaktes du die CPU und raucht diese ab, gibts auch keine Garantie. Ati hatte das über takten der Grafikkarte erst durch einen unlock in der Software zugelassen... geduldet? Klar! Aber für eventuelle Schäden kommt natürlich auch niemand auf...

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Snake3 schrieb:
Debkt doch mal weiter.
Keine Lust immer alles vorzukauen
Samsung koennte den Bootloader locken - tun sie nicht.
Sie koennten das resetten deaktivieren usw.
Sie tun es nicht. Einfach darueber .al nachdenken - und laenger als 10 Min Danke.

Äh. Samsung hat dad resetten des Counters mit einem neuen Bootloader deaktiviert. Es flashed sich nur jeden den alten, damit der Counter Reset per Jig funktioniert. ;)

Geweaselt mit meinem S2. Easy.
 
ChR6s schrieb:
hombrew auf der Wii um eigene Programme oder sicherheitskopien abzuspielen: Garantieverlust.
Kenn ich mich nicht aus, muss die dafür gechipt werden? (HW-Eingriff)
Bei einem Laptop wird kein Wort über das Betriebssystem gesagt... Samsung erwähnt dies explizit... der Vergleich hinkt stark...
Falls du dich auf den Passus von S10 der Anleitung beziehst, der ist, naja, ziemlich frei formuliert.
denn ubertaktes du die CPU (...)
Hardware-Modifikation, hat mit anderem OS nichts zu tun; Overclock erfordert anderen Kernel, aber gewiss nicht umgekehrt.
 
Nein reines aufspielen anderer Software.... nicht mal annähernd so "hart" wie das flashen des Smartphones... ;) und führt dennoch zum Verlust der Garantie.

Das über takten zog ich nur heran, weil die Hersteller es ERLAUBEN auf Gefahr des Kunden... Samsung hat das zurücksetzen des Counters auch unterbunden -> ist doch eindeutig, dass Samsung genau das flashen nicht lizensierter Software unterbinden möchte zu mindestens dass Fehler durch diese Software auf Garantie läuft.


Anders gefragt: bist du gewillt Fehler, die durch falsche Software auftreten können, auf deine Kosten auszubügeln? Ich denke nicht.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
 
Andromepat schrieb:
...... Denn meine Kenntnisse zur EMV decken sich damit nicht (kenne die Verfahren für Zulassung von PCs; leider hat mein Lehrstuhl das Skript aus dem Netz fenommen, hätte es gern verlinkt).

Und dem Vergleich zu meinem Laptop, der mit Win7 geliefert wird und dem ich Linux verpasse, muss jedes Argument standhalten. Alternativ: Nennt mir hieb- und stichfest die Unterschiede, damit dieser Vergleich obsolet wird.

(btw, auch von Samsung, vllt werd ich mal den Wortlaut der Garantien vergleichen)
Es geht nicht (nur) um EMV, sondern um die Zulassung generell. Gefunden habe ich das hier:
Handys gelten als Funkanlagen, und müssen daher bestimmten Bedingungen entsprechen. Genau gesagt muß jede Funkanlage vor Inbetriebnahme genehmigt werden. Bei einer Veränderung muß diese neu genehmigt werden.
Handys sind nun vom Hersteller Bauart geprüft, das heißt die Hersteller haben eine generelle Zulassung für alle baugleichen Geräte. Aber genau das ist der Knackpunkt. Wird das Handy verändert, erlischt diese Zulassung. Also darf man mit Handys im Prinzip machen was man will, nur wenn man die Technik verändert, darf man es anschließend nicht mehr benutzen. Strenggenommen gilt das sogar, wenn man andere LEDs einlötet. Derartige Veränderungen werden aber wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt.
Bei der Software ist das nicht so einfach. Auch diese ist entsprechend geprüft. Also muß auch diese zugelassen sein. Und da die Software direkt in die Funktechnischen Eigenschaften des Handys eingreift, wird das recht streng gesehen, wenn man erwischt wird. Daher ist nur die Originalsoftware des Herstellers oder Netzbetreibers zulässig, die eine entsprechende Zulassung hat. Keine selbstgeschriebenen Hacks etc.


Wer nahezu wahllos irgendwelche Firmwares, Modems usw. flasht, geht nicht nur das Risiko ein, dass er eine "nicht zugelassene Funkanlage" in Betrieb nimmt, nein, er weiß nicht einmal, wie sich der SAR-Wert verändert, wie stark das Handy strahlt und die Gehirnwindungen erhitzt und das Eiweiß in den Augen gerinnen lässt. Das mag zwar Panikmache sein, aber man weiß es wirklich nicht. Und wenn das modifizierte Handy dann auch noch das Mobilfunknetz stört, kann es dazu noch sehr teuer werden.

Hieb- und stichfeste Unterschiede zwischen einem Laptop und einem Handy zu nennen, das erspare ich mir. Die sollten offensichtlich sein, es sei denn, siehe einen Absatz oben!:smile:

Ob, wie du verlangst, "von Samsung" du hier eine Antwort bekommst, um die Garantien zu vergleichen, bezweifle ich schon anhand der laienhaften Formulierung, Garantien vergleichen zu wollen.

 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant. Das wurde analog bedeuten, dass der Einsatz von alternativen WLAN-AP-ROMs (zB DD-WRT) auch illegal ist.
Ich glaube, ich brauche nen Fachmann dafür oder noch mehr Google-Stunden. :D

Add: Die Garantiebedingungen für NBs sind natürlich vollkommen anders formuliert, da ist also nichts abzuleiten.

@HTCDesire: Wäre mir von Beginn an bewusst gewesen, dass sich in diesem Forum keine Laien aufhalten, hätte ich natürlich mein geschliffenstes Akademikerdeutsch verwandt. Ich werde dies bei allen weiteren Abhandlungen beachten. Man möge über meine laienhaften Formulierungen der Vergangenheit hinwegsehen. :thumbdn:

[/sarcasm]
Meinen Post nochmal lesen, drüber nachdenken. Naja, ich bin raus, der Thread trieft nur vor Unwissen und scheinbar bin ich der einzige, der sich das eingesteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, wollte mal kurz eine Meldung hier rein schmeißen, bläht sich ja langsam auf der Thread hier.

Habe mein SGS2 letzte Woche wegen eines Defektes des Lautsprechers reparieren lassen müssen.

Vorher hatte ich die XWKK5 inkl. CWM installiert, Binary Counter stand auf 6.

Vor dem einschicken an eine bekannte Samsung Partnerwerkstatt: originale XWLA4 per Odin aufgespielt, Old Bootloader, mit USB JIG Counter Reset, neuen Bootloader installiert, nochmal sicherheitshalbar FullWipe durchgeführt.

Als der Thread eröffnet wurde, hatte ich gerade mein SGS2 verschickt und mir wurde kurz mulmig, beim lesen hier.

Letztlich ist das Gerät repariert zurück gekommen und es stand der Satz im Reparaturbericht: Das Gerät entspricht den Spezifikationen des Herstellers.

hier wurde also nichts bemängelt. :)
 
Ging aber hier speziell um einen Samsung Shop in Wien.
 
mag ja sein,
aber ich denke, es ist für andere trotzdem interessant, die evtl. vor der misslichen Situation stehen ihr Gerät reparieren lassen zu müssen.

Bei mir hat dieser Thread anfänglich für etwas Bedenken gesorgt.

Ansonsten nichts für ungut. Ein extra Gegenthread, dass es nicht überall so sein muss, wäre auch nicht gern gesehen.
 
Eine Frage hab ich jetzt noch. Hab erst seit einigen Tagen mein Xperia pro und hab mich jetzt die letzten 2 Stunden jetzt erstmal ins Thema root und kernel und bootloader eingelesen.

Ich wollte jetzt mal fragen wann die Garantie den erlischt?
Wenn ich richtig gelesen hab, mit dem Rooten nicht, aber wie ist es beim unbootloader.
Erlischt die Garantie beim flaschen mit Custom Rom/Kernel ?
Bleibt die Garantie beim flashen mit Stock Rom ?
Heißt das, bein unbootloader erlischt die garantie nicht, sondern erst beim falshen von Custom Rom/Kernel ?
 
Die Garantie erlischt nur auf die Teile, die du mit Root zerstören kannst. Als Beispiel: Du flasht dir einen OC kernel und übertacktest den auf 2GHZ> CPU brennt durch> keine Garantie>da Eigenverschuldung.
 
  • Danke
Reaktionen: Anonym500
Ach so ist das.

Und wenn ich das jetzt gerade richtig gelesen hab, kann ich den bootloader auch wieder zu machen mit relock und dann ist das Handy wieder in Werkseinstellungen.

Kann man dann eigll so ein Root-Zugriff und ein öffnen des bootloaders nachweisen?
 
Das Öffnen des Bootloaders (Offizieller Weg) kann man nachweisen, da deine DRM Keys gelöscht werden.
 
  • Danke
Reaktionen: Anonym500
Gut Danke für die schnelle Antwort.

Dann geh ich mal ans rooten meines Handys.
Will jetzt erstmal hauptsächlich den ganzen vorinstallieren Dreck löschen (z.B. Golf HD) :D
 
(falls das hier nicht hinpasst - verschieben)
Man kann Geräte trotz Root/Custom Rom einschicken und reparieren lassen.

Ich war Anfang Januar in Deutschland und ein Kollege hatte ein Google Nexus 7 2012 mit Cyanogenmod + Root. Dieses besagte Gerät wurde Anfang Februar 2013 bei Conrad gekauft.

Problem: Das Gerät liess sich plötzlich nicht mehr einschalten. Es ging nichts.

Das Gerät hat er dann zu Conrad eingeschickt, wobei er als Antwort bekam, dass das Gerät "durch Selbstverschulden zerstört wurde. Da eine Custom Rom installiert wurde und somit die Garantie nicht mehr greift". Reparatur mit Voranschlag für 240€ (Neupreis waren 299€).

Als Antwort dann von ihm:"Bitte um Reparatur auf Gewährleistung, da die Customrom nicht die Ursache des Fehlers sei." Conrads Antwort war ähnlich wie die obige.

Das Problem (stark vereinfacht): Nach EU-Recht und Richtlinien müssen diese das Gerät auch bei Root/Veränderung der Software reparieren. Auf Gewährleistung, außer es kann nachgewiesen werden, dass der Defekt durch Root (bspw. overclocking -> CPU durchgebrannt) entstanden ist.

Ich habe dann ein Schreiben für meinen Bekannten mit folgenden Wortlaut aufgesetzt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,wie Sie mir per Post mitgeteilt haben, ist das Tablet durch Eigenverschulden zerstört worden, da auf dem Tablet die Fremdsoftware cyanogenmod installiert wurde.


Das Tablet lief jedoch monatelang reibungslos mit dieser Fremdsoftware. Dass das Tablet plötzlich nicht mehr angeht muss daher an einem Hardwaredefekt liegen. Dass eventuell der Akku defekt ist oder was weiß ich.


Deswegen müsste die gesetzliche Garantie nach aktuellem EU-Recht und der EU-Richtlinie 1999/44/EG (EUR-Lex - 31999L0044 - DE) dennoch gelten.


Da der Defekt nicht durch den Einsatz von cyanogenmod verursacht wurde gilt auch folgendes:
"If your device becomes defective after the first 6 months, but before 2 years run out, you are still covered. The difference is only that if the defect arises now, the seller can claim that the defect was caused by some action that was triggered by non-normal use of the device. But in order to avoid needing to repair or replace your device, the seller has to prove that your action caused the defect. It is generally recognised by courts that unless there is a sign of abuse of the device, the defect is there because the device was faulty from the beginning. That is just common sense, after all." https://fsfe.org/freesoftware/legal/flashingdevices.html



Ich bitte also dennoch das Gerät kostenfrei zu reparieren, ohne dass wir uns in einem juristischen Verfahren aufhalten müssen.


Gruß"

Nach circa 2 Wochen kam dann ein Schreiben seitens Conrad, in dem sich für die Verzögerung des Reparaturprozesses entschuldigt wurde und nach einer weiteren Woche hatter der Bekannte dann ein nagelneues Google Nexus 7 (2013, ja, 2013).
Ich möchte mit dem Thread einfach nur darauf aufmerksam machen, dass wir mehr Rechte haben, als wir zu denken wissen. Natürlich, wenn das Gerät beim Rooten gebrickt wird, ist das euer Problem. Aber sollte bspw. der Bildschirm defekt sein, auf ein mal das WLAN-Modul nicht mehr gehen, etc etc, und es ist nicht mehr möglich, den Root/Custom Rom zu entfernen, kann man meist doch noch mit ein wenig Druck einen erfolgreichen Gewährleistungsprozess durchziehen. Kommt es soweit und man droht mit einer Klage (und hat die Nerven/Zeit/Geld dafür), kann man auch fast immer getrost klagen und hat gute Chancen auf einen Prozessgewinn (dafür halte ich nicht meine Hand ins Feuer... es gibt halt diese EU-Richtlinien). In diesem Fall hat es jedenfalls geklappt. Eventuell wird dieser Thread ja auch als Beispielthread, also wenn ihr ähnliche Probleme hattet und diese überwunden habt, könnt ihr diese auch schreiben. Das macht wahrscheinlich auch den ein oder anderen Verunsicherten Mut, sein Gerät einfach mit Root einzusenden.

Gruß,
Kifog

PS: Der Text ist ein wenig abgehackt zwischen drin, wurde mehrmals unterbrochen, da passiert das schon mal =)
 
Oh weh, dieser Thread lädt förmlich dazu ein, missverstanden zu werden. ;) :(

Natürlich willst du hier nur deine Erfahrungen mitteilen, aber wart ab, nun hast du hier einen Stein bzw. etwas ins rollen gebracht, was sich nicht ganz so einfach pauschalisieren lässt.

Nun würde mich interessieren, welcher Absatz oder Paragraph aus deiner Quelle greift, ich habe auf Anhieb nichts gefunden (habe es auch nur überflogen).

Natürlich hast du als Endverbraucher mehr Rechte als hier oftmals erwähnt wird, allerdings ist dieser Tausch lediglich auf Kulanz geschehen und darauf hat niemand einen Rechtsanspruch.

Wenn Du eine Fremdsoftware installierst, musst du unter Umständen vor Gericht, anhand eines unabhängigen Gutachten, nachweisen, das der vorliegende defekt NICHT auf die Fremdsoftware zurückzuführen ist.

Du bist in der Beweispflicht!
Und bis es soweit ist das ein Urteil gefällt wird, ist das Gerät sowieso schon veraltet.

Zusätzlich werden hohe Kosten verursacht, wo du in Vorkasse gehen musst.

Des Weiteren ist es fraglich, ob du eine Deckungszusage Rechtsschutzversicherung erhältst, was also ausschließt, das diese die Kosten übernimmt.

Somit wird es ein teurer Spaß, bis du dein "Recht" durchgesetzt hast.
 
00Gery00 schrieb:
Wenn Du eine Fremdsoftware installierst, musst du unter Umständen vor Gericht, anhand eines unabhängigen Gutachten, nachweisen, das der vorliegende defekt NICHT auf die Fremdsoftware zurückzuführen ist.

Du bist in der Beweispflicht!
Und bis es soweit ist das ein Urteil gefällt wird, ist das Gerät sowieso schon veraltet.

Zusätzlich werden hohe Kosten verursacht, wo du in Vorkasse gehen musst.

Des Weiteren ist es fraglich, ob du eine Deckungszusage Rechtsschutzversicherung erhältst, was also ausschließt, das diese die Kosten übernimmt.

Somit wird es ein teurer Spaß, bis du dein "Recht" durchgesetzt hast.
Zuerst habe ich geschrieben, dass man klagen sollte, wenn man das Geld/Zeit/Nerven hat.

Natürlich geht vieles über Kulanz, aber auch vor Gericht hat man viele Chancen.

Das man selbst in Beweispflicht ist, ist nicht ganz korrekt. Als Kunde muss man beweisen, dass dieser Defekt vorliegt. Wenn man dies beweisen kann, muss der Verkäufer/Händler/Hersteller widerlegen, dass dieser durch einen sogenannten "Monatefehler", also einem Fehler bei der Produktion, entstanden ist..

Für den Gesetzestext:
Artikel 5 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 5,

Und es gibt wie gesagt nicht viele Bauteile/Defekte, die durch einen Softwarefehler hervorgerufen werden und bei denen sich ein Gewärleistungsfall lohnt.

Gruß

EDIT: Und wenn das Gerät nach der Klage veraltet ist, klagst du noch auf Nutzungsausfall, Schadensersatz und hast den Gerätepreis wieder raus *G*
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich möchte mein nun 1 Jahr altes Samsung Galaxy S4 rooten, habe jedoch bedenken wegen der Garantie. Diese geht beim rooten verloren aber ich habe gehört das dann die gesetzliche Gewährleistung wirkt. Nun habe ich ein paar Fragen dazu:
-Wenn ich z.B. einen Displayschaden habe an wen muss ich das Gerät schicken (Habe es bei Saturn gekauft mit Zusatzversicherung)?
-Bei welchen Schäden wirkt die Gewährleistung?

Danke.:thumbsup:

MfG QuantumRZ
 
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