Erfahrung mit der von Samsung eingeräumten Garantie? - BEITRAG #1 BEACHTEN!

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Achso, jo danke dir :p
 
macces schrieb:
???

Die Gewährleistung ist aber ein Anspruch, den man gegenüber dem Verkäufer hat und hier liegt die Beweislast für den Mangel nur in den ersten 6. Monaten auf Seiten des Verkäufers. Danach muß der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat und nicht von ihm verursacht wurde. Bei mir ist diese Deadline leider schon etwas überschritten.
Das ist richtig aber ein seriöser Händler wird das auch nach 6 Monaten nicht so genau nehmen, der will Dir ja irgendwann wieder was verkaufen.

Der erste Ansprechpartner ist für mich immer der Händler mit explizitem Verweis auf die Gewährleistung, damit bin ich immer gut gefahren.
 
Ich möchte hier einmal meine Erfahrungen mit dem Tablet S und dem Umgang des Samsung Kundendienstes mit Garantie- bzw. Gewährleistungsfragen wiedergeben:

Ich habe im November 2014 ein Tab S gleich mit dem teuren Samsung Book-Cover erstanden. Meine Freude war groß, da das Gerät richtig schnell war, die Einrichtung einfach und das Display war für Bilder und Dokumente hervorragend.
Alle beneideten mich um das Ding.

Anfang März 2015 bekam ich Probleme mit ständigen Reboots während des Arbeitens und Probleme mit der Akkulaufzeit (es wurden vom Gerät ständig wechselnde Ladezustände angezeigt.
Anruf bei der Samsung-Hotline: könnte ein Softwareproblem sein, ich soll das Tablet zurücksetzen. Das habe ich getan - keine Änderung. Darauf Anruf beim Shop, der empfiehlt mir, gleich zum Repair-Shop in 1020 Wien zu gehen. Gesagt getan, ich bringe das Tablet hin, schildere mein Problem. Der Techniker nimmt das Tablet, schaut es ca. 2 Sekunden an und sagt: "Das Gerät ist verbogen, das kann keine Garantie oder Gewährleistung sein." Ich ersuche, das bitte genau zu prüfen, da ich keine Biegung erkennen kann. Das Gerät wird zur Überprüfung um 36,-- € übernommen. Nach einigen Tagen eine Mail mit einem Reparaturangebot für fast 400,-- €, weil wegen der Verbiegung keine Garantie. Defekt sind angeblich das LCD-Board, das Mainboard und der Akku.

Ich habe das Gerät abgeholt (nicht ohne heftige Diskussion mit dem Shopmitarbeiter) und es unverzüglich zu meinem Händler gebracht. Der hörte sich die Geschichte an, konnte auch keine Biegung erkennen und hat es an einen anderen Reparaturshop geschickt.

Von diesem erhalte ich nach einigen Tagen eine Mail, in der mir mitgeteilt wird, dass es sich um keinen Garantiefall handelt, weil das Gerät unbefugt geöffnet wurde.
Reparaturangebot diesmal: LCD-Assy, Akku, Deckel. Gesamtkosten: ca. 286,-- €

Ich habe dann Kontakt mit Samsung direkt aufgenommen und denen das Problem geschildert. Die Antwort die ich erhielt war in etwa: Wenn das Gerät verbogen wurde, kann auch der Deckel so aussehen, als ob er bereits geöffnet wurde. Daher: keine Garantie, keine Gewährleistung, keine Kulanz.

Am Ende dann noch eine Mail vom Samsung-Kundendienst mit der Bitte meine Zufriedenheit mit Ihrer Leistung bekanntzugeben!

Ich werde das ganze nun an den Konsumentenschutz übergeben und mal sehen, wie die Sache da beurteilt wird.

Auf jeden Fall habe ich eines gelernt: Nie wieder Samsung!
 
@riku: Ich habe deinen Beitrag mal in den entsprechenden Thread verschoben, den wir extra dafür haben. Bitte benutze demnächst die Suche, bevor du (unnötige) neue Threads erstellst. Hier kannst du auch die Erfahrungen anderer Teilnehmer nachlesen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Mechanische Beeinflussung fällt nicht unter die Garantie oder Gewährleistung. Wo die herkommt, ist dabei irrelevant. Das ganze ist auch nicht Samsung-spezifisch, vergleichbare Meldungen haben wir in allen Geräteforen. Eine mechanische Beeinflussung erklärt auch zuverlässig die Symptome, die du schilderst. Die wechselnden Ladezustände deuten auf einen defekten USB Anschluss hin, was durch Haar-Risse in der Platine verursacht werden kann. Und die entstehen u.a. durch Verbiegen. Die Diagnose klingt also zumindest nicht unplausibel.

Wie üblich gilt auch, dass wir nur deine Schilderung kennen und das Gerät nicht gesehen haben. Von daher verbietet sich eine Beurteilung, wer im Recht ist. Deshalb weiß ich auch nicht wirklich, was du dir von diesem Beitrag erwartest. Ein Forum ist Hilfe zur Selbsthilfe, und genau die können wir in diesem Fall nicht geben.
 
Hey Leute hab mal eine Frage,

undzwar hat sich meine Schwester ein gebrauchtes Galaxy S5 geholt. keine Gebrauchsspuren top in Schuss. Kaufdatum ist der 28.04.2014. Jetzt nach 2 Tagen Nutzung hat die "Back" Taste angefangen zu spinnen, aktiviert sich von selbst (geht quasi aus allem raus) und die Beleuchtung wird ab und zu schwächer.

Da wir das Hand gebraucht gekauft haben (mit Rechnung von Notebookbilliger.de) ist meine Frage wie wir das Ganze angehen sollen? Können wir einfach zum nächsten Saturn gehen und das über Saturn einschicken? Oder muss es über notebookbilliger gehen? Frage weil es über Saturn sicherlich schneller gehen würde, wenn ich es vorbeibringe statt einschicke.
 
Am schnellsten ist es immer, das Zeug gleich direkt zum Service-Center einzusenden. Dazu brauchst'e doch keinen Handlanger, der dafür natürlich auch die Hand aufhält (wenn er gar nicht dafür zuständig ist). ;)
 
abgesehen davon das direkt in richtung samsung zu bringen ...
was hat saturn mit notebooksbilliger.de zu tun ... sind die nun handlanger weil notebooksbilliger nicht überall gegenwärtig sind ?
egal ... schick es direkt zu samsung und gut ist ... erklär aber ordentlich was kaputt ist , sei aber auch darauf gefasst das du eventuell keine kostenübernahme bekommst ...
ferner, rein aus spass an der sache ... ruf doch bei den "billigern" mal an und frag nach der vorgehensweise ... danach entscheidest dich
 
Ihr werdets nicht glauben aber die Taste funktioniert wieder. Freut mich einerseits, andererseits, kann ich nicht verstehen wieso in so einem Falle Samsung die Kosten der Reperatur nicht übernimmt. Handy ist grad 11 Monate alt, sieht aus wie neu. Naja hoffen wir die Taste bleibt heile
 
Hallo Ihr Lieben,
ich habe seit 8 Wochen einen neuen Vertrag & ein dazu ein neues Galaxy S4 bekommen.

Ich habe mir direkt eine Schutzhülle besorgt und auf das Handy stehts geachtet. Das Handy ist nie runtergefallen o.Ä sind auch keinerlei gebrauchspuren auf dem Handy, trotzdem ist der Display gerissen.

Ich habe das Handy eingeschickt und nun einen Kostenvoranschlag erhalten über 200€ Begründung: "Displayrisse sind nicht von der Garantie abgedeckt".

Ich habe das ganze Thema mal gegoogelt, ich erhielt eine viel Zahl von Treffern, Leuten den genau das gleiche passiert. Anscheinend hat das S4 häufiger solche Probleme?

Ich fühle mich dadurch noch mehr ungerecht behandelt und weiß nicht was ich machen soll?

Ist man da Machtlos? Könnt ihr mir helfen?

Liebe Grüße,
Michael
 
Meine Güte... Wie oft denn noch. Garantie kann Samsung selbst bestimmen. Geh zu deinem Händler und lass es über die Gewährleistung machen. Warum die Leute immer erst sich direkt an den Hersteller wenden, obwohl zuerst immer der Händler steht.
 
Guten Morgen,
Ich habe mich an meinen Händler gewandt - sparhandy hat mich dann aufgefordert das handy an W-Support zuschicken.
Soweit stand der dringe.

LG
Michael
 
Hallo Michael,

das liegt daran, dass wir für Sparhandy die gesamte Reparaturabwicklung übernehmen. Trotzdem reparieren wir natürlich die Geräte nach den Vorgaben und Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.

Die Gewährleistung musst du nochmal mit Sparhandy besprechen, die uns dann das OK geben, das Gerät auf ihre Kosten zu reparieren. Solange wir das nicht haben, gilt Absatz 1 ;)

Viele Grüße
David
 
Durch Root wird das Akku-Problem recht teuer.:mad:
Morgen kommt es zurück und angeblich wurden 3 Komponenten getauscht.
 

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Denke nicht, dass das juristisch durchsetzbar ist. Der Fehler hat ja eindeutig a) nichts mit der Fremdsoftware zu tun und ist b) ein häufiger Serienfehler, wie sich leichg aus den zig Postings dazu belegen lässt. c) gibt es seit Monaten kein Update, und die originalsoftware hat zig Fehler. Unter den Bedingungen gilt die Klausel imho sowieso nicht. Also einfach Einspruch einlegen.
 
Ich hab euch mal in den passenden Thread geschoben, denn ein Akku Problem ist das ja nicht mehr. Hier könnt ihr auch bereits viele Male nachlesen, warum die Aussage von pibach unzutreffend ist.
 
frank_m schrieb:
Hier könnt ihr auch bereits viele Male nachlesen, warum die Aussage von pibach unzutreffend ist.
Wohl kaum.
 
Hast du überhaupt gelesen? In dem Umfeld gibt es gefestigte Rechtsprechung, dagegen anzukommen halte ich für aussichtslos.

Die Samsung Garantie ist den Garantiebedingungen unterworfen, und da steht nun mal drin, dass Rooten einen Garantieverlust zur Folge hat. Da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, greifen auch keine gesetzlichen Vorgaben, die ihn in irgendeiner Form zwingen könnten, von diesen Bedingungen abzuweichen.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, aber hier gibt es Gerichtsurteile, die die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten außer Kraft setzen sobald ein unsachgemäßer Eingriff festgestellt wurde. Was sachgemäß ist steht in der Bedienungsanleitung des Gerätes, und da steht leider auch explizit drin, dass Rooten unsachgemäß ist. Heißt in der Praxis: Die Gewährleistung bleibt durch Root zwar erhalten, aber der Kunde muss beweisen, dass der Schaden nicht durchs Rooten aufgetreten ist - auch schon in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf (später ist das ja eh so). Das ist nur durch Gutachten zu erreichen, deren Kosten die Schadenssumme um ein vielfaches überschreiten.

Lange Rede, kurzer Sinn: Hat man gerootet, bleibt man auf den Kosten einer solchen Reparatur sitzen - egal ob bei Garantie oder bei Gewährleistung.
 
  • Danke
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Es sollte auch erwähnt werden, das nach dem Wechsel der Platine, nicht nur das Akku-Problem behoben wird, sondern wieder die volle Garantie gilt.

Durch den Wechsel der Platine (Knox Warrenty_0) ergibt sich ein neuer Anspruch auf Gewährleistung.

Ich hatte mit "dat repair" ein sehr ausführliches Gespräch.



Ist halt ein teures Lehrgeld, aber rechtens.
 
Zuletzt bearbeitet:
frank_m schrieb:
Hast du überhaupt gelesen? In dem Umfeld gibt es gefestigte Rechtsprechung, .
Wo?
dagegen anzukommen halte ich für aussichtslos. .
Ich nicht.

Was sachgemäß ist oder nicht kann sich der Hersteller nur begrenzt zurechtdefinieren. Kannst ja auch z.B. an einem Macbook nicht das installieren von Windows verbieten. Ist dann eine Frage, wie der Richter das einschätzt und was man für marktüblich hält. Und welche zumutbaren bzw unzumutbaren Einschränkungen der User durch diese Klauseln hat. Unter bestimmten Umständen ist die ganze Klausel also eh hinfällig. Ist hier jedenfalls nicht so eindeutig, wie Du es darstellst.

Ansonsten bleibt noch die konkrete Beweisführung. Dass ein Akku nicht durch die Firmware kaputt ging, sollte imho schon "beweisbar" sein. Hier ist es ja auch wohl ein Serienfehler, der häufig auftritt. Müsste man mal recherchieren, wie umfangreich man das nachweisen kann.

Auch ist anzunehmen, dass Samsung gegen eine schlüssige Argumentation nicht in Rechtsstreit gehen würde, ansonsten versuchen die natürlich immer abzuwiegeln, logo.
 
pibach schrieb:
Was sachgemäß ist oder nicht kann sich der Hersteller nur begrenzt zurechtdefinieren.
Genau das sehen die Richter anders. Sie legen explizit fest, dass die sachgemäße Bedienung eines Gerätes über die beiliegende Dokumentation definiert wird. Und die kommt nunmal vom Hersteller.

pibach schrieb:
Ist dann eine Frage, wie der Richter das einschätzt und was man für marktüblich hält.
Genau das hat der Richter damals auch gesagt. Und die Sache mit der Dokumentation festgelegt.
Wenn man den Gesetzestext präzise liest, dann gilt die Gewährleistung nur für Geräte im Auslieferzustand. Ein Smartphone - oder auch ein PC - ist folglich nach dem ersten Einschalten schon nicht mehr im Auslieferzustand. Das hat sich auch ein cleverer Händler gedacht, und wollte eine Gewährleistung verweigern. Daraufhin hat der Richter festgelegt, dass "im Auslieferzustand" die aktuellen technischen Geräte nicht hinreichend berücksichtigt, und die "sachgerechte Bedienung" festgelegt. Dabei hat er gesagt, dass sich die sachgerechte Bedienung aus der dem Produkt beiliegenden Dokumentation ergibt - also Handbücher, Aufbau- oder Installationsanleitungen oder auch Lizenzbestimmungen.
Es ging übrigens damals um ein iPhone mit Jailbrake. Ergebnis: Die Beweislastumkehr greift nicht mehr, weil das Gerät unsachgemäß behandelt wurde. Der Kunde musste beweisen, dass sein Schaden nicht durchs Jailbraken verursacht wurde. Hoffnungslos.

pibach schrieb:
Ansonsten bleibt noch die konkrete Beweisführung. Dass ein Akku nicht durch die Firmware kaputt ging, sollte imho schon "beweisbar" sein.
Das Gegenteil ist der Fall. Es ist sehr beliebt, durch Root oder Custom ROMs den Ladestrom eines Gerätes zu manipulieren. Das ist ohne Root nicht möglich. Damit ist es ein leichtes, einen Akku nachhaltig zu beschädigen, z.B. durch Überhitzung. Solche Fälle hatten wir schon zahlreiche im Forum.
Dabei ist schlussendlich unerheblich, ob das in diesem Fall wirklich die Ursache war. Fakt ist, dass es bei einem gerooteten Gerät ohne weiteres möglich gewesen wäre. Jetzt beweise du mal, dass es nicht so war.
 
  • Danke
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