Garantie-Verlust bei Modifikation / Ersatz / Austausch der Originalsoftware?

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Hallo zusammen,
wenige Monate nach Kauf fing bei meinem Xperia T der USB Anschluss an, instabil zu werden, d.h. Wackelkontakt bei der Datenübertragung und Probleme mit dem Aufladen des Akkus, kurz darauf fiel der USB Anschluss komplett auf, d.h. kein Aufladen und keine Datenübertragung mehr möglich. Habe es an Amazon zurückgeschickt.


Dummerweiser (bitte keine Kommentare dazu, ich weiß es selber) habe ich in der Zwischenzeit den Bootloader unlocked und gerootet. Der Fehler trat aber definitiv schon vorher auf.


Gerät kam zurück mit der Meldung: Reparatur verweigert wegen Veränderung der Software. Danach lief es ein Weile wieder - ich nehme an die Kollegen haben es notdürftig repariert, da sie ja irgendwie über USB ran mussten - war aber nach wenigen Wochen wieder kaputt.


Sony Xperia Support (d.h. die Mitarbeiter der Becker & Partner GmbH in Aachen) behauptet, die Garantie sei durch das Entsperren des BL erloschen. In den Garantiebedinungen sowie in einer offiziellen Stellungnahme von Sony Corp aus 2012 heißt es, die Garantie kann durch das Entsperren erlöschen, nämlich wenn der beanstandete Fehler durch die Veränderung der Software ausgelöst wird (Überhitzung von Prozessor etc).
Nun nach der Vorrede meine Fragen:

  1. Kann durch das entsperren / rooten der USB Anschluss nachhaltig beschädigt werden? Ich kann mir nicht vorstellen wie, insbesondere da der Wackelkontakt schon vorher auftrat.
  2. Wer ist hier in der Nachweispflicht? Muss ich Sony irgendwie beweisen, dass die Änderung den USB Anschluss nicht beschädigt hat, oder muss Sony mir nachweisen, dass der Schaden durch die Änderung hervorgerufen wurde?
Danke für jede Hilfe.
Georg
 
Hallo Georg Wildemann,

da es sich bei deiner Anfrage um eine generelle Auskunft über Garantieleistungen in Zusammenhang mit Root/ULBL handelt, ist es mbMn besser im Werkstatt/Garantieforum aufgehoben.
Folgerichtig habe ich deinen Beitrag entsprechend verschoben.

Hier wirst du sicherlich alsbald eine adäquate Antwort erhalten!

Viel Spaß weiterhin im Forum ;)

Grüße
Meetdaleet
 
Hallo Georg.

In den Garantiebedingungen der Hersteller ist explizit aufgeführt, dass die Garantie bei Veränderung der Software erlischt!
Wer rootet, muss damit rechnen, dass eine Hardware-Reparatur auf Garantie bei einem gerooteten Gerät abgelehnt wird.

Ob das nun Sinn macht oder nicht, darüber braucht niemand zu spekulieren...wie der Kölner sagt: Et iss wie et iss...



Gruß
Markus
 
Moin Leute,
ich habe vor 2 Wochen etwa mein HTC One bei Arvato eingesendet,da das Display ein paar Fehl Funktionen aufweiste. Nun schau ich heute auf die Status Abfrage und da Steht "Garantieabsage: Gerät nicht im Original-Zustand" Nun, wer mein Letzten Topic kennt, weiss das , dass Gerät (M7) Vom Vorbesitzer gerootet wurde.Hab es dort eingesendet mit der Aufschrift, das , dass Gerät nicht lange mein Eigentum sei , und ich keinerlei Verantwortung auf das Gerät trage , nunmal ich ja auch Nichts dafür kann was er mit dem Teil gemacht hat.

Habe ich Überhaupt kein Anspruch auf irgendwelche Ersatz bzw.Hardware teile?
Wie ist das jetzt?

Vielen Dank fürs Lesen,
Lg
Crissel
 
Eher nicht, war dir das nicht vorher bekannt was der damit gemacht hat?
 
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Nein, nein war es nicht. Es sah aus wie gewöhnliches Android und Sense.
Erst im späteren bzw. erst im Update auf 6.5 bemerkte ich es.
 
Am bootloader? Wenn du e nachweisen kannst das er die Software verändert hat und dich nicht darauf hingewiesen hat versuchen ruckganging zu machen den Kauf. Aber schwer zu beweisen denn theoretisch könntest du s ja gewesen sein.
 
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Ist doch nachzuweisen, wer sich wann bei HTC.Dev registriert hat und den Unlock durchführte. Allerdings war dem Threadersteller bereits beim Einsenden klar, dass es sich um ein verändertes Gerät handelt. Da hätte man im Vorab zumindest weitestgehend den Originalzustand wiederherstellen können und mit HTC dann nach einer Lösung suchen.
 
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selten dämlich es nicht in den Originalzustand zurück zu versetzen. Und dann auch noch den Hinweis, den du beigelegt hast, offensichtlicher geht es ja kaum.

Jetzt muss du auf die Rechnung warten, denn der Service, der bis jetzt erbracht wurde, muss bezahlt werden um das Gerät zurück zu erhalten. Ansonsten landet das Teil im Schredder. ;)
 
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Ein Blick in die Garantiebedingungen wäre halt hilfreich. Die sind aber online wohl nicht verfügbar.

Im Kern ist es aber so:

- Du hast das Gerät vom Vorbesitzer gekauft und daher evtl. Gewährleistungsansprüche gegen den Vorbesitzer.
- Die Garantie ist in der Regel eine vertragliche Regelung zwischen dem (Erst-)Käufer und dem Hersteller. Ein Gebrauchtkäufer hat da u.U. schon keine Ansprüche mehr (auch wenn das von vielen Firmen eher kulant gehandhabt wird).
- Ob und wann der Fragesteller von der Modifikation wusste, ist für die Herstellergarantie vollkommen egal.
- Ob das Verändern der Software (Root/Bootloader-Unlock o.ä.) für sich genommen schon zum Wegfall der Garantie führt, müsste man nun wirklich in den Garantiebedingungen nachlesen.
 
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Ich habe wie im Topic davor das Gerät auf Original Zustand versetzt.
 
@ girouno

Das was du als Garantie bezeichnest .. ist die Gewährleistung.
Diese ist durch den Kaufvertrag und auch gesetzlich Geregelt.

Wohin gegen die Garantie an das Gerät gebunden ist ( und somit hat ein zweit / dritt oder sogar viertkäufer immer noch eine Garantie auf das Gerät ) .. und somit es voll kommen egal ist wer es gekauft hat. ABER da die ## Freiwillige Herstellergarantie## wie es der Name sagt freiwillig ist kann der Hersteller selber festlegen ( wie du schon vollkommen richtig sagtest ) was Garantie ist und was nicht. Und wenn HTC sagt das die benutzung von Nichtstock Roms.. b.z.w das Rooten eines Gerätes die Garantie erlöschen lässt .-. dann ist das so.

Und ja ich weiss wo von Ich rede da ich im Support eines Herstellers ( nicht HTC ) tätig bin und dieses Thema gefühlt 100 mal am Tag habe..:)
 
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@ redron:

Wieder jemand, der seine fehlende Fachkompetenz durch ein "ich weiß das weil ich... habe/mache/gemacht habe" ersetzt. Nein, ich rede nicht von Gewährleistung, ich rede von Garantie.

Und Dir ist vermutlich noch nicht mal aufgefallen, dass Du dir da grandios selbst widersprochen hast, oder?

kann der Hersteller selber festlegen ( wie du schon vollkommen richtig sagtest ) was Garantie ist und was nicht.

Wohin gegen die Garantie an das Gerät gebunden ist ( und somit hat ein zweit / dritt oder sogar viertkäufer immer noch eine Garantie auf das Gerät ) .. und somit es voll kommen egal ist wer es gekauft hat.

eben. Weil der Hersteller die Garantiebedingungen festlegt und die Garantie nicht einfach in das Universum richtet, sondern dem Käufer gegenüber zusichert (wem sonst?) und diese Zusicherung als Vertrag anzusehen ist (Garantievertrag) ist der Erstkäufer auch der Berechtigte. Es ist im deutschen Recht schlichtweg unmöglich, dass eine Sache eigenständige Rechte aus einem Vertrag haben kann.

Der Klarheit halber steht daher in vielen Garantiebedingungen auch drin, dass die Garantie nicht übertragbar ist und/oder abhängig von einer (rechtzeitigen) Registrierung des Käufers und nur von der registrierten Person in Anspruch genommen werden kann. Und da das zumindest aus Deinen Formulierungen höchst missverständlich rüber kam: der Hersteller legt vor dem Kauf die Garantiebedingungen fest und ist dann auch an diese gebunden; er kann nicht hinterher nach Lust und Laune die Garantiebedingungen ändern oder einfach nach Gusto entscheiden, ob ein Garantiefall vorliegt oder nicht.

Die Gewährleistung hingegen -nur der Vollständigkeit halber sei das mal erwähnt- entspringt dem Kaufvertrag und gilt daher zwischen Käufer und Verkäufer. Der Hersteller hat damit erstmal gar nichts zu schaffen.

Bei Deinen Äußerungen und der Tatsache, dass Du selbst im Support eines Herstellers arbeitest, wundert es mich allerdings nicht, dass das Thema ein Dauerbrenner bei den Usern ist, und -offensichtlich nicht zu Unrecht- über die Inkompetenz des Supports geschimpft wird.
 
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Ich denke Garantie hin oder her, aufgrund der Änderung des Systems wird sich das wohl erledigt haben, es sei denn htc ist kulant. Wenn er nichts davon wusste vom vorkaufer sollte er sich an den auch mal wenden
 
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Klar war ein Privat Verkäufer , kann ich also vergessen. Ich hoffe jetzt einfach mal auf Arvato das die mir mein Gerät zurück senden, den sie antworten nicht auf meine Mails, die vor 3 Tagen entsendet wurden. HTC Support genauso.
Naja, so schlimm ist es nicht das die , die Reparatur abgehlent haben. War nichts besonders der Schaden, und als die Tusse am Telefon sagte das sich ein Virus auf dem Gerät befindet, und die ganze Platine getauscht werden muss (fast 700 EUR) War ich weg.... xD

Anmerkung : Platine kostet bei Amazon um die 50 Euro

Thema könnte geschlossen werden, der Htc Facebook Support hat mir schriftlich eine Garantie zu gesagt , somit habe ich die bei dem Eiern. Kulanz versteht sich . Wer sich auf Facebook Htc Dach Support kontaktiert, hofft auf Dennis, der Kann wunder bewirken :))
 
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@girouno

ja du hast in fast allen Punkten Recht nur leider nicht was die Übertragbarkeit betrifft. Die Garantie ist an das Produckt gebunden .. das einzige was da vom Kaufvertrag relevant ist ist das Kaufdatum. Da dieses im Zweifel zu Gunsten des Kunden ausgelegt wird. Soll heissen wenn in der Herstellerdatenbank als Startdatum sagen wir mal der 1.1.2014 steht .. aber im Erst/original Kaufvertrag der 20.03.2014 steht so wird zu gunsten des Kunden dieses Korrigiert so das er den ganzen Anspruch an der freiwilligen Hersteller Garantie hat. Da die Garantie and das Produckt gebunden ist geht sie mit dem Verkauf an Käufer zwei über mit der Restlaufzeit die sich aus dem original Kaufvertrag ergiebt. Und ja du hast recht der Hersteller kann die Garantie nicht nach dem Kauf ändern.. Wohingegen wenn die Garantiebedingugen geändert werden diese dann für die Produckte die nach der Änderung gekauft wurden gelten.

Dagegen ist die Gewährleistung eine Vertraglich / Gesetzliche Regelung. Zu finden im BGB und das ist auch der Grund warum nur Privatpersonen die etwas bei einer Firma kaufen Anspruch auf die Gewährleistung haben. Kauft nämlich eine Firma etwas ein greift das HGB und in diesem gibt es keine Gewährleistung.

Bevor du über guten und schlechten Support dich äusserst wäre es nett wenn du einfach sagts das ich es eventuell unglücklich formuliert habe .. und da gebe ich Dir voll und ganz recht :)




Und Gz @ Chrissel das sich HTC so kulant zeigt :)
 
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Hallo Markus,

das ist so nicht ganz richtig. Aus den Sony Garantieinformationen:

"Diese Garantie gilt auch nicht für Fehler am Gerät aufgrund von Unfällen bzw. Veränderungen und Anpassungen der Hardware und Software, höherer Gewalt und durch Flüssigkeiten verursachte Schäden."

d.h. für Fehler, die durch die Veränderung oder Anpassung hervorgerufen wurden, verfällt die Garantie. Wird der Fehler nicht dadurch hervorgerufen, dann gilt die Garantie weiterhin. Das hat Sony auch 2012 in einer Presseerklärung klargestellt. Es stellt sich leider immer mehr so dar, als das Sony diesen Passus nutzt, um alles mögliche abzubügeln, auch wenn der Fehler nicht durch die Änderung hervorgerufen wurde, bzw. die Beweislast dem Kunden aufzudrücken.
 
Hi
Ich hatte ein o2 branding. Steht auch in der Rechnung. Ein Kollege hat das branding entfernt mit dem PC und flashtool. Das Handy läuft super. Jetzt meine Frage wenn ich es einschicken muss irgendwann mal. Besteht dann noch Garantie Anspruch?
 
Ja besteht noch solange Bootloader verschlossen bleibt.
 
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