Jume
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Achso, jo danke dir
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Das ist richtig aber ein seriöser Händler wird das auch nach 6 Monaten nicht so genau nehmen, der will Dir ja irgendwann wieder was verkaufen.macces schrieb:???
Die Gewährleistung ist aber ein Anspruch, den man gegenüber dem Verkäufer hat und hier liegt die Beweislast für den Mangel nur in den ersten 6. Monaten auf Seiten des Verkäufers. Danach muß der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat und nicht von ihm verursacht wurde. Bei mir ist diese Deadline leider schon etwas überschritten.
Wohl kaum.frank_m schrieb:Hier könnt ihr auch bereits viele Male nachlesen, warum die Aussage von pibach unzutreffend ist.
Wo?frank_m schrieb:Hast du überhaupt gelesen? In dem Umfeld gibt es gefestigte Rechtsprechung, .
Ich nicht.dagegen anzukommen halte ich für aussichtslos. .
Genau das sehen die Richter anders. Sie legen explizit fest, dass die sachgemäße Bedienung eines Gerätes über die beiliegende Dokumentation definiert wird. Und die kommt nunmal vom Hersteller.pibach schrieb:Was sachgemäß ist oder nicht kann sich der Hersteller nur begrenzt zurechtdefinieren.
Genau das hat der Richter damals auch gesagt. Und die Sache mit der Dokumentation festgelegt.pibach schrieb:Ist dann eine Frage, wie der Richter das einschätzt und was man für marktüblich hält.
Das Gegenteil ist der Fall. Es ist sehr beliebt, durch Root oder Custom ROMs den Ladestrom eines Gerätes zu manipulieren. Das ist ohne Root nicht möglich. Damit ist es ein leichtes, einen Akku nachhaltig zu beschädigen, z.B. durch Überhitzung. Solche Fälle hatten wir schon zahlreiche im Forum.pibach schrieb:Ansonsten bleibt noch die konkrete Beweisführung. Dass ein Akku nicht durch die Firmware kaputt ging, sollte imho schon "beweisbar" sein.