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SteveWolfsburg
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di_mario schrieb:Ich habe mein Gerät nicht über die Garantie von Samsung abwickeln lassen, sondern über die Gewährleistung des Händlers.
Auszug aus § 439 BGB:
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Ich habe somit direkt ein neues Gerät gefordert und auch erhalten. Hatte keine Lust ein 2 Wochen altes Smartphone reparieren zu lassen...
.....ich war vorhin noch mal bei saturn, die haben davon noch nie was gehört, dass ein kunde ohne nachbessern einfach ein neues gerät bekommt....
der verkäufer bestand auf die nachbesserung....