Erfahrung mit der von Samsung eingeräumten Garantie? - BEITRAG #1 BEACHTEN!

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Hallo Android-Hilfe Community,

ich habe mir vor 1,5 Jahren ein Samsung Galaxy S bei Amazon gekauft. Nun ist der Bildschirm futsch (vermutlich Hardware kaputt, bringt nur noch bunte Streifen und Schlieren beim Start, aber er bootet soweit ich das beurteilen kann). Würde es ja jetzt direkt mit Garantieanspruch zur Reparatur schicken (24 Monate Garantie laut Amazon Homepage), wenn ich nicht vor 5 Monaten das Handy gerootet und MIUI Joker Edition 6 installiert hätte. Habe ich damit meinen Garantieanspruch verspielt? Gibt es eine Möglichkeit die Standardsoftware wieder aufzuspielen ohne funktionierenden Bildschirm.

Ich bin sowohl rechtlich als auch technisch überfragt und hoffe auf euren Erfahrungsschatz :)

Danke schonmal im Voraus
 
Stockrom aufspielen duerfte ohne bildschirm gehen. In den download modus kommst du doch, oder? Solltest eigentlich. Und zum reseten des counters benutzt du einfach einen jig. (hat das s1 eigentlich nen counter?)

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S1 hat keinen counter

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ok habe stockrom 2.2 aufgespielt, counter reset ist nicht gemacht, weil (vllt) nicht möglich. Werde das Gerät morgen an den reparaturdienst schicken. habe die richtige stock rom am sound erkannt (bild ist ja nicht aussagefähig) Vielen Dank und Daumen drücken für problemlose Reparatur.

Danke für die Antworten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Versuch mal noch schnell über kies auf 2.3 upzudaten...wenn das geht ist auch dein Produktcode richtig. Also dbt. Weis nicht ob die sonst was machen.

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Frage: habe gestern mein am Montag gekauftes S2 bei Saturn getauscht, da die Kamera nicht funktionierte. Wirkte so, als ob die Cam nicht genug Power bekommen konnte, da alles was die Cam betraf nicht funzte bzw. Sehr laggy war. Auch die Taschenlampe/LED.

Hatte am Tag zuvor einen root gemacht (leider erst nach dem root die defekte Cam festgestellt).
Habe dem root wie in der Beschreibung entfernt und die USB-Storage auch gelöscht aber keinen Jig benutzt.

Kann ich jetzt nachträglich von Saturn noch belangt werden wenn Samsung denen die Reparatur verwehrt?
Ich persönlich denke, dass es Saturns Pech jetzt ist oder?

Danke schon mal!
 
Warum haben sie ab der 2.3.5 den Bootloader verändert das man mit den jig den Counter nicht zurück setzen kann?Ich denke,damit man gut verfolgen kann das man ein rom oder ein kernel gefläscht hat.Gut man kann den alten Bootloader fläschen das wissen aber glaube ich die wenigsten.



checkromHD,speedmod,kernel
 
Das steht doch explizit bei jedem jig thread dabei!

"Ab der Version 2.3.4 hat Samsung einen neuen Bootloader in die FW integriert.
Mit diesem funktioniert das resetten des Counters per JIG nicht mehr !

Es muss vorher also erst der alte Bootloader geflasht werden,und man kann dann wieder den Counter auf "0" setzen
Die ausführliche Beschreibung dieses Vorganges wird in atomhamsters
Videotutorial eingehend beschrieben."


ironmike
 
ironmike schrieb:
Das steht doch explizit bei jedem jig thread dabei!

"Ab der Version 2.3.4 hat Samsung einen neuen Bootloader in die FW integriert.
Mit diesem funktioniert das resetten des Counters per JIG nicht mehr !

Es muss vorher also erst der alte Bootloader geflasht werden,und man kann dann wieder den Counter auf "0" setzen
Die ausführliche Beschreibung dieses Vorganges wird in atomhamsters
Videotutorial eingehend beschrieben."


ironmike
Genau das meine Ich!
 
Zuletzt bearbeitet:
hi leute, stimmt das eigenl. mit dem Garantieverlust beim flashen. es gibt da ja so zurücksetzer und man kann ja auch die aktuelle firmware draufflashen. Aber geht das denn auch wenn das Handy einen Totalschaden hat bzw. ziehmlich beschädigt ist???
 
Man kann das Handy gewöhnlicherweise immer noch so wiederherstellen, dass es für Samsung aussieht, als hätte man es nie geflasht.
Voraussetzung dafür ist aber - soweit ich weiß - dass das Handy noch zumindest in den Downloadmodus kommt (Volumedown, Hometaste, Powertaste bei ausgeschaltetem Handy), um mithilfe von Odin eine originale Samsung Firmware aufzuspielen.
Außerdem braucht man einen USB Jig, um den Counter zurückzusetzen.
Dann würde Samsung nichts mehr davon merken.
Bei einem Totalschaden wäre das jedoch wahrscheinlich nicht mehr möglich. Es ist jedoch die Frage, inwiefern Samsung das dann wirklich überprüft. Es gibt auch Leute, die ein gerootetes Handy eingeschickt haben und es anstandslos repariert bekommen haben.

Außerdem: Wenn das Handy wirklich einen Totalschaden, zum Beispiel durch Wasser oder durch einen Sturz hat, ist die Garantie ohnehin hinüber, Custom Rom hin oder her.
 
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lesen hilft...wurde hier auch schon besprochen. Wenn das Handy so stark beschädigt ist, dass man nix mehr aufspielen kann, geht es z.b., dass man behauptet, es wäre beim Flashen mit Kies was schiefgegangen. So lange du jedoch das Handy einschickst mit Root, Custom Rom oder Jig Counter, der nicht bei Null steht und es kann nahvollzogen werden, hast du Pech. Also z.b. Display tot hast du ein Problem.
 
Sollte das Handy tatsächlich einen Totalschaden haben, z.B. kaputte Platine, dann kann Samsung sowieso nichts mehr nachprüfen. Ansonsten aber, bereits gesagt, wieder eine Samsung-Firmware aufspielen und den Counter zurücksetzen und niemand merkt etwas.
 
aber bei einem displayschaden funktioniert ja der download modus trotzdem noch!? oder??
 
weil am ehesten bekommt es ja einen Displayschaden oder?
 
Solange das Display nur gesprungen ist und das Handy nicht einfach nur nicht mehr angeht, dann würde man noch in den Downloadmodus kommen.
Aber ein so kaputtes Handy würde Samsung ohnehin nur gegen Bezahlung reparieren.
Wenn das Display einfach nur nicht mehr angeht, weil irgendwas im Handy selbst kaputt gegangen ist, äußerlich also kein Schaden zu erkennen ist, würde Samsung das wahrscheinlich auf Garantie laufen lassen.
Ob man dann allerdings noch in den Downloadmodus kommt, weiß ich nicht.

Wie thepolobeast aber schon schreibt. Im Zweifelsfall ist beim Flashen mit Kies was schiefgelaufen. Wenn das Handy überhaupt nicht mehr angeht, betreibt Samsung wahrscheinlich aber gar nicht erst den Aufwand herauszufinden, was genau dafür verantwortlich war.
 
  • Danke
Reaktionen: NPL83
Und wie ist das wenn man die erweiterte Garantie mit gekauft hat, aber jetzt ist es geflasht und hat meinetwegen nen Sprung im Display, kann Samsung dann auch die Garantie "verweigern" oder müssen sie diese trotzdem gewähren, weil es hat ja eindeutig nichts mit der Software zu tun wenn das Display gesprungen ist...
 
  • Danke
Reaktionen: ankela
Da muss ich mal widersprechen. Meines ging überhaupt nicht mehr.
Ich hatte nur einen Haarriss und nur innerhalb.
Von außen war gar nichts und man hat den Riss auch nur gesehen, wenn man genau danach gesucht hat.

Das Handy hat gar nichts mehr gemacht und musste mit Root und Rom eingeschickt werden.
Hat aber niemand auch nur einen Ton gesagt.
Die haben sogar meinen Counter zurückgesetzt.

Wenn es völlig gebrickt wurde, wird sich da aber keiner die Mühe machen, genau zu suchen.
Das Material ist doch viel billiger, als ein Facharbeiter, der da stundenlang nach Ursachen sucht.
Ich hatte 2 Bricks, beim S1 und musste nix zahlen.
Auch niemand sonst, aus dem S1 Forum.

Ich hatte sogar beim S2 jetzt dazu geschrieben, dass nach dem flashen, des Speedmod, meine IMEI mehrfach weg war, weil der Medien Scan nicht ausgelöst wird. Das ich einen anderen Kernel drauf hatte und ein inoffizielle Firmware, hätten sie eh gesehen.

Die haben es jedenfalls mehrfach versucht zu reproduzieren, ohne Erfolg. Display musste ich natürlich selbst zahlen, alles andere ging auf Garantie.
Das ist natürlich alles kein Freibrief, aber Samsung ist sehr kulant und um den Counter usw. wird immer zu viel Gewese gemacht.

Ein Techniker, von Samsung, hat mal zu mir gesagt, dass ein sauber ausgeführter Flash keine Probleme macht, denn sie machen es ja auch nicht anders.
Nur zu den Agents, auf dem ersten Level (beim Support), würde ich das nicht sagen.
Die kennen nur ihre Standard Sätze und werden sofort "Keine Garantie " rufen.

Getaptalkt von unterwegs
 
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Reaktionen: shevanti, NPL83 und Superuser2
Superuser2 schrieb:
Und wie ist das wenn man die erweiterte Garantie mit gekauft hat, aber jetzt ist es geflasht und hat meinetwegen nen Sprung im Display, kann Samsung dann auch die Garantie "verweigern" oder müssen sie diese trotzdem gewähren, weil es hat ja eindeutig nichts mit der Software zu tun wenn das Display gesprungen ist...
Natürlich könnte man es mit einem Sprung noch zurücksetz durch JIG etc.. wie schon gesagt, aber ich meine mal angenommen man würde es so einschicken.. :)
 
@ Superuser,

du hast es doch schriftlich was in der erweiterten Garantie enthalten ist....und bei Deinem Nick sollte man so etwas wissen ;) :thumbup:
 

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