Erfahrung mit der von Samsung eingeräumten Garantie? - BEITRAG #1 BEACHTEN!

frank_m schrieb:
Genau das hat der Richter damals auch gesagt. Und die Sache mit der Dokumentation festgelegt.

Das hat halt seine Grenzen. Wie geschrieben.
 
Recht haben und recht bekommen sind immer verschiedene paar Schuhe. So wie es Frank beschreibt ist nun mal die Realität. Mit Root verliert man zumindest die Garantieansprüche. Dies ist hinlänglich bekannt und das ist noch nicht mal falsch. Ich habe mein s3 auch erst nach Ablauf der Garantie gerootet.
 
Seelenkrieger schrieb:
Mit Root verliert man zumindest die Garantieansprüche.
Geht hier um Gewährleistung.

Der ursprüngliche Beitrag von 07:10 Uhr wurde um 07:36 Uhr ergänzt:

frank_m schrieb:
Genau das sehen die Richter anders. Sie legen explizit fest, dass die sachgemäße Bedienung eines Gerätes über die beiliegende Dokumentation definiert wird.

Das hast Du ja auch schon hier geschrieben. Ist so aber nicht korrekt. Das kann ein (anderer) Richter durchaus anders entscheiden. Und was "sachgemäß" ist, kann sich auch verändern, z.B. mit der Evolution von Fremdsoftware. Das kann sich prinzipiell durchaus sogar dahin entwickeln, dass Hersteller sogar zu Kompatibilität zu Fremdsoftware verpflichtet werden. Der Hersteller kann in seinen Bedienungshinweisen jedenfalls nicht Beliebiges definieren. Z.B. kann Nespresso auch keine Klonkapseln verbieten - obwohl die ggf. sogar die Mechanik beeinträchtigen können. In dem Zusammenhang wurde sogar Garantieanspuch bei Fremdkapselnutzung gerichtlich festgestellt - entgegen der Nutzungshinweise der Hersteller.
 
Fakt ist aber nunmal das du ein Gerootetes Smartphone ausserhalb der Spezifikationen betreiben kannst. Das hilft dir auch in den ersten 6 Monaten nichts, weil du nachweisen müsstest, das du es innerhalb der Spezifikationen betrieben hast... das gelingt dir aber nicht, weil es technisch (noch) nicht möglich ist.

Der Vergleich mit dem Kapselsystem hinkt, weil der Hersteller wohl kaum beweisen kann, das eine Fremdkapsel die Maschine schädigt.
 
Pibach... Ich habe zumindest geschrieben. Du willst es nicht verstehen. Durch Root änderst du die Bedingungen. Das ist genauso als würdest du dein Auto tieferlegen. Hier verlierst du zuerst mal die allgemeine Betriebserlaubnis des Autos. Erst durch eine Abnahme kann diese wieder hergestellt werden.

Samsung kann die Garantie nach ihren Bedingungen ablehnen. Warum? Mit der Gewährleistung hat der Hersteller mit dem Kunden gar nichts zu tun. Sprich wenn der Kunde das Telefon ohne den Händler dem Hersteller zusendet, prüft er es nach den Garantieansprüche und nicht nach Gewährleistungsansprüchen. Das hast du immer noch ich verstanden.
 
Dodger schrieb:
Fakt ist aber nunmal das du ein Gerootetes Smartphone ausserhalb der Spezifikationen betreiben kannst. Das hilft dir auch in den ersten 6 Monaten nichts, weil du nachweisen müsstest, das du es innerhalb der Spezifikationen betrieben hast... das gelingt dir aber nicht, weil es technisch (noch) nicht möglich ist.

Der Vergleich mit dem Kapselsystem hinkt, weil der Hersteller wohl kaum beweisen kann, das eine Fremdkapsel die Maschine schädigt.
"Fakt ist" es eben nicht.
Es ist Auslegungssache des Richters, was "sachgemäß" ist.
Man orientiert sich an der Nutzungsanleitung - in gewissen Grenzen.
Ob der Hersteller ein rooten als unsachgemäß verbieten kann ist eben fraglich. Die Garantie ist zwar freiwillig, aber auch hier kann er nicht z.B. Konkurrenzprodukte schlechter stellen. Rooten wäre das aber. Hier muss der Richter Interessen abwägen und sichten, was vom Aufwand vertretbar ist und was marktüblich ist. Und da kann man durchaus die Meinung vertreten, dass rooten & Fremdfirmware völlig sachgemäß ist. Auch wenn der Richter (derzeit noch) anders entscheidet, ist das durchaus anders denkbar, und für die Zukuft ist wohl absehbar, dass verschiedene Firmwares nutzbar sein werden. Dazu kann man den Hersteller ggf. sogar verpflichen. Im Falle der Klonkapseln wurde sogar nachgewiesen, das die Klone die Maschine beeinträchtigen können, also musste der Gerätehersteller (!) nachbessern, nicht der Klonkabselhertseller (der sich an Vorgaben hielt).

Aber auch wenn man nicht Garantie einfordern kann, gilt Gewährleistung. Beweislastumkehr gilt nicht unbedingt, das ist die Frage wie der Richter das beurteilt.

Schließlich bestehen immer noch gute Aussichten, selbst wenn Beweislastumkehr festgestellt wird.

Es gibt hier also diverse Ansatzpunkte, Grauzonen und dynamische Entwicklung.
Die Aussichten können da sehr unterschiedlich sein. Hier spricht auf jeden Fall einiges dafür, dass man so einen Prozess gewinnt. Das weiß auch Samsung, kennt den resultierenden Imageschaden und wird sich darauf also auch erst gar nicht einlassen.

Für den konkreten Fall müsste man mal sichten, was man an Argumentation zusammen bekommt und was es da an vergleichbaren Fällen bisher gab, dann ließen sich die Aussichten genauer einschätzen. Ob der Betroffene solchen Aufwand betreiben möchte, ist seine Entscheidung.

Jedenfalls bitte nicht unzulässig vereinfachen und abwürgen, das behindert solche Verfahren!

Der ursprüngliche Beitrag von 20:53 Uhr wurde um 21:04 Uhr ergänzt:

Seelenkrieger schrieb:
Durch Root änderst du die Bedingungen. Das ist genauso als würdest du dein Auto tieferlegen.

Analog wäre es, wenn der Autohersteller verbieten wollte, anderen Sprit als z.B. vom Shell zu tanken.
 
Seelenkrieger schrieb:
Pibach... Ich habe zumindest geschrieben. Du willst es nicht verstehen. Durch Root änderst du die Bedingungen. Das ist genauso als würdest du dein Auto tieferlegen. Hier verlierst du zuerst mal die allgemeine Betriebserlaubnis des Autos. Erst durch eine Abnahme kann diese wieder hergestellt werden.

Der TÜV hat damit erstmal nix zu tun, aber der Hersteller kann dann die Garantie z.B. auf das Fahrwerk und Komponenten verweigern.

pibach schrieb:
Analog wäre es, wenn der Autohersteller verbieten wollte, anderen Sprit als z.B. vom Shell zu tanken.

Auch nicht wirklich, das wäre ja wenn Samsung nur Strom von z.B. Eon erlauben würde...:lol:
Da wäre Root eher mit einem Chiptuning vergleichbar, da verlierste auch jegliche Garantie und Gewährleistungsansprüche.
 
Alles diskutieren nützt wenig. Es geht ja auch nicht nur um ein Urteil, in dem Umfeld gibt es ja schon gefestigte Rechtsprechung. Da wird so schnell kein Richter mehr ausscheren.
 
@pibach: bla bla.... kannst gerne klagen, wenn du denn einen Anwalt findest, der so unverschämt ist dein Geld zu verbraten. Es gibt KEINEn, wirklich KEINEN Ansatz für deine Theorie.

Und mal ehrlich... jeden Tag gibts Kunden die wegen abgewiesener Garantie bei Root im Laden ne Welle machen... und wo sind die Prozesse??? Das ist wie immer dann deutsches Grossmäulertum. Die Regeln sind klar... Root -> Keine Garantie. Amen
 
  • Danke
Reaktionen: Seelenkrieger
Dodger schrieb:
Fakt ist aber nunmal das du ein Gerootetes Smartphone ausserhalb der Spezifikationen betreiben kannst.

Rooten allein ist aber kein ausreichender Hinweis darauf. Anders als beim Auto-Chiptuning gibt es diverse Gründe, sein Gerät zu rooten. Ansonsten gibt es Temperatursensoren, um z.B. Hardwareschäden durch Übertaktung zu verhindern. Ob sowas auch beim Auto geht, weiß ich nicht, jedenfalls kommt es bei der Einschätzung und Abwägung der Interessen auf solche Dinge an.

Hier ist iOS versus Android auch recht unterschiedlich gelagert, u.a. da iOS Updates an den Kunden ohne Verzögerung zur Verfügung gestellt werden und auch kein Sicherheitskonzept wie unter Android (SuperSU) existiert und aus diesen Gründen, anders als bei iOS, das Betreiben von Androidgeräten mit Root oder mit Custom Roms inzwischen üblich ist - und recht umfassend auch Erfahrungen zu daraus entstehenden Schäden verügbar sein dürften (nämlich praktisch keine).

Eine "gefestigte Rechtsprechung" kann es dazu schon deswegen gar nicht geben, weil sich solche Dinge verändern können. Und aller Vorraussicht es in wenigen Jahren ohnehin auf konkurrierende Firmwares auf Mobilgeräten hinauslaufen dürfte.

Diese rechlichen Details und Entwicklungen sind für den Einzelfall aber eh nicht so wichtig, eher im Gesamtbild.

Für den Einzelfall ist relevanter, dass idR bereits mit Einspruch und einer schlüssigen Argumentation der Hersteller reparieren wird. Wie viele Praxisbeispiele zeigen. Zu Gerichtsverfahren kommt es ja sehr viel seltener.

Hier spielt auch mit rein, dass die Galaxy Tab S wohl Serienprobleme mit ihren Akkus haben. Hinweis auf eine Reihe von Fällen sollte imho reichen, damit das Akkuproblem von Samsung kostenlos behoben bzw. Akku getauscht wird.

Der ursprüngliche Beitrag von 13:46 Uhr wurde um 14:12 Uhr ergänzt:

Seelenkrieger schrieb:
Samsung kann die Garantie nach ihren Bedingungen ablehnen.

Nur in gewissen Grenzen.
Der Hersteller kann sich in den Nutzungsbedingungen nicht das Blaue vom Himmel zusammenspinnen, sondern muss das im Zweifel schon plausibel begründen können. Der Hersteller muss dann bei sachgemäßer Nutzung auch Garantie erfüllen. Was sachgemäß ist, entscheiden im Zweifel Gerichte.

Wenn Gerichte dagegen z.B. das volkswirtschaftliche Interesse an freier Firmwareauswahl über dem Interesse des Herstellers einordnen (der hier eigentlich nur Ansprüche abwiegeln möchte bzw seine Bloatware promoten möchte), sind solche Klauseln nicht bindend, siehe dazu das Beispiel Nespresso Klonkapseln.

Imho wird sich dazu die rechtliche Einschätzung zugunsten des Rootens in den nächsten Jahren wandeln. Vrstl wird das dann auch technisch flankiert. Wird man sehen.

Dass der Hersteller "sachgemäße Nutzung" frei nach seinem Gusto definieren könnte ist jedenfalls falsch.

Mit der Gewährleistung hat der Hersteller mit dem Kunden gar nichts zu tun.

Normal wendest Du Dich bei Problemem ja zuerst an den Händler. Der repariert idR nie selbst und es geht dann eh an den Hersteller.

Ansonsten sollte man nicht so voreilig sein, dem anderen Fehlverständnis zu unterstellen, das wirft imho kein gutes Licht auf einen selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Root oder Custom Rom sind nicht üblich. Du erzählst einfach Käse. Bring doch mal Belege für deine Behauptungen. Wie gesagt ich habs oft genug erlebt das Kunden rummosern... nie hat Samsung bei Root nachgegeben, das ich es mitbekommen hätte. Und ich habe auch noch von keinen Fällen vor Gericht gehört/gelesen.
 
Eines verstehe ich nicht. Es ist bekannt das Samsung sich so anstellt. Warum kauft ihr den Müll denn überhaupt?

cu
 
Weil andere Hersteller nicht besser sind oder hat schon mal jemand nen gerootetes Sony oder Nexus auf Garantie repariert bekommen.
 
Und die ganzen Chinaphones? Huawei und Co.?

cu
 
rihntrha schrieb:
Eines verstehe ich nicht. Es ist bekannt das Samsung sich so anstellt. Warum kauft ihr den Müll denn überhaupt?

cu
DU würdest als Hersteller genauso handeln...
 
Klar? Wenn ich ne Ausrede finde um mir die Sache zu sparen ;-) ist doch praktisch und spart Geld.

Aber ich meinte... warum jammern hier alle? Ist doch alles bekannt. Wenn ich dran rumfummeln will kaufe ich gar nicht erst oder ich sch... auf die Garantie.

Aber kaufen, rooten und dann jammern...? Verstehe ich nicht.

cu
 
rihntrha schrieb:
Klar? Wenn ich ne Ausrede finde um mir die Sache zu sparen ;-) ist doch praktisch und spart Geld.

Nur daß es keine Ausrede ist, sind halt die Bedingungen.
 
Ja, klar. Wenn irgendwas abfällt dann wird das Ding wegen Knox 0x1 unrepariert zurück geschickt. Ist bestimmt keine Taktik um Geld zu sparen ;-)

Klar sind das die Bedingungen, ist halt praktisch erstmal alle mit Knox 0x1 auszusortieren. Ist doch Clever von Samsung derartige Bedingungen zu stellen, daran zweifelt niemand.
Und warum sollten die da irgendwas ändern? Die Handys verkaufen sich doch wie verrückt. Also warum freiwillig den Kunden mehr Freiheiten geben oder kulanter werden?

Aber mittlerweile ist es doch alles bekannt. Also warum jammern? Ihr habt euch den Kram zu diesen Bedingungen freiwillig gekauft.

cu
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich jammer doch gar nicht, ich habe kein Root und auch noch keinen Garantiefall gehabt. :D
 
Tja, das eigene Fehlverhalten lässt man sich halt nur ungern vor Augen halten. Dass es Garantiebetrug ist und damit den Straftatbestand des "Erschleichens von Leistungen" erfüllt, darf man in einem Forum erst Recht nicht mehr sagen, ohne sich die ein oder andere Beschimpfung mit Vokabular aus dem 3. Reich anhören zu müssen. Die Bösen sind die Hersteller in dem Spiel, aber nie die Verbraucher.

Die Käufer dürfen erwiesenermaßen illegal und strafbar handeln: damit darf man sich öffentlich brüsten, das ist ok und wird vielfach sogar bejubelt. Ergreift ein Hersteller aber Mittel, um das zu unterbinden, laufen alle Sturm dagegen. :rolleyes2:
 
  • Danke
Reaktionen: Fana

Ähnliche Themen

A
  • abccba97
Antworten
6
Aufrufe
1.132
thomaspan
thomaspan
G
  • G-Ultimate
Antworten
7
Aufrufe
2.424
G-Ultimate
G
sYx
Antworten
13
Aufrufe
5.259
Aminator
A
Zurück
Oben Unten