Erfahrung mit der von Samsung eingeräumten Garantie? - BEITRAG #1 BEACHTEN!

Ändert leider immer noch nichts an der Tatsache das es Samsung aktuell anders handhabt. Die meisten kleinen Händler/Shops lassen den Kunden im Regen stehen.

Deine Beispiele gelten aktuell nur für wenige (grosse) Händler und Provider... das hilft den meisten Kunden wenig. Der Rest ist aktuell Kaffeesatzleserei.
 
Du verstehst es anscheinend nicht. Samsung kann gar nicht anders. Wenn du zu MM gehst und ein Telefon von Samsung kaufst, hast du einen rechtlich bindenden Vertrag mit MM und eben nicht mit Samsung. Aus dem Grund kann Samsung, wenn das Telefon vom Kunden geschickt wurde nur nach ihrer freiwilligen Garantie-Bestimmungen prüfen.

Die Kunden die das machen sind Ähm selbst schuld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dodger schrieb:
Die meisten kleinen Händler/Shops lassen den Kunden im Regen stehen.
Das kann schon sein, dass z.B. Amazon solche Gewährleistungsfälle anders handhabt als kleine Klitschen. Die versuchen natürlich ihre Tricks. Trotzdem ist das die Rechtssituation, die kommen da nicht so leicht raus.
 
Aber natürlich kann ein Händler die Reperatur über den Hersteller abwickeln. Solange es Verhätnissmässig ist. Anders sieht es natürlich aus, wenn Samsung dann Gewährleistung verneint und du dies beim Händler durchsetzen musst. Is nunmal (noch) so.

Wie gesagt recht haben ist eine Sache, es durchzusetzen eine andere. Ich habe gerade für einen Kunden einen Fall mit Vodafone (Vodafone Smart)...
 
Richtig und das ist aber nicht das Problem des Kunden. Wenn der Kunde so klug ist ohne den Händler das Telefon zu Samsung zu schicken,hat er selbst schuld.
 
@Dodger: Da ist natürlich jeder Fall etwas anders gelagert.
Ich seh da wie gesagt die Aufgabe so eines Forums auch darin, die Chancen und Möglichkeiten auszuloten. Immerhin ist jetzt die Diskussion auf einen konstruktiven Weg gekommen, wo man das besprechen kann...

Der ursprüngliche Beitrag von 14:13 Uhr wurde um 16:04 Uhr ergänzt:

frank_m schrieb:
Also: wenn du beweisen kannst...
Wenn ich sowas schon lese....:
Der Artikel handelt von der Gewährleistung, nicht von der Garantie ...

Da hat wohl einer Warranty falsch übersetzt. Dies hier scheint der englische Original-Artikel zu sein, der differenziert da zutreffend:
Does rooting your phone invalidate its warranty? (In EU) | Carlo Piana :: Law is Freedom ::

Wenn man nach der Nutzung einer Custom Rom einen HW-Fehler beobachtet, dann Stock Firmware rückflasht und das Gerät immer noch diesen HW-Schaden aufweist, ist das für die meisten Defekte durchaus ausreichender "Anscheinsbeweis", dass es nicht an der Custom Firmware lag. Tatsächlich durch die Fremdsoftware verursachte HW-Schäden sind ja nach umfangreichen Erfahrungswerten sehr selten und mehr Nachweismöglichkeiten hat der Kunden ja nicht. Der Hersteller/Händler hätte dagegen durchaus die Möglichkeiten, nachzuweisen, dass solche Schadensfälle gehäuft bei Root auftreten - was normalerweise aber natürlich nicht der Fall ist.

Anscheinsbeweis (Wikipedia):
Folgt man der überwiegend vertretenen Beweiswürdigungstheorie, wird für einen Anscheinsbeweis ein Erfahrungssatz vorausgesetzt, der stark genug ist, die volle Überzeugung des Gerichts von einem bestimmten Geschehensablauf auch dann zu begründen, wenn nicht alle Einzelheiten des Sachverhaltsgeschehens ermittelt werden konnten. Vorausgesetzt wird dabei regelmäßig eine gewisse Typizität des zu beweisenden Geschehensablaufs.

Der ursprüngliche Beitrag von 16:04 Uhr wurde um 16:35 Uhr ergänzt:

w-support schrieb:
Eine Manipulation der Software der Geräte wird immer ausgeschlossen (läuft meist unter unsachgemäßer Behandlung).

Ganz so kann das nicht sein. Der Hersteller kann nicht ohne Begründung eine andere SW ausschließen. Und unsachgemäße Behandlung wäre das auch nicht so unmittelbar. In den Samsung Garantiebedingungen steht es daher auch viel freundlicher.
In einer Samsung Stellungnahme dazu wird es auch recht vorsichtig formuliert:
"We do not recommend that you root your device, since it can cause software problems, cause your device to operate improperly (for example, overheat), and as a result void your warranty."

D.h., es muss schon ein kausaler Zusammenhang zwischen Schaden und der Softwaremodifikation hergestellt werden können. Andernfalls gilt die Garantie unbenommen, zumindest ist diesen Texten nicht Gegenteiliges zu entnehmen. Beweispflicht liegt wie gehabt beim Hersteller. Allein die (sehr entfernte) Möglichkeit, dass so ein Schaden durch Fremdsoftware verursacht werden könnte, reicht als Beweis natürlich nicht.

Die offenbar gängige Praxis, HW-Schäden mit Hinweis auf Knox tripped von der Garantie auszuschließen, hat imho keine Grundlage und scheint lediglich Abwehrtrick der Hersteller zu sein. Wahrscheinlich gibt es auch extrem selten Kunden, die sich dagegen wehren. Im Zweifel muss das aber durchsetzbar bleiben! Mich würden daher mal Gerichtsverfahren dazu interessieren, hat dazu jmd was gefunden?
 
pibach schrieb:
Mich würden daher mal Gerichtsverfahren dazu interessieren, hat dazu jmd was gefunden?

Erstmal wird es wenige Leute geben die wegen 100-200€ zum Anwalt rennen. Der Anwalt kostet ja auch Geld. Und spätestens wenn es kurz vor einer Gerichtsverhandlung ist, lenkt der Hersteller ein und bietet eine Kulanzleistung an. Der lässt sich da nicht auf eine Gerichtsverhandlung ein, welche er verlieren könnte und dann zukünftig alle Geräte mit CustomRom reparieren muss.
 
Imho ist da kein Anwalt nötig. So wie das oben steht ist die Faktenlage ziemlich eindeutig. Knapper Hinweis darauf sollte reichen. Gerichtsverfahren kann sich kaum anders entscheiden. Auf welcher Basis denn? Grauzone sind nur Fälle, in denen Samsung tatsächlich gehäuft Schadensfälle bzgl. Root nachweisen könnte. Gibt es da überhaupt Fälle? Beim Akku kann ich mir das kaum vorstellen.
 
cp2306 schrieb:
Erstmal wird es wenige Leute geben die wegen 100-200€ zum Anwalt rennen. Der Anwalt kostet ja auch Geld.

Dafür hat man ja eine Rechtsschutzversicherung.:biggrin:
 
Die aber erstmal das okay geben muss. Bei einem so geringem Streitwert eher unwahrscheinlich.
 
So, Jungs ich habe mir das jetzt eine ganze Weile angesehen.

Hier geht es laut Topic um die Erfahrungen, die mit der von Samsung eingeräumten Garantie zu tun haben.

Erstens sind wir mittlerweile meilenweit vom Topic weg - und nein, das Topic wird nicht angepasst, weil - zweitens Android-Hilfe keine Rechtsberatung unterstützt (aus rechtlichen Gründen).

Ich mache hier jetzt ein paar Tage zu, denn mehrere Versuche der Moderation zur Rekanalisierung wurden entweder durch Diskussionen torpediert oder schlichtweg ignoriert.



Gruß
Markus
 
b4zZ schrieb:
[...]Bin halt totaler Noob was rooten angeht und möchte ungern mein Smartphone zerschrotten.

So lange ich kein Custom Rom drauf mache bzw. wie hier der Knox Counter nicht getriggert wird, so lange verliere ich auch nicht meine Garantie, oder?



Jap ist kompatibel und Garantie bleibt erhalten, da Knox bei 0x0 bleibt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Garantie ist offiziell natürlich nicht mehr Vorhanden.

Garantiebestimmungen | Samsung DE

Hier ein kleiner Auszug:
Code:
Die folgenden Punkte werden nicht durch die Garantie abgedeckt:- Regelmäßige Prüfungs-, Wartungs-, Reparatur- und Austauscharbeiten aufgrund von normalem Verschleiß.


Aktualisierung von Software aufgrund von Änderungen der Netzwerkparameter.

Ausfall des Produktes aufgrund einer fehlerhaften Installation oder einer Verwendung, die nicht den gültigen technischen oder sicherheitsbezogenen Normen entspricht, oder aufgrund der Nichteinhaltung der Anweisungen im Produkthandbuch.

Nichtgenehmigte Modifikationen, die am Produkt vorgenommen wurden, damit das Produkt örtlichen oder nationalen technischen Normen in Ländern entspricht, für die das Produkt von Samsung ursprünglich nicht konzipiert wurde.

PS: Ob das Samsung herausfinden kann ist zu bezweifeln, aber "Offiziell" ist die Garantie weg.
 
Nö ich behaupte immer noch das die Garantie NICHT weg ist. Nur hat der Hersteller es einfacher Fehler auf die Modifikation zu schieben ! Und oin dem Fall müsste es ein Gericht klären.
 
Wenn Samsung keinen Root Zugriff haben will, dann ist das so. Da wird dich auch kein Anwalt vor Gericht vertreten. Die Anwälte wissen nämlich Garantie -> entscheidet der Hersteller und über Gewährleistung das Gesetz.
 
  • Danke
Reaktionen: eSportler
saroman schrieb:
Garantie NICHT weg ist
Wenn Samsung die Modifikation bemerkt, können sie dir die Garantie ablehnen. Aber Garantie =/ gesetzlich festgeschriebene Gewährleistung gegenüber dem Händler.
 
  • Danke
Reaktionen: eSportler
Wie ich bereits gesagt habe, sie können die Garantie ablehnen und behaupten das der Fehler durch root entstand. Das ist und bleibt eine rechtliche Streitfrage die nur ein Gericht beurteilen kann !

Aber solange es keine rechtsverbindliche Urteile gibt ist es auch egal.
 
Nein du kannst nicht klagen. Garantie ist eine freiwillige Leistung. Wenn der Ablehnegrund nicht gerade gegen die Verfassung des jeweiligen Landes verstößt, wo diese freiwillige Dienstleistung gilt, also z. B. Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, hast du keine rechtliche Handhabe.

Dein Szenario mit Gericht, wo du beweisen willst, dass Root nichts mit dem zum reparierenden Fehler zutun hat, wäre bei der Gewährleistung möglich, falls du und der Händler sich nicht einigen können.
 
Sehe ich anderst, denn mit dem Kauf des Produktes ist die Garantie Bestandteil des Kaufvertrages und hat nichts mehr mit freiwillig zu tun.
Lassen wir das denn es bringt so oder so nichts über dieses Thema zu diskutieren.
 
Gibts nicht so n Juraforum wo ihr weiterdiskutieren könnt? :D
 

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