Gerät 1x umgetauscht - wieder defekt - Geld zurück?

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S

SehrVielFrust

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Ich habe mir ein Smartphone bei einem Online-Händler gekauft. Ich habe nach einem Monat einen Mangel entdeckt und das Gerät zurückgeschickt. Sie haben mir nun ein neues Gerät geschickt. Dieses hat jedoch den gleichen Mangel. Ich möchte es wieder zurückschicken? Habe ich schon jetzt das Recht, mein Geld zurückzuverlangen?

Die Verbraucherzentrale NRW schreibt dazu:

"Ist eine Ersatzlieferung die angemessene Art der Nacherfüllung, ist dem Verbraucher nur ein einziger Versuch zumutbar. Ist zum Beispiel ein ausgetauschtes Bügeleisen wiederum defekt, kann der Kunde den Kaufpreis zurückverlangen." (Link: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags )

Laut §440 BGB ist aber:

"Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

Na was denn nun? Ich richte mich natürlich zuerst nach dem Gesetz, aber wie kommt die Verbraucherzentrale dazu? Weiß jemand näheres und kann belegen (Gesetz oder Urteil), das ein Versuch ausreicht, um das Geld zurückzubekommen?
 
Passt an dieser Stelle wohl besser.
Hast du noch ein Widerrufsrecht?

Das Gesetz ist nur mit Auslegung wirklich was wert - oder um dein Gegenüber damit unter Druck zu setzen. Würde also mit der Verbraucherzentrale argumentieren
 
  • Danke
Reaktionen: SehrVielFrust
Nein, leider habe ich kein Widerrufsrecht mehr.
Ich habe überall gesucht und viele (auch irgendwelche Anwaltsseiten) schreiben, dass die 2 Versuche eine Richtgröße ist. Aber mit dem einen Versuch bei Ersatzgeräten habe ich nur bei der Verbraucherzentrale gefunden. Andere Seiten äußern sich nicht mal zu der Unterscheidung von Reparatur und Ersatzgerät.
Es geht mir auch darum, dass ich nicht wie ein Trottel da stehen möchte, wenn ich schreibe, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete und die schicken mir trotzdem wieder ein Gerät oder schicken es zur Reparatur, weil ich dann nicht weiß, was ich machen soll.

Außerdem: Danke für die Verschiebung, habe dieses Unterforum nicht gesehen.
 
Ich persönlich würde übrigens nochmals ein Neugerät verlangen. Sprich, ich würde dem Anbieter die Möglichkeit geben, dass er nochmals nachbessert. Im Schreiben kannst du ihm ja auch anbieten, dass du auch kein Problem hättest wenn man im beiderseitigen Einvernehmen den Kaufvertrag auflöst
 

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