Erfahrung mit der von Samsung eingeräumten Garantie? - BEITRAG #1 BEACHTEN!

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G

Gdroid

Erfahrenes Mitglied
3
Anmerkung der Moderation:

In diesem Thread geht es primär um Erfahrungen, die Ihr mit der von Samsung eingeräumten Garantie gemacht habt und Fragen hierzu.
Die gesetzliche Gewährleistung (erste 6 Monate nach Datum auf Quittung/Kaufvertrag), die Ihr mit Eurem Verkäufer (Saturn, Mediamarkt, Amazon, Vodafone...) "habt", ist etwas Anderes.

Es ist nun mal so, dass KNOX 0x1, Custom-Roms und Root in aller Regel nicht von der Garantie abgedeckt sind, das heisst Ihr lauft dann Gefahr, Euer Gerät nicht kostenlos repariert/getauscht zu bekommen.
Ob das letzten Endes rechtlich in Ordnung ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt und wird hier NICHT diskutiert!
Zum Einen bieten wir hier aus rechtlichen Gründen keine Plattform für Rechtsberatung, zum Anderen laufen solche Diskussionen regelmäßig aus dem Ruder.

Leider musste ich aus gegebenem Anlass jetzt zu diesen doch leider sehr klaren Worten greifen und ich werde da auch jetzt nicht mehr groß zusehen können und hoffen, dass sich die Situation von selbst wieder beruhigt.



Gruß
TSC Yoda (A-H.de-Modteam)





Hallo!

ich hab das Galaxy gebraucht bekommen, aber leider keinen Kaufbeleg dazu bekommen..Ich würd das Ding trotzdem gern einschicken, wegen dem Kameraknopf und dem flimmernden Display.

Hat jemand Erfahrung mit einer Garantieabwicklung und lohnt sich der Aufwand überhaupt?

thx Gdroid
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das flimmernde Display werden sie eher nicht beheben. Bist nicht der erste der es deswegen einschickt. GEfühlt betrifft es sicherlich 2/3 der Galaxy Nutzer, wobei ich glaube, dass es mehr sind - der Rest es nur nicht wirklich sehen kann.

Was ist denn mit dem Kameraknopf ?
 
Ich dachte ich hätte mal von jemandem gelesen, der es gerade wegen dem eingeschickt hat..ich nehme an, dass er nicht erfolgreich war, sonst hätte es viel Jubel im Forum gegeben ;)

Der Knopf ist irgendwie lose, funktioniert aber..hängt oder verklemmt sich..
 
Naja ich hab nicht so gute Erfahrung mit Samsung von der Garantie her, mein voriges Samsung vor dem Galaxy, das G800, da waren einige Tasten kaputt bzw ich konnte drücken wie ein verrückter er hats nicht erkannt. Da ist einfach nichts passiert. Aber vielleicht hatte ich auch nur Pech ;)
 
hallo leute,
hab leider den fehler gemacht und mein gerootetes s2 zur rep eingeschickt...
jetzt hab ich es zurück bekommen keine garantie, gerät wurde gerootet.
könnte mir in den arsch beissen das ich das vergessen hab.
aber ist es überhaupt recht das die das machen können, ist ja immerhin mein gerätmund ich sollte doch doch damit machen können was ich will!?
es hatte einen streifen im display der sonst auf garantie gemacht worden wäre...
was soll ich jetzt machen?
danke
lg
 
neo011 schrieb:
was soll ich jetzt machen?
neo011 schrieb:
könnte mir in den arsch beissen ..
Ich glaube da hast Du nicht viel Chancen ... aber ich würde es nochmal einschicken, nachdem Du die original Firmware wieder aufgespielt hast. Evtl. hast Du ja Glück und es merkt keiner.
 
Problem ist nur, dass 99,9% der Werkstätten Deine IMEI scannen (müssen) und Du jetzt im Compuer bei denen drinne stehst :mellow:

Blöd gelaufen jetzt...Oder schick es mal zu einem anderen Vertragspartner/Werkstatt, vielleicht merken die es nicht...

Mehr Ideen habe ich jetzt leider auch nicht :crying:
 
Hast du es direkt an Samsmung oder an einen Servicepartner geschickt?
 
Ich würde es nicht über die (freiwillige) Garantie des Herstellers, sondern die rechtlich verbindliche Sachmängelhaftung des Händlers reklamieren.

www.android-hilfe.de/smalltalk-offtopic/85157-bei-maengeln-garantie-oder-sachmaengelhaftung-gewaehrleistung.html
 
hab es über arvato eingeschickt und das geht zu ner partner werkstatt meines wissens...
apple dürfte doch mitlerweile auch keine garantieabsagen machen aufgrund eines jailbreaks... mano das stinkt mich an :unsure:
leider kam der fehler erst nach 2 wochen...
 
oh scheisse ist nicht einfach. zum glück mein handy 1 tag alt. ich überlege ob root oder nicht? wegen backup sicher.
frage wenn galaxys display schwarz und kann nicht ablesen. wie soll zurück orginal firmware aufgespielt?

mfg hotroadster
 
neo011 schrieb:
...aber ist es überhaupt recht das die das machen können, ist ja immerhin mein gerätmund ich sollte doch doch damit machen können was ich will!?...

Hallo neo,

selbstverständlich kannst Du mit Deinem Gerät machen, was Du willst!

Aber die Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, dieser bestimmt auch die Konditionen für seine Garantie!

Wenn die Garantiebestimmungen des Herstellers beinhalten, dass gerootete Geräte von der Garantie ausgeschlossen sind, dann ist das eben so!

Gruß

Klaus
 
  • Danke
Reaktionen: 73423 und Christian2966
das versteh ich nicht ganz once?
irgendjemand sollte doch den fehler beheben?
 
Hallo hotroadster,

am einfachsten wäre es wohl, wenn Du Dir bei YouTube ein Video zu einer Flashanleitung des SGS2 anschaust und die selben Schritte "blind" an Deinem Gerät durchführst.

Gruß

Klaus
 
neo011 schrieb:
das versteh ich nicht ganz once?
irgendjemand sollte doch den fehler beheben?

Hallo,

was gibt es da nicht zu verstehen?

Du hast einen unerlaubten Eingriff an dem Gerät vorgenommen, deshalb verweigert Dir der Hersteller berechtigterweise die Garantie!

Jetzt flashe eine Original-Firmware auf das Gerät und wende Dich über die Gewährleistung an Deinen Händler!

Gruß

Klaus
 
once upon a time schrieb:
Hallo neo,


Wenn die Garantiebestimmungen des Herstellers beinhalten, dass gerootete Geräte von der Garantie ausgeschlossen sind, dann ist das eben so!

Vorsicht! Man darf hier nicht die gesetzliche Gewährleistung und die Garantie verwechseln. Innerhalb der gesetztlichen Gewährleistung ist der Hersteller verpflichtet, die ordnungsgemässe Funktion zu gewährleisten. Das ist nicht "freiwillig", da gesetzlich. Hier aus Wikipedia:

"
Abgrenzung der Qualitätsgarantie gegenüber der Gewährleistung

Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
  • Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
  • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Es gab auchg mal die Rechtsprechung, dass nur aufgrund einer Softwareänderung die Gewährleistung nicht verweigert werden kann, wenn die Softwareänderung nicht ursächlich für den Schaden war... Wenn z.B. ein Hardwaredefekt vorliegt... Bei einem kaputten Display könnte ich mir vorstellen, dass dies nichts mit dem Rooten des Gerätes zu tun hat....

Weise die Werkstatt nochmal auf diesen Sachverhalt hin... Vielleicht klappt es dann ohne Stress....
 
Readme.txt schrieb:
...Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert...

Hallo,

wir reden hier von der Hersteller-Garantie, diese ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, eine gesetzliche Vorschrift dass ein Hersteller eine Garantie anbieten muss, gibt es nicht!

Siehe auch:
Deerhunter schrieb:
Garantie:
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Zeit und Umfang der Garantie kann der Hersteller beliebig gestalten. Es ist durchaus üblich, daß Teile eines Produktes komplett von der Garantie ausgenommen sind (z.B. die Software) oder unterschiedliche Garantiezeiten für einzelne Bauteile eines Gerätes festgelegt werden, wie z.B. für Akkus oder Displays. Ebenso kann der Hersteller entsprechende Bedingungen und Ausschlüsse festlegen. Hier kommt es also darauf an, sehr genau die jeweilgen Garantiebestimmungen zu studieren.

Gruß

Klaus
 
once upon a time schrieb:
Hallo,

wir reden hier von der Hersteller-Garantie, diese ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, eine gesetzliche Vorschrift dass ein Hersteller eine Garantie anbieten muss, gibt es nicht!

Nein, wir reden hier über die Gewährleistung, nicht über die Garantie. Die Gewährleistung gilt innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf, da hier der Hersteller die Beweispflicht hat, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand....

Das Display sollte also über die Gewährleistung, nicht über eine Garantie repariert werden
 
Zuletzt bearbeitet:
neo011 schrieb:
hab es über arvato eingeschickt und das geht zu ner partner werkstatt meines wissens...

Hallo,
nein...es wird direkt bei Arvato repariert. Mein Galaxy Tab 10.1.v ist auch gerade da wegen eines losen Displays !

Gruß
Markus
 
Readme.txt schrieb:
Nein, wir reden hier über die Gewährleistung, nicht über die Garantie. Die Gewährleistung gilt innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf, da hier der Hersteller die Beweispflicht hat, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand....

Das Display sollte also über die Gewährleistung, nicht über eine Garantie repariert werden

Hallo Readme,

sorry, Du verbreitest hier ziemliches Halbwissen!

1. Hat der TO einen Garantiefall gegenüber dem Hersteller geltend gemacht und keinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler!

2. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beträgt 24 Monate gegenüber dem Händler!

Innerhalb der ersten 6 Monate wird stillschweigend davon ausgegangen, dass der Defekt oder die Ursache dessen von Anfang an vorlag!

Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muss dem Händler nachweisen, dass der Defekt oder dessen Ursache von Anfang an vorlag!

Gruß

Klaus
 

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